GUTACHTEN zur ABE Nr. 48820 nach §22 StVZO Anlage 7 zum ...
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<strong>GUTACHTEN</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>48820</strong> <strong>nach</strong> <strong>§22</strong> <strong>StVZO</strong><br />
<strong>Anlage</strong> 7 <strong>zum</strong> Gutachten <strong>Nr</strong>. 55038612 (1. Ausfertigung)<br />
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ D118<br />
Hersteller DIEWE GmbH<br />
Seite 9 von 12<br />
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit<br />
der Rad-Reifenkombination herzustellen.<br />
K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden<br />
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.<br />
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang <strong>zum</strong> Radhausausschnitt ist eine ausreichende<br />
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.<br />
K5c An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter<br />
Radmitte vollständig umzulegen.<br />
K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter<br />
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.<br />
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen<br />
(Radlaufleisten).<br />
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.<br />
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.<br />
NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.<br />
Nk1 Aufgrund der geringen Höhe des Mittenloches ist ein einwandfreier Sitz der Naben-Kappe des<br />
Sonderrades nicht gewährleistet. Es bestehen keine technischen Bedenken das Sonderrad ohne die<br />
mitgelieferte Naben-Kappe zu verwenden.<br />
NoD Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.<br />
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.<br />
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.<br />
R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers<br />
auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit<br />
bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des<br />
Fahrzeugs mitzuführen.<br />
R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten<br />
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).<br />
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren<br />
und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier<br />
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.<br />
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den<br />
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.<br />
RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das serienmäßige<br />
RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit den<br />
Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler zu<br />
deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.<br />
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim