Technische Angaben und InformationenTechnische Angaben und Informationen11.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen Österreich2GÜLTIGKEITUnseren Lieferungen liegen ausschließlich unsere nachstehendenAllgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. DieGeltung etwaiger vom Käufer verwendeter Bedingungen istselbst dann ausgeschlossen, wenn wir solchen Bedingungennicht ausdrücklich widersprechen. Abweichungen und Ergänzungendes Käufers sind nur mit unserer ausdrücklichenschriftlichen Bestätigung wirksam. Im Rahmen laufender Geschäftsverbindungengelten die nachfolgenden Bedingungenfür künftige Käufe auch dann, wenn dies in Zukunft nicht ausdrücklichvereinbart wird.ANGEBOTE, BESTELLUNGENAlle unsere Angebote sind stets freibleibend. Eine Bestellunggilt als rechtsverbindlicher Kaufvertrag. Der Besteller haftet fürseine Bestellung.AUSFÜHRUNGSZUSAGEN, ÄNDERUNGENStändige Bemühungen der Produktverbesserung geben unsdas Recht, unangekündigte Detailänderungen vorzunehmen.Allerdings werden wir bestrebt bleiben, Abweichungen in Maßen,Farben und Gewicht im Rahmen der zulässigen Toleranzenzu halten.PREISEDie in unseren Preislisten angeführten Preise sind Werksgrundpreisein EUR oder anderer ausdrücklich angeführter nationalerWährung ohne Mehrwertsteuer. Alle unsere Preisesind nicht kartelliert und beim Verkauf an den Letztverbraucherals unverbindlich zu betrachten. Preiserhöhungen bei Änderungenvon Rohstoffpreisen, Lohn- und Betriebskosten behaltenwir uns vor. Alle unsere Preise verstehen sich "EXW" (ExWorks = ab Werk).LIEFERMENGEN - MINDERMENGENZUSCHLAGKleinste Liefermenge ist eine Verpackungseinheit (VE). Erfolgteine Bestellung von weniger als einer Verpackungseinheit,wird ohne Rückfrage auf eine Einheit aufgerundet. Ausgenommensind jene Artikel, die im Katalog eindeutig gekennzeichnetsind. Bei diesen Artikeln erfolgt die Lieferung auch unter einerVerpackungseinheit, jedoch mit einem Mindermengenzuschlagvon 20 %.VERSANDAlle unsere Lieferungen erfolgen "EXW" (Ex Works = abWerk). Der Versandweg wird von uns vorgeschrieben, wenndies nicht ausdrücklich seitens des Kunden erfolgt.VERPACKUNGGemäß Verpackungsverordnung (BGBl. Nr. 645/1992 undBGBl. Nr. 646/1992) wurde eine Entpflichtungs- und Lizenzvereinbarungmit der ALTSTOFF RECYCLING AUSTRIA AGabgeschlossen. Unsere Lizenz-Nummer ist 3053. Soweit Auslieferungenüber unsere Niederlassungen erfolgen, gelten dieentsprechenden nationalen Vereinbarungen. Bei Anlieferungunserer Artikel auf Paletten werden von uns sogenannte Palettenstützwinkelaus Metall zur Stabilisierung der Palettenpackungeingesetzt, die wir generell in Rechnung stellen und mitder Rückgabe an uns wieder gutschreiben.LIEFERZEITENDie Lieferung von Katalogwaren erfolgt im Regelfall ab Lager,jedoch behalten wir uns Teillieferungen vor. Zugesagte Lieferterminewerden unter der Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufeseingehalten. Streiks, Fälle höherer Gewalt,Materialbeschaffungsschwierigkeiten und Betriebsstörungenjeder Art entbinden uns von übernommenen Lieferverpflichtungen.Verzögerungen berechtigen den Besteller nicht zur Geltendmachungvon Ersatzansprüchen für daraus entstehendeKosten.RÜCKSENDUNGENBei allen von Kunden gewünschten Warenrücksendungen von<strong>MACO</strong>-Produkten sind nachstehende Bedingungen zu erfüllen:1. Der Fachberater von <strong>MACO</strong> ist