Empfehlungen zur partnerschaftlichen Bauabwicklung - Bayern
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� Erscheint es dem Grunde nach<br />
berechtigt, ist unverzüglich die Prüfbarkeit<br />
der Höhe nach festzustellen<br />
� Ist das Nachtragsangebot nicht prüfbar,<br />
ist unter Fristsetzung die Vorlage<br />
eines prüffähigen Nachtragsangebotes<br />
zu verlangen. Hierzu hat der Auftraggeber<br />
möglichst die aus seiner Sicht im<br />
Hinblick auf die Prüfbarkeit fehlenden<br />
Informationen, Unterlagen, Nachweise<br />
oder dgl. zu benennen<br />
� Wird festgestellt, dass das Nachtragsangebot<br />
dem Grunde nach berechtigt<br />
ist, sind so zeitig Nachtragsverhandlungen<br />
zu führen, dass diese spätestens<br />
innerhalb von 2 Monaten abgeschlossen<br />
werden können<br />
� Wenn im Rahmen der Verhandlungen<br />
über die Berechtigung der Höhe nach<br />
noch nicht oder noch nicht in allen Punkten<br />
Einigung erzielt werden konnte, wird<br />
bei Vorliegen eines prüfbaren Nachtragsangebotes<br />
zunächst der aus Sicht des<br />
Auftraggebers anzuerkennende Betrag<br />
ausgezahlt<br />
� Es ist organisatorisch anzustreben,<br />
dass spezielle Fachkompetenz für<br />
die Nachtragsbearbeitung eingesetzt<br />
wird und diese Stelle bei der Nachtragsbearbeitung<br />
ggf. beteiligt wird<br />
In Anlage 5 ist eine Checkliste enthalten,<br />
mit der beispielhaft der Stand<br />
der Nachtragsbearbeitung in regelmäßigen<br />
Zeitabständen bilanziert und<br />
dokumentiert werden soll.<br />
4 Abnahme<br />
Zur Abnahme sollen folgende<br />
Unterlagen vorliegen:<br />
� gemeinsame Aufmaße<br />
� geprüfte Mengenberechnungen<br />
� vereinbarte Nachträge<br />
� Unterlagen für die Rechnungslegung<br />
(baubegleitend)<br />
� Ergebnisse der Kontrollprüfungen<br />
� Bestandsunterlagen<br />
� Bautagebuch, Tagesberichte<br />
In der Abnahmeniederschrift sollen, falls<br />
bis dahin noch nicht erfolgt, folgende<br />
Punkte aufgenommen werden:<br />
� Fertigstellungstermine für Restarbeiten<br />
und Mängelbeseitigung<br />
� Fehlende Unterlagen, z.B.<br />
Bedienungs- und Wartungsanweisungen<br />
� Fertigstellungstermine für Wiederherstellung<br />
und Übergabe der vorübergehend<br />
in Anspruch genommenen<br />
Flächen (z.B. bei Straßenbauprojekten)<br />
� Frist <strong>zur</strong> Vorlage der Schlussrechnung<br />
<strong>Empfehlungen</strong> <strong>zur</strong> <strong>partnerschaftlichen</strong> <strong>Bauabwicklung</strong> 5