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Empfehlungen zur partnerschaftlichen Bauabwicklung - Bayern

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� Erscheint es dem Grunde nach<br />

berechtigt, ist unverzüglich die Prüfbarkeit<br />

der Höhe nach festzustellen<br />

� Ist das Nachtragsangebot nicht prüfbar,<br />

ist unter Fristsetzung die Vorlage<br />

eines prüffähigen Nachtragsangebotes<br />

zu verlangen. Hierzu hat der Auftraggeber<br />

möglichst die aus seiner Sicht im<br />

Hinblick auf die Prüfbarkeit fehlenden<br />

Informationen, Unterlagen, Nachweise<br />

oder dgl. zu benennen<br />

� Wird festgestellt, dass das Nachtragsangebot<br />

dem Grunde nach berechtigt<br />

ist, sind so zeitig Nachtragsverhandlungen<br />

zu führen, dass diese spätestens<br />

innerhalb von 2 Monaten abgeschlossen<br />

werden können<br />

� Wenn im Rahmen der Verhandlungen<br />

über die Berechtigung der Höhe nach<br />

noch nicht oder noch nicht in allen Punkten<br />

Einigung erzielt werden konnte, wird<br />

bei Vorliegen eines prüfbaren Nachtragsangebotes<br />

zunächst der aus Sicht des<br />

Auftraggebers anzuerkennende Betrag<br />

ausgezahlt<br />

� Es ist organisatorisch anzustreben,<br />

dass spezielle Fachkompetenz für<br />

die Nachtragsbearbeitung eingesetzt<br />

wird und diese Stelle bei der Nachtragsbearbeitung<br />

ggf. beteiligt wird<br />

In Anlage 5 ist eine Checkliste enthalten,<br />

mit der beispielhaft der Stand<br />

der Nachtragsbearbeitung in regelmäßigen<br />

Zeitabständen bilanziert und<br />

dokumentiert werden soll.<br />

4 Abnahme<br />

Zur Abnahme sollen folgende<br />

Unterlagen vorliegen:<br />

� gemeinsame Aufmaße<br />

� geprüfte Mengenberechnungen<br />

� vereinbarte Nachträge<br />

� Unterlagen für die Rechnungslegung<br />

(baubegleitend)<br />

� Ergebnisse der Kontrollprüfungen<br />

� Bestandsunterlagen<br />

� Bautagebuch, Tagesberichte<br />

In der Abnahmeniederschrift sollen, falls<br />

bis dahin noch nicht erfolgt, folgende<br />

Punkte aufgenommen werden:<br />

� Fertigstellungstermine für Restarbeiten<br />

und Mängelbeseitigung<br />

� Fehlende Unterlagen, z.B.<br />

Bedienungs- und Wartungsanweisungen<br />

� Fertigstellungstermine für Wiederherstellung<br />

und Übergabe der vorübergehend<br />

in Anspruch genommenen<br />

Flächen (z.B. bei Straßenbauprojekten)<br />

� Frist <strong>zur</strong> Vorlage der Schlussrechnung<br />

<strong>Empfehlungen</strong> <strong>zur</strong> <strong>partnerschaftlichen</strong> <strong>Bauabwicklung</strong> 5

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