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2010<br />
GESCHÄFTS-<br />
BERICHT<br />
TÄTIGKEITSBEREICH<br />
Der Ausgleichskasse des Kantons Wallis, als selbstständige öffentliche Anstalt, obliegt<br />
die Durchführung folgender Aufgaben des Bundes :<br />
1. Geschäftsführung der Alters- und Hinterlassenenversicherung.<br />
2. Geschäftsführung der Familienzulagen in der Landwirtschaft.<br />
3. Geschäftsführung der Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende in Armee, Zivildienst<br />
und Zivilschutz.<br />
4. Berechnung der Renten und Taggelder für die Invalidenversicherung.<br />
5. Geschäftsführung der Ergänzungs<strong>leistungen</strong> zur AHV/IV.<br />
6. Aufsicht und Kontrolle über die Verpflichtung der Arbeitgeber, die Arbeitnehmer<br />
gegen die Unfälle zu versichern.<br />
7. Beitragsinkasso der Arbeitslosenversicherung.<br />
8. Kontrolle über den Anschluss der Arbeitgeber an eine Berufsvorsorge-Institution.<br />
9. Rückgriff auf haftpflichtige Dritte.<br />
10. Geschäftsführung der Mutterschaftsentschädigung.<br />
In Anwendung der Artikel 63 Absatz 3 AHVG und 131 Absatz 2 AHVV haben die<br />
Bundesbehör den den Kanton ermächtigt, der Ausgleichskasse des Kantons Wallis folgende<br />
kantonale Aufgaben zu übertragen :<br />
1. Geschäftsführung des kantonalen Amtes für Familienzulagen.<br />
2. Zahlung der zusätzlichen kantonalen Familienzulagen an die landwirt schaftlichen<br />
Arbeitnehmer.<br />
3. Anwendung des kantonalen Gesetzes über die Familienzulagen an die selbstständigerwerbenden<br />
Landwirte.<br />
4. Anwendung des kantonalen Gesetzes über die Ergänzungsleistun gen zur AHV/IV.<br />
5. Administrative Geschäftsführung der Subventionen zur Verbilligung der Krankenversicherungs-Prämien.<br />
6. Anwendung des kantonalen Dekretes betreffend den Vollzug des UVG (Aufsicht und<br />
Kontrolle über die Verpflichtung der Arbeitgeber, die Arbeitnehmer gegen Unfälle<br />
zu versichern).<br />
7. Zahlung der kantonalen Familienzulagen an die nicht erwerbstätigen Perso nen.<br />
8. Verwaltung des kantonalen Familienfonds.<br />
9. Verwaltung des Ausgleichsfonds für die Familienzulagen.<br />
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