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BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT HORN - beim NÖ-Imkerverband

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§ 1<br />

Bienenvölker dürfen aus der bezeichneten Zone nicht ausgebracht und nur mit Bewilligung<br />

der Behörde in die bezeichnete Zone eingebracht werden.<br />

§ 2<br />

Alle Besitzer von Bienenvölkern in der bezeichneten Zone haben die Anzahl und den<br />

Standort ihrer Bienenvölker unverzüglich bei der Behörde zu melden (02982/9025-28655)<br />

§ 3<br />

Die Besitzer von Bienenvölkern sind verpflichtet, den Organen der Behörde Zutritt zum<br />

Bienenstand zu gestatten, die Entnahme von Untersuchungsmaterial zu dulden und die für<br />

die Maßnahmen nach diesem Bundesgesetz erforderlichen Auskünfte zu erteilen.<br />

§ 4<br />

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden gemäß § 12 Abs. 1 Zif. 2 und Zif. 3<br />

Bienenseuchengesetz mit einer Geldstrafe bis € 4.360,-- bestraft, sofern nicht der<br />

Tatbestand einer gerichtlich strafbaren Tat vorliegt.<br />

Diese Verordnung tritt mit 13.4.2010 in Kraft.<br />

Ergeht an:<br />

4. <strong>NÖ</strong> <strong>Imkerverband</strong>, Georg Cochplatz 3/9a, 1010 Wien<br />

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1. Gemeinde Meiseldorf, z. H. des Bürgermeisters, Klein-Meiseldorf 115, 3744 Klein-<br />

Meiseldorf<br />

mit dem Ersuchen, diese Verordnung mit dem Anschlag an der Amtstafel<br />

kundzumachen<br />

2. Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle<br />

3. LF1 Veterinär<br />

5. Herrn Gerhard Spitaler, Bienensachverständiger, Lussweg 7, 3571 Sigmundsherberg<br />

mit dem Ersuchen um Verständigung des örtlichen Verbandes der Bienenzüchter<br />

6. die Polizeiinspektion Horn, Prager Straße 32, 3580 Horn<br />

7. <strong>NÖ</strong> Landes-Landwirtschaftskammer, Abteilung Tierhaltung, Wiener Straße 64, 3100 St.<br />

Pölten<br />

8. Bezirksbauernkammer Horn, 3580 Mold Nr 72<br />

9. An alle Tierärztinnen und Tierärzte im Verwaltungsbezirk Horn<br />

10. BH Hollabrunn - Veterinärwesen<br />

11. Stadtgemeinde Eggenburg, z. H. des Bürgermeisters, Kremser Straße 3, 3730<br />

Eggenburg<br />

mit dem Ersuchen, diese Verordnung mit dem Anschlag an der Amtstafel<br />

kundzumachen<br />

12. Gemeinde Rosenburg-Mold, z. H. des Bürgermeisters, Rosenburg 25, 3573 Rosenburg

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