Fachtagung „Hauptsache dabei(
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<strong>Fachtagung</strong> <strong>„Hauptsache</strong> <strong>dabei</strong>(?)“29. – 31.Oktober2010 in Berlin„Die Zustimmung des Bundesgesetzgebers zur UN-BRK istbekanntlich erfolgt. Auch die Bundesländer haben imverfassungsrechtlichen Rahmen durch Zustimmung des Bundesratesvom 19.12.2008 am Ratifikationsverfahren mitgewirkt. Die UN-BRKwurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.BGBL. II vom 31.12.2008, S. 1419 ff.; zur Zustimmung des Bundesrates siehePlenarprotokoll 853 des Bundesrates der 853. Sitzung vom 19.Dezember 2008, S. 469(A).Die Normen der UN-BRK haben somit nach allgemeiner Auffassungden Rang einfachen Bundesrechts erhalten“ (Aichele 2010a, 8).