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Entwurf und Ausführung von wasserundurchlässigen Bauwerken ...

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7weis korrigiert: Die Anforderungen an Nutzungsklasse A können bei Ausnutzung einer Rißbreitenbegrenzungunter Berücksichtigung der in Tabelle 1 definierten Grenzrißbreiten ohne planmäßigvorgesehene Abdichtungsmaßnahmen (Füllen der Risse) in der Regel nur durch zusätzlicheraumklimatische Maßnahmen erfüllt werden. Auf eine Empfehlung, die Rißbreiten in Anlehnungan Bild 5 zu begrenzen, wird in der Richtlinie bewußt verzichtet.3. <strong>Entwurf</strong>sgr<strong>und</strong>sätze3.1 Aufgaben der PlanungIn der WU-Richtlinie wird allen technischen Regelungen der vorrangige Hinweis vorangestellt:WU-Bauwerke aus Beton können mit Erfolg nur errichtet werden, wenn sich der Aufgabe alleBaubeteiligten bewußt sind <strong>und</strong> in ihrer Tätigkeit koordiniert vorgehen – dies ist der gr<strong>und</strong>sätzlicheWeg zur Vermeidung <strong>von</strong> Mißerfolg. In diesem Sinne wird unter dem Begriff „Planung“ diegemeinsame Aufgabe definiert, Funktion, Nutzungsanforderungen des Bauwerks <strong>und</strong> die hierzuerforderlichen Regelungen zur Gebrauchstauglichkeit <strong>und</strong> Dauerhaftigkeit für <strong>Entwurf</strong> <strong>und</strong> Ausführung,ebenso wie die technischen Verantwortlichkeiten der Baubeteiligten für diese Fragenfestzulegen. Wenn in diesem Sinne in den folgenden Abschnitten die allgemein möglichen <strong>Entwurf</strong>sgr<strong>und</strong>sätzevorgestellt werden, so sind diese keinesfalls als eine ausschließliche Aufgabedes Tragwerkplaners zu verstehen. Seine Festlegungen müssen zustimmend, jedoch mindestensinformativ <strong>von</strong> den anderen Baubeteiligten zur Kenntnis genommen werden. Des weiterengilt für alle <strong>Entwurf</strong>sgr<strong>und</strong>sätze der verbindliche Hinweis: Sie stellen zwar stets einen angestrebtenWeg zum gesteckten Ziel dar, das jedoch in Teilbereichen aus mannigfachen Gründenverfehlt werden kann. Aus diesem Gr<strong>und</strong>e müssen für diesen Fall stets Vorsorgemaßnahmen inder Planung vorgesehen werden, die Bestandteile eines jeden <strong>Entwurf</strong>skonzepts sein müssen.3.2 <strong>Entwurf</strong>sgr<strong>und</strong>satz 1: Vermeidung <strong>von</strong> TrennrissenDurch die Festlegung <strong>von</strong> konstruktiven, betontechnischen ausführungstechnischen Maßnahmenkann eine Trennrißvermeidungsstrategie konzipiert <strong>und</strong> – wie zahlreiche Beispiele zeigen– mit Erfolg praktiziert werden. Die gr<strong>und</strong>sätzliche Akzeptanz dieses <strong>Entwurf</strong>sgr<strong>und</strong>satzes istbehaftet mit der Befürchtung, hierbei nicht mit Sicherheit auszuschließende Mängel könnteneinem der „abhängigen“ Baubeteiligten angelastet werden. Von vorneherein muß daher klargestelltwerden: Es handelt sich bei diesem <strong>Entwurf</strong>sgr<strong>und</strong>satz um einen anspruchsvollen Wegzum Ziel, der zahlreiche Vorsorgemaßnahmen erfordert, der jedoch bei der Gegenüberstellungderen Kosten mit Einsparungen insbesondere wegen eines zu erwartenden verminderten Bewehrungsaufwandesmit z. T. erheblichen wirtschaftlichen Vorteilen verb<strong>und</strong>en sein kann. Hinzukommt eine nicht in jedem Fall unmittelbar zahlenmäßig bezifferbare Risikominderung durchzweifelsfreie Erfüllung der Nutzungsbedingungen. Diese Aspekte müssen dem Bauherrn bzw.Nutzer des WU-Bauwerks bekannt <strong>und</strong> <strong>von</strong> ihm akzeptiert worden sein, d. h. es muß sich umeine „Planung“ im Sinne des Abschnitts 3.1 handeln.Eine detaillierte „Handlungsanweisung“, selbst eine Fallstudie zum Vorgehen bei der Verwirklichungdieses <strong>Entwurf</strong>sgr<strong>und</strong>satzes würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen, hierzu wirdinsbesondere auf eine große Zahl <strong>von</strong> Veröffentlichungen zum Gr<strong>und</strong>satzproblem, lastunabhängigeEinwirkungen, Zwang <strong>und</strong> Mindestbewehrung, /17/ bis /28/ <strong>und</strong> /34/, ausführungstechnischzusätzlich auf /35/ bis /37/, hingewiesen.

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