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Aktion gegen Rücksichtslosigkeit und Diskriminierung - DGMCS

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- 3 -<br />

Beschwerden der übrigen Mieter (hier: unter anderem wegen Würstchen-Dufts, der in die Wohnungen zieht) ihre Feier nicht<br />

einschränken oder abbrechen. (OLG, AZ auf Anfrage).<br />

Wesentliche Beeinträchtigung durch von gebrauchten Bahnschwellen abgegebene chem. Gase:<br />

I<br />

Aufgr<strong>und</strong> eines Sachverständigengutachtens mußte der Gr<strong>und</strong>stücksbesitzer die aus alten Bahnschwellen bestehende Gr<strong>und</strong>stückseinfriedung<br />

beseitigen (OLG Köln, Natur&Recht, 1996, 31)<br />

Nachbarschaftliche Beeinträchtigung wegen Wasserstaub als Transportmittel für Schadstoffe (z.B. Planzenschutzmittel):<br />

I<br />

Die Einwirkung fällt unter § 906 BGB. (BGH, NJW 1984, 2207).<br />

Körperschall durch Kindergetrampel (Schallschutz bei Parkettboden):<br />

I<br />

Eltern müssen dafür Sorge tragen, daß ihre Kinder nicht zu laut sind. Lassen Eltern in ihrer Eigentumswohnung Parkettboden<br />

verlegen, so müssen sie im Interesse der darunter wohnenden Eigentümer dafür sorgen, daß die Kinder nicht lauter trampeln,<br />

stampfen, springen <strong>und</strong> hüpfen, wie das bei einem geordneten Zusammenleben soeben noch hinzunehmen ist (Bayerisches<br />

Oberstes Landesgericht, 2Z BR 113/93). Anmerkung der AgRuD: Dies dürfte dann auch für Erwachsene gelten.<br />

Geruchsbelästigung durch Haustiere, Mülltüten, Kochgerüche <strong>gegen</strong>über Ges<strong>und</strong>en:<br />

I<br />

Verursacht ein Haustier extreme Geruchsbelästigung, kann dessen Halter fristlos gekündigt werden (LG, AZ auf Anfrage). Kommt<br />

aus einer Wohnung ein solch extremer Gestank, daß man das Treppenhaus nicht mehr betreten kann, fliegt der Verursacher<br />

fristlos (AG, AZ auf Anfrage). Niemand muß es hinnehmen, wenn ein Nachbar seine Mülltüten im Treppenhaus abstellt. Helfen<br />

Mahnungen nicht, kann der Müllsünder verklagt werden (OLG AZ auf Anfrage). Normalerweise muß eine ortsübliche Tierhaltung<br />

hingenommen werden. Haushaltsübliche Kochgerüche bis ins Treppenhaus (Mietshaus) müssen hingenommen werden (AG, AZ<br />

auf Anfrage).<br />

Musiklärm:<br />

I<br />

Wer wiederholt <strong>und</strong> nicht nur tagsüber durch Musiklärm seinen Nachbarn stört, muß bis zu 1000 DM Schmerzensgeld<br />

zahlen.(AG, AZ auf Anfrage).<br />

Feiern:<br />

I<br />

Es gibt kein allgemeines Recht, einmal im Monat die Nachtruhe der Nachbarn stören zu dürfen (OLG Düsseldorf, WM 96, 116).<br />

In jedem Falle sollte man, wenn man Feste feiern möchte, vorher mit seinen Nachbarn sprechen. Die beste Lösung wäre<br />

natürlich, man lädt sie mit ein!<br />

Fristlose Kündigung wegen Schimmelpilz:<br />

I<br />

Schimmelpilze, die sich in erheblichem Umfang an den Wänden befinden, berechtigen den Mieter zur fristlosen Kündigung. Eine<br />

fristlose Kündigung ist immer dann möglich, wenn die Wohnung so beschaffen ist, daß die Benutzung zu einer erheblichen<br />

Gefährdung der Ges<strong>und</strong>heit führen kann (AG, AZ auf Anfrage).<br />

Mietvertrag, Kündigung wegen Schadstoffbelastung:<br />

I<br />

Lindan, PCP, Formaldehyd - früher wurde in Wohnungen bedenkenlos alles verspritzt, was die Chemie hergab. Manchmal stellt<br />

sich erst Jahre nach dem Einzug heraus, daß Schwindelanfälle, Konzentrationsstörungen oder Dauererkrankungen womöglich<br />

mit der Schadstoffbelastung der Mietwohnung zu tun haben. Wer als Mieter hier vernünftigerweise einen Zusammenhang sieht,<br />

darf den Mietvertrag fristlos kündigen <strong>und</strong> zwar auch dann, wenn nicht bewiesen oder beweisbar ist, daß die Ges<strong>und</strong>heitsprobleme<br />

tatsächlich auf die Schadstoffe zurückzuführen sind. Und auch wer noch ges<strong>und</strong> ist, kann fristlos kündigen, wenn es<br />

vernünftige Anhaltspunkte für eine Ges<strong>und</strong>heitsgefährdung gibt (LG Lübeck, Az: 14 S 135/97).<br />

Wohnungskauf, Verkäuferpflichten:<br />

I<br />

Endlich können Sie in Ihre neue Eigentumswohnung einziehen. Nur stellt sich bei der ersten Gelegenheit leider heraus, daß die<br />

anderen Eigentümer schon lange völlig zerstritten sind. Und auch Sie werden, ob Sie wollen oder nicht, in diesen Streit

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