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September - Gerolsbach

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Seite 4 Bürgerblatt <strong>Gerolsbach</strong> 3. <strong>September</strong> 2008Soweit angeführt wird, dass auch in weiteren Baugebieten in <strong>Gerolsbach</strong>unbebaute Bauplätze vorhanden seien, wird ergänzend daraufhingewiesen, dass sich diese Grundstücke im Eigentum privaterDritter stehen. Diese Grundstücke stehen nicht zu Dispositionder Gemeinde und kommen auch nicht für einen Ankauf durch Bauwerberin Frage, da die Grundstücke von ihren Eigentümern für denEigenbedarf, also für Kinder oder Familienmitglieder, vorgehaltenwerden.Das im Flächennutzungsplan bereits dargestellte Baugebiet „ZaderfeldIII“ wird nicht als Baugebiet entwickelt. Ziel der Gemeindewar es, hier im Rahmen eines Einheimischenmodells den Wohnbaubedarfder einheimischen Bevölkerung zu decken. Da derGrundstückseigentümer die Bindung im Einheimischenmodell jedochdefinitiv abgelehnt hat, ist dieses Planungsvorhaben endgültiggescheitert.Im Hinblick auf die Schaffung von Wohnraum für die einheimischeBevölkerung hat die Gemeinde diese Absicht durch entsprechendevertragliche Regelung mit den Grundstückseigentümern dokumentiert.Die im Bebauungsplanentwurf Nr. 36 „Steinleiten IV“ vorgesehenenBauparzellen Nr. 1 und 2 dürfen nur zum Eigenbedarf derGrundstückseigentümer genutzt und vor Ablauf von 10 Jahren nichtweiterveräußert werden.Mit Bescheid vom 21.05.2007 lehnte das Landratsamt Pfaffenhofendie Änderung des Flächennutzungsplanes ab. Hiergegen reichtedie Gemeinde <strong>Gerolsbach</strong> am 19.06.2007 fristgerecht Klage zumVerwaltungsgericht ein.Im Rahmen einer außergerichtlichen Erörterung der Angelegenheitzwischen dem Landratsamt Pfaffenhofen und der Gemeinde <strong>Gerolsbach</strong>wurde mittlerweile eine Planungsalternative erwogen. AufGrundlage der dabei gefundenen Basis sieht sich der Gemeinderat<strong>Gerolsbach</strong> bestärkt, das Verfahren zur Flächennutzungsplanänderungmit einer – entsprechend den Gesprächsergebnissen – geänderterPlanung, welche den vorgebrachten Bedenken Rechnung trägt,fortzuführen. Aufgrund dessen ruht im Einvernehmen aller am gerichtlichenVerfahren Beteiligten derzeit das verwaltungsgerichtlicheVerfahren.Ergänzend zum einstimmigen Beschluss vom 13.02.2007 und denhierzu – insbesondere im Bescheid des Landratsamtes Pfaffenhofenvom 21.05.2007 – vorgetragenen Bedenken wird die bisherigePlanung daher geändert. Die Änderungen begründen sich wie folgend:2. Begründung2.1 Flächensparender Umgang mit Grund und BodenDie Gemeinde <strong>Gerolsbach</strong> verwirklicht in Ausübung ihrer Planungshoheitdas städtebauliche Ziel, in Abrundung eines bestehendenBaugebiets ohne größeren Erschließungsaufwand u.a. Wohnraumfür Einheimische zu schaffen.Im Rahmen des bisherigen Verfahrens war vom Landratsamt Pfaffenhofenhierzu mehrfach auf das Gebot des sparsamen Umgangsmit Grund und Boden hingewiesen worden (§ 1 a Abs. 2 BauGB;LEP 2006 A I 2.4 B VI 1.1). Insbesondere wurde dabei auf möglicheBauflächenpotentiale hingewiesen.Die Gemeinde <strong>Gerolsbach</strong> ist sich der hohen Bedeutung des Gebotsdes Flächensparens bewusst und hat geprüft, ob vorrangig inAnspruch zu nehmende