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2010<br />

GESCHÄFTS-<br />

BERICHT<br />

TÄTIGKEITSBEREICH<br />

Der Ausgleichskasse des Kantons Wallis, als selbstständige öffentliche Anstalt, obliegt<br />

die Durchführung folgender Aufgaben des Bundes :<br />

1. Geschäftsführung der Alters- und Hinterlassenenversicherung.<br />

2. Geschäftsführung der Familienzulagen in der Landwirtschaft.<br />

3. Geschäftsführung der Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende in Armee, Zivildienst<br />

und Zivilschutz.<br />

4. Berechnung der Renten und Taggelder für die Invalidenversicherung.<br />

5. Geschäftsführung der Ergänzungs<strong>leistungen</strong> zur AHV/IV.<br />

6. Aufsicht und Kontrolle über die Verpflichtung der Arbeitgeber, die Arbeitnehmer<br />

gegen die Unfälle zu versichern.<br />

7. Beitragsinkasso der Arbeitslosenversicherung.<br />

8. Kontrolle über den Anschluss der Arbeitgeber an eine Berufsvorsorge-Institution.<br />

9. Rückgriff auf haftpflichtige Dritte.<br />

10. Geschäftsführung der Mutterschaftsentschädigung.<br />

In Anwendung der Artikel 63 Absatz 3 AHVG und 131 Absatz 2 AHVV haben die<br />

Bundesbehör den den Kanton ermächtigt, der Ausgleichskasse des Kantons Wallis folgende<br />

kantonale Aufgaben zu übertragen :<br />

1. Geschäftsführung des kantonalen Amtes für Familienzulagen.<br />

2. Zahlung der zusätzlichen kantonalen Familienzulagen an die landwirt schaftlichen<br />

Arbeitnehmer.<br />

3. Anwendung des kantonalen Gesetzes über die Familienzulagen an die selbstständigerwerbenden<br />

Landwirte.<br />

4. Anwendung des kantonalen Gesetzes über die Ergänzungsleistun gen zur AHV/IV.<br />

5. Administrative Geschäftsführung der Subventionen zur Verbilligung der Krankenversicherungs-Prämien.<br />

6. Anwendung des kantonalen Dekretes betreffend den Vollzug des UVG (Aufsicht und<br />

Kontrolle über die Verpflichtung der Arbeitgeber, die Arbeitnehmer gegen Unfälle<br />

zu versichern).<br />

7. Zahlung der kantonalen Familienzulagen an die nicht erwerbstätigen Perso nen.<br />

8. Verwaltung des kantonalen Familienfonds.<br />

9. Verwaltung des Ausgleichsfonds für die Familienzulagen.<br />

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