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präsentieren, dass ausschließlich durch User gültige Klicks oder gültigeSales auf der 1&1-Site generiert werden.6.2 Die erforderlichen Tracking-Links nebst URL der jeweiligen Seite der1&1-Site stellt 1&1 dem Partner zur Verfügung. Der Partner darf denvon 1&1 zur Verfügung gestellten HTML Code oder bereitgestellteBanner nicht verändern. Die zur Verfügung gestellten Werbemitteldürfen nur auf der Website des Partners eingesetzt werden. DieNutzung dieser Werbemittel ist nur im Zusammenhang mit dieserVereinbarung zulässig. Jede Weitergabe von Informationen oderWerbemitteln an Dritte ist unzulässig.6.3 Die Verlinkung der Werbemittel darf nur auf von 1&1 definierteLandeseiten (sog. Landingpages) erfolgen.6.4 Über Ziff. 6.2 hinaus ist die Verwendung von Namen, geschütztenMarken- und Warenzeichen, der Firma oder Logos von 1&1grundsätzlich nur gestattet, wenn dem Partner die Zustimmungvorliegt. Insbesondere ist dem Partner die Verwendung des Markennamensvon 1&1 als Bestandteil der Domain oder Subdomain, auch inabgewandelter Schreibweise, nicht gestattet. Der Partner verpflichtetsich, seine Website so zu gestalten, dass gewerbliche Schutzrechteeinschließlich des Urheberrechts nicht verletzt und gegen geltendesRecht, insbesondere auch des Datenschutzes, nicht verstoßen wird.6.5 Auch bei Suchmaschinen-Marketing ist die Verwendung der Namen,geschützten Marken- und Warenzeichen, oder der Firma von 1&1 nichterlaubt. Bei Suchmaschinen-Marketing ist die Werbung mit Marken-Keywords, mit der Visible URL www.1und1.de, anderen 1&1Firmendomains und sog. "Vertipper-Keywords" nicht gestattet. Zudemist nicht gestattet direkt von den Suchmaschinen-Anzeigen direkt aufdie 1&1 Site zu verlinken.6.6 Bei der Optimierung der Partner-Webseiten hat der Partner diemaßgeblichen Richtlinien der entsprechenden Suchmaschinenbetreibereinzuhalten, dies gilt insbesondere für Seiten, die auf die Zielseite des1&1 Partnerprogramms verlinken. Unzulässig sind alle Techniken, dieausschließlich im Hinblick auf ein besseres Ranking der Partnerseite beiSuchmaschinen durchgeführt werden und für den Nutzer irreführendbzw. ohne jeden Nutzen sind. Unzulässig sind in diesemZusammenhang insbesondere verborgene Texte oder verborgene5

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