Flächen in Betracht kommen. Hierzu wirdergänzend auf das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom13. Februar2007 verwiesen.Soweit seitens des Landratsamts Pfaffenhofen bisher auf freie Baugrundstückeim Baugebiet „Alter Sportplatz“ abgestellt wird, kannmitgeteilt werden, dass hier aktuell nur noch ein Bauplatz zum Verkaufsteht, für den es auch Interessenten gibt. Die Gemeinde gehtdavon aus, dass auch dieser Bauplatz bald verkauft sein wird.2.2 Lage des Baugebiets im Kuppenbereich, bandartige Siedlungsentwicklung,Zersiedelung der LandschaftIm bisherigen Verfahren sind Bedenken gegen die Lage des beabsichtigtenBaugebiets im Kuppenbereich vorgetragen worden. Insbesonderewurde auf Ziffer B VI 1.5 LEP 2006 hingewiesen, wonachbesonders schützenwerte Landschaftsteile von einer Bebauungfreizuhalten sind. Hierzu zählen u.a. landschaftsprägende Höhenrückenund Kuppen.Es wird nochmals festgestellt, dass gemäß der Stellungnahme vonHerrn Landschaftsarchitekten Dipl.-Ing. Kindhammer vom 07.02.2007, die auf die Ausführungen zum Umweltbericht zum Bebauungsplanentwurf„Steinleiten IV“ ergänzend Bezug nehmen, dasLandschaftsbild im Plangebiet durch die als Äcker genutzten Flächenund die bereits vorhandene Bebauung vorbelastet ist. Eine besondereQualität, wie sie in Ziffer B VI 1.5 LEP 2006 gerade gefordertwird, kommt dem Landschaftsbild, insbesondere im Hinblickauf die Hügelkuppe nicht zu; es fehlt daher bereits an einerbesonderen Schutzwürdigkeit der betroffenen Landschaftsteile.Auch fehlt es an der erforderlichen Einsehbarkeit des hier maßgeblichenLandschaftsteils, wie sich aus den im Rahmen des Umweltberichtsgefertigten Blickstudien ergibt. Gleichermaßen beeinträchtigendie geplanten Baukörper das Landschaftsbild nicht. Wieim Rahmen der Stellungnahme von Herrn LandschaftsarchitektenDipl.-Ing. Kindhammer vom 07.02.2007 ausgeführt wird, kann einemögliche Störwirkung der Baukörper im Nahbereich durch dievorgesehenen Pflanzgebote und Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichenwerden.Ungeachtet dessen, soll den vorgetragenen Bedenken zur Höhenlagedurch folgende Änderungen Rechnung getragen werden:Die gesamte Bebauung auf den Parzellen 1 und 2 wird deutlich weiternach Süden gerückt.Der Baukörper auf Parzelle 1 wird gedreht und rundet die geplanteBebauung besser ab.Der Kuppe sind damit nur noch Dachflächen und keine Giebel mehrzugewandt.Entscheidend wirkt sich die Änderung der Höhenlage der beidenGebäude aus.Durch Abgraben des Geländes an der Südseite der Gebäude und dieFestsetzung von Hanghäusern kann die Erdgeschosshöhe (Hanggeschoss)um 1,80 m (Parzelle 1) bzw. 1,30 m (Parzelle 2) tiefergelegt werden.Zur Kuppe hin treten die Gebäude nur noch erdgeschossig mit flachgeneigten,ruhigen Dachflächen ohne Dachaufbauten in Erscheinung.Der First wird geringfügig unter dem höchsten Punkt der Kuppe(ca. 495,50 m.n.N.N.) bleiben.Die nun festgesetzte Höhe entspricht dem Höhenniveau des im Ostenangrenzenden Wirtschaftweges und schafft einen harmonischerenÜbergang zur bestehenden bzw. auf Parzelle 3 geplanten Bebauung.Die geplante Bebauung auf Parzelle 1 und 2 stellt sich somit als tatsächlicheAbrundung dar. Durch die vorgesehene Anlage einer ex-

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