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Preisliste im Pdf-Format zum Download - Glinder Zeitung ...

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Anzeigenwesen<br />

Anzeigenaufträge sind <strong>im</strong> Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln.<br />

Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres<br />

in einer Druckschrift erscheinenden Anzeigen eines Werbungtreibenden gewährt.<br />

Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige.<br />

Bei der Belegung von Bezirks- bzw. Teilausgaben oder sonstigen Verlagsdruckschriften mit<br />

eigenen Preisen, ist ein gesonderter Abschluss für die betreffende Ausgabe oder Kombination<br />

zu tätigen. Sofern außerdem für die Gesamtausgabe ein Auftrag vorliegt, wird für die Nachlassberechnung<br />

der Bezirks- bzw. Teilausgabe die Abnahmemenge der Gesamtausgabe hinzugerechnet.<br />

Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von<br />

Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen<br />

Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der <strong>Preisliste</strong> zu einem Nachlass von vornherein<br />

berechtigt. Die Ansprüche auf Nachlassvergütung und -nachbelastung entfallen, wenn sie<br />

nicht binnen 3 Monaten nach Ablauf des Abschlussjahres geltend gemacht werden.<br />

Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der<br />

Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem<br />

gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zurückzuvergüten,<br />

Die Rückvergütung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt <strong>im</strong> Risikobereich des<br />

Verlages beruht oder wenn der Auftraggeber <strong>im</strong> Falle von Preiserhöhungen, statt ein ihm vorgehaltenes<br />

oder später eingeräumtes Rücktrittsrecht auszuüben, den Vertrag zu den neuen<br />

Preisen bis zur Erreichung des ursprünglich vereinbarten Auftragswertes fortsetzt.<br />

Bei der Erreichung der Abnahmemengen werden Text-Mill<strong>im</strong>eterzeilen dem Preis entsprechend<br />

in Anzeigen-Mill<strong>im</strong>eter umgerechnet.<br />

Für die Aufnahme von Anzeigen in best<strong>im</strong>mten Nummern, best<strong>im</strong>mten Ausgaben oder an<br />

best<strong>im</strong>mten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber<br />

die Gültigkeit des Auftrags ausdrücklich davon abhängig gemacht hat.<br />

Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens 2 Seiten an den Text und nicht an andere<br />

Anzeigen angrenzen.<br />

Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden<br />

als solche vom Verlag deutlich kenntlich gemacht.<br />

Der Verlag behält sich vor, Anzeigen und Beilagenaufträge – auch einzelne Abrufe <strong>im</strong> Rahmen<br />

eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen<br />

Grundsätzen des Verlages abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die an den Schaltern<br />

der Geschäftsstellen, bei Annahmestellen oder bei Vertretern aufgegeben werden.<br />

Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren<br />

Billigung bindend. Beilagen, die durch <strong>Format</strong> oder Aufmachung be<strong>im</strong> Leser den Eindruck<br />

eines Bestandteils der <strong>Zeitung</strong> oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden<br />

nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich<br />

mitgeteilt.<br />

Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der<br />

Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte<br />

Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an.<br />

Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige.<br />

Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung<br />

für die Richtigkeit der zugesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber die ihm<br />

rechtzeitig übermittelten Probeabzüge nicht fristgerecht zurück, so gilt die Genehmigung <strong>zum</strong><br />

Druck als erteilt.<br />

Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die tatsächliche Abdruckhöhe<br />

der Preisberechnung zugrunde gelegt.<br />

Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, werden Rechnung und Beleg sofort, spätestens<br />

aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung der Anzeige, übersandt.<br />

Die Rechnung ist innerhalb der aus der <strong>Preisliste</strong> ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung<br />

an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht <strong>im</strong> einzelnen Fall eine kürzere Zahlungsfrist oder<br />

Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der <strong>Preisliste</strong><br />

gewährt.<br />

Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 1 Prozent über dem jeweils<br />

gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank sowie die Einziehungskosten berechnet.<br />

Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur<br />

Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Konkursen<br />

und Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Nachlass.<br />

Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenausschnitt. Wenn Art und<br />

Umfang des Anzeigenauftrages es rechtfertigen, werden bis zu zwei Kopfbelege oder vollständige<br />

Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine<br />

Stelle eine rechtsverbindliche Aufnahmebescheinigung des Verlages.<br />

Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für Lieferung<br />

bestellter Vorlagen, hat der Auftraggeber zu bezahlen.<br />

Aus einer Auflagenminderung kann nur dann ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden,<br />

wenn <strong>im</strong> Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres<br />

die in der <strong>Preisliste</strong> oder auf andere Weise zugesicherte durchschnittliche Auflage oder – wenn<br />

eine Auflage nicht zugesichert ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls<br />

die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres<br />

unterschritten wird, und zwar bei einer Auflage bis zu 50.000 Ex. um 20 v. H.<br />

Bei Zifferanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der<br />

Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Er übern<strong>im</strong>mt darüber hinaus keine<br />

Haftung. Einschreibbriefe und Eilbriefe auf Zifferanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg<br />

weitergeleitet.<br />

Die Eingänge auf Zifferanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser<br />

Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück,<br />

ohne dazu verpflichtet zu sein.<br />

Der Verlag behält sich <strong>im</strong> Interesse und <strong>zum</strong> Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden<br />

Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfungszwecken<br />

zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten<br />

ist der Verlag nicht verpflichtet.<br />

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Reinbek.

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