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Satzung des DJH-Landesverbandes Baden-Württemberg e.V.

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4. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aushändigung der Mitgliedskarte und der Zahlung <strong>des</strong> ersten Jahresbeitrags.5. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod, Auflösung der juristischen Person oder durch Ausschluss. Sie erlischt mit Ablaufder gültigen Mitgliedskarte.6. Der Austritt aus dem Lan<strong>des</strong>verband erfolgt durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von drei Monaten und kann nur zumSchluss eines Geschäftsjahres erklärt werden.7. Der Ausschluss eines Mitglieds kann vom Vorstand <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>verban<strong>des</strong> beschlossen werden, wenn das Mitglied Bestrebungenoder Ansehen <strong>des</strong> Jugendherbergswerks beeinträchtigt. Vor der Entscheidung über den Ausschluss ist dem Mitglied Gelegenheitzur Stellungnahme zu gewähren.Gegen den Ausschlussbeschluss kann das Mitglied innerhalb von zwei Wochen nach schriftlicher Mitteilung der EntscheidungEinspruch einlegen. Über diesen entscheidet der Hauptausschuss.8. Personen, die sich um das Jugendherbergswerk besondere Verdienste erworben haben, können durch die Mitgliederversammlungzu Ehrenmitgliedern oder Ehrenvorsitzenden ernannt werden. Mit dieser Entscheidung ist Beitragsfreiheit verbunden.§ 5Beiträge1. Der Verein erhebt einmalige oder laufende Beiträge; diese sind jeweils Min<strong>des</strong>tbeiträge. Unter Berücksichtigung <strong>des</strong> Min<strong>des</strong>tbeitragssetzen juristische Personen ihren Beitrag durch Selbsteinschätzung fest.2. In besonderen Fällen kann der Hauptausschuss die Erhebung einer Umlage bis zum Höchstbetrag eines Jahresbeitragsbeschließen.3. Der Min<strong>des</strong>tbeitrag für juristische Personen sowie <strong>des</strong>sen Fälligkeit wird vom Hauptausschuss festgesetzt. Der Beitrag fürnatürliche Personen entspricht dem vom Deutschen Jugendherbergswerk als Hauptverband festgesetzten Beitrag.4. Der Vorstand ist berechtigt, auf Antrag Beitragserleichterungen zu gewähren.5. Für die Benutzung der Einrichtungen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>verban<strong>des</strong>, insbesondere der Jugendherbergen, gelten die hierfür erlassenenBestimmungen.§ 6Organe1. Organe <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>verban<strong>des</strong> sind– die Delegiertenversammlung– der Hauptausschuss– der Vorstand.2. Bei den Wahlen, bei der Erarbeitung von Vorschlägen für Wahlen und bei der Vorlage von Wahlvorschlägen ist dafür Sorgezu tragen, dass Frauen in den Organen und Gremien <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> angemessen vertreten sind. Auch auf eine der Aufgabenstellung<strong>des</strong> Jugendherbergswerks angemessene altersentsprechende Zusammensetzung der Organe ist zu achten.§ 7Delegiertenversammlung1. Die Delegiertenversammlung wird vom Vorsitzenden min<strong>des</strong>tens alle zwei Jahre unter Angabe der Tagesordnung durch Rundschreibenan die Delegierten einberufen; dabei ist eine Einladungsfrist von vier Wochen, gerechnet von der Absendung <strong>des</strong>Rundschreibens, einzuhalten.2. Aufgaben der Delegiertenversammlung sinda) Beratung von Grundsatzfragen der Jugendherbergsarbeitb) Entgegennahme <strong>des</strong> Geschäftsberichtesc) Wahl <strong>des</strong> Vorsitzenden, der beiden stellvertretenden Vorsitzenden und der Beisitzer im Vorstand <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>verban<strong>des</strong>d) Wahl der Mitglieder <strong>des</strong> Hauptausschussese) Wahl von zwei ehrenamtlichen Rechnungsprüfernf) Beschlussfassung über rechtzeitig eingereichte Anträgeg) <strong>Satzung</strong>sänderungenh) Ernennung von Ehrenmitgliedern und Ehrenvorsitzendeni) sonstige Angelegenheiten, die vom Vorstand oder Hauptausschuss vorgelegt werdenj) Beschlussfassung über die Auflösung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>verban<strong>des</strong>.3. Eine außerordentliche Delegiertenversammlung ist innerhalb von vier Wochen einzuberufen, wenn min<strong>des</strong>tens ein Drittelder in der Delegiertenversammlung Stimmberechtigten dