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Einladung und Tagesordnung 2006 - Sparta AG

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Stückaktien an die Arbeitnehmer der Gesellschaft oder eines verb<strong>und</strong>enen Unternehmensbedingt erhöht (Bezugsberechtigte, bedingtes Kapital II).“Sollte die unter TOP 5c) vorgeschlagene Änderung von § 4 Abs. 7 Satz 1 nicht beschlossenoder nicht binnen sechs Monaten im Handelsregister eingetragen werden, so ist der derzeitbestehende Abs.7 Satz 1 wie folgt anzupassen:"Das Gr<strong>und</strong>kapital der Gesellschaft ist gemäß § 192 Absatz 2 Nr. 1 AktG um bis zu Euro1.950.060,00 durch Ausgabe von bis zu 139.290 neuen, auf den Inhaber lautendenStückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital I)."Um die Satzung der Gesellschaft in Einklang mit den Bestimmungen des Gesetzes zurUnternehmensintegrität <strong>und</strong> Modernisierung des Anfechtungsrechts (UM<strong>AG</strong>) zu bringen <strong>und</strong> vonhierdurch ermöglichten Satzungsgestaltungen Gebrauch zu machen, sowie zum Zwecke einerModernisierung der Satzung <strong>und</strong> Anpassung an weitere gesetzlich notwendige Regelungenschlagen Vorstand <strong>und</strong> Aufsichtsrat vor folgende Satzungsänderungen (TOP 8 bis 11) zubeschließen.8) Beschlussfassung über die Änderung von § 13 (Ort <strong>und</strong> Einberufung) sowie § 14(Teilnahmerecht <strong>und</strong> Stimmrecht) der Satzunga) § 13 der Satzung (Ort <strong>und</strong> Einberufung) wird geändert <strong>und</strong> insgesamt wie folgt neu gefasst:"Die Hauptversammlungen werden vom Vorstand oder durch die in den gesetzlichenvorgeschriebenen Fällen hierzu Berechtigten unter Berücksichtigung der gesetzlichenFristen einberufen. Sie findet am Sitz der Gesellschaft oder in einer deutschen Stadt mitmindestens 50.000 Einwohnern statt."b) § 14 der Satzung (Teilnahmerecht <strong>und</strong> Stimmrecht) wird aufgehoben <strong>und</strong> insgesamt wie folgtneu gefasst:"1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung <strong>und</strong> zur Ausübung des Stimmrechts in derHauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens amfünften Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet <strong>und</strong> derGesellschaft bis spätestens am fünften Tage vor der Hauptversammlung ihreBerechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung <strong>und</strong> zur Ausübung desStimmrechts nachgewiesen haben. Für den Nachweis gelten § 123 Absatz 3 Satz 2 <strong>und</strong> 3AktG. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit desNachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen.2) Stimmrechtsvollmachten können auch fernschriftlich (Telefax) erteilt werden. Benennt dieGesellschaft einen Stimmrechtsvertreter, so können die Vollmachten <strong>und</strong> Weisungen anden Stimmrechtsvertreter schriftlich oder fernschriftlich (Telefax) erteilt werden."9) Beschlussfassung über die Änderung von § 15 (Vorsitz in der Hauptversammlung) derSatzung§ 15 der Satzung (Vorsitz in der Hauptversammlung) wird aufgehoben <strong>und</strong> insgesamt wie folgtneu gefasst:"1) Die Hauptversammlung wird von dem Aufsichtsratsvorsitzenden <strong>und</strong> im Falle seinerVerhinderung von einem von ihm bestimmten anderen Aufsichtsratsmitglied geleitet. Istder Aufsichtsratsvorsitzende verhindert <strong>und</strong> hat er keinen Vertreter bestimmt, so leitet derstellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende die Hauptversammlung. Ist keine dervorbezeichneten Personen erschienen oder zur Leitung der Versammlung bereit, so

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