vom Kunden einzuschaltenund hat die Ware vor Ort auf ihren Zustand zu prüfen und denRücksendungsbericht zu erstellen. Die von ihm zur Rücksendungfreigegebenen Waren sind an die von <strong>MACO</strong> bestimmteAdresse, für <strong>MACO</strong> kostenfrei, zu senden – ausgenommen dieFehlerursache liegt bei <strong>MACO</strong>.2. Die Rücksendung der Ware bedeutet nicht generell die Erstellungeiner Gutschrift. Die Prüfung der Ware findet in unserenProduktionsstätten oder Niederlassungen statt.3. Speziell auf Kundenwunsch angefertigte bzw. nicht verwertbareArtikel können keinesfalls zurückgenommen werden.4. Der Wert der zurückgesendeten Ware kann ausnahmslosnur durch eine Gutschrift – nicht aber durch eine Lastschrift desKunden – ausgeglichen werden.Rücksendungen, die nicht auf Grund eines Fehlers von <strong>MACO</strong>veranlasst werden, werden unter nachstehenden Bedingungengutgeschrieben:a) mit 10% Abzugwenn sich Ware und Verpackung in einwandfreiem und verkaufs-fähigem- dem letzten Auslieferungsstand entsprechenden- Zustand befinden.b) mit 20% Abzugwenn sich die Ware in einwandfreiem - dem letzten Auslieferungsstandentsprechenden - Zustand befindet, aber neuverpackt werden muss.88
Technische Angaben und Informationenc) mit mindestens 30% Abzugwenn sich die Ware zwar in einwandfreiem - dem letztenAuslieferungsstand entsprechenden - Zustand befindet,aber kontrolliert, gereinigt und neu verpackt werden muss.Abzüge für Retourwaren oder für beanstandete Waren werdengrundsätzlich erst mit Erstellung unserer diesbezüglichen Gutschriftanerkannt.ZAHLUNGSBEDINGUNGENUnsere Rechnungen sind ab Rechnungsdatum – das ist dasWaren-abgangsdatum – innerhalb von 10 Tagen abzüglich 2%Skonto oder nach 30 Tagen (Fälligkeitstag) netto ohne Abzugbar zahlbar. Der Abzug eines Skontos ist nur zulässig, wennkeine ältere Rechnung unseres Hauses offen ist. Die Zahlungsfristensind nur eingehalten, wenn die Zahlung innerhalbder Frist bei uns eingelangt ist. Wechselzahlung istausgeschlossen. Gutschriften sind vom Rechnungsbetrag abzuziehen– der verminderte Betrag ist Berechnungsgrundlagefür den in Abzug zu bringenden Skontobetrag. Bei Begleichungunserer Rechnungen sind Kundennummer, Rechnungsnummer,Rechnungsdatum und Rechnungsbetrag anzuführen. AllfälligeAbweichungen der Zahlung vom Rechnungsbetragbitten wir zu begründen. Der säumige Käufer ist verpflichtet,alle Mahn- und Inkassospesen inklusive der Kosten eines vonuns beigezogenen Anwaltes zu ersetzen. Selbst bei unverschuldetemZahlungsverzug des Käufers sind sind wir berechtigt,Verzugszinsen in Höhe von 10,5% p. a. zu verrechnen;hiedurch werden Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nichtbeeinträchtigt.EIGENTUMSVORBEHALTDie gelieferten Waren bleiben in unserem Eigentum bis zurgänzlichen Bezahlung aller aus der laufenden Geschäftsverbindungbestehenden, noch offenen Forderungen. Bei Pfändungoder sonstiger Inanspruchnahme ist der Vertragspartnerverpflichtet, das Eigentumsrecht der Mayer & Co. BeschlägeGmbH geltend zu machen und uns davon zu verständigen.Wird die gelieferte Ware vor Bezahlung durch den Käufer an einenDritten geliefert, so steht uns der Anspruch auf Gegenleistungzu. Zu diesem Zweck tritt hiemit der Vertragspartnerschon jetzt seine Ansprüche gegenüber Dritten mit sämtlichenNebenrechten an uns ab, sodass es bei Entstehen dieser Forderungkeines besonderen Übertragungsaktes mehr bedarf.Der Vertragspartner ist verpflichtet, diese Zession in seinenBüchern zu vermerken. Wir sind berechtigt, den jeweiligenDritten jederzeit von der Zession zu verständigen. Diese Vorausabtretungbeinhaltet keine Veräußerungsermächtigung anden Vertragspartner, der vereinbarte Eigentumsvorbehaltbleibt hiervon unberührt. Bei Weiterverarbeitung der geliefertenWaren erwerben wir im Rahmen unseres Eigentumsvorbehaltesanteiliges Miteigentum am Endprodukt.VERSCHLECHTERUNG DER VERMÖGENSLAGESoferne uns eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissendes Bestellers bekannt wird, oder der Bestellermit der Zahlung einer unserer Rechnungen in Verzuggerät, sind wir berechtigt, für sämtliche noch ausstehende LieferungenVorauszahlung oder sonstige Sicherstellung zu verlangen.Wird dieser Forderung nicht entsprochen, haben wirdas Recht, vom Vertrag zurückzutreten.REKLAMATIONEN, GEWÄHRLEISTUNG UNDSCHADENERSATZUnsere Beschläge werden nach einschlägigen Normen,produktspezifischen RAL-Güterichtlinien oder nach hausinternenVorgaben, welche nach ISO 9001 abgesichert sind, gefertigt.Für die Oberfläche verzinkter Ware garantieren wir, dassdie Verzinkung und Passivierung den Forderungen der Gütesicherungnach RAL-RG 607/3 2.3.4 "Korrosionsschutz für verzinkteStahlteile" entspricht. Die Qualitätsdefinition andererOberflächen entnehmen Sie bitte der PRODUKTBESCHREI-BUNG der jeweiligen Produktgruppe. Unsachgemäße Versuchefremder Instandsetzung und äußerlich erkennbareEinflüsse ungeeigneter Betriebsmittel führen zum sofortigenErlöschen der Garantie. Beanstandungen und Mängelrügensind nur rechtswirksam, wenn sie uns innerhalb von 10 Tagen– gerechnet ab Rechnungsdatum – schriftlich bekanntgegebenwerden. Verdeckte Mängel müssen unmittelbar nach Erkennenangezeigt werden. Unterbleibt diese Anzeige, gilt die Wareals genehmigt. Beratung in Wort und Schrift, sowie Vorschlägeund Behilflichkeit bei der Berechnung der Projektierung durchuns zeigen lediglich die bestmögliche Verwendung unsererProdukte auf, schließen aber jegliche Haftung unsererseitsaus. Unsere Vorschläge und Mitwirkung befreien den Bestellernicht von der Verpflichtung, eigene Prüfung der Eignung derProdukte für den beabsichtigten Zweck durchzuführen. RegressansprücheDritter können grundsätzlich nur dannBerücksichtigung finden, wenn diese in unmittelbarem Zusammenhangmit der Fehlerhaftigkeit unserer Produkte stehen. DieHaftung für Schäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.Dasselbe gilt allgemein für Folgeschäden.HAFTUNG FÜR EIN FEHLERHAFTES PRODUKT(PRODUKTHAFTUNGSGESETZ)1. Ausschluss der Haftung für Sachfolgeschäden imUnternehmensbereich:Die Ersatzpflicht für aus einem fehlerhaften Produkt resultierendenSachfolgeschäden im Sinne des PHG BGBl 99/1988 istjedenfalls dann ausgeschlossen, wenn der Schaden bei einemUnternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes eintritt.Für den Fall der Veräußerung unserer Produkte durch unsereKunden an Hersteller oder Händler sind wir im Sinnedieser Vereinbarung freizustellen.2. Informations- und Instruktionspflicht:Diese entnehmen Sie bitte den RICHTLINIEN ZURPRODUKTHAFTUNG.3. Produktbeobachtungspflicht:Eventuell auftretende Funktionsmängel bzw. erkennbareGefahrenquellen bei unseren Produkten sind unmittelbar nachErkennen derselben aufzuzeigen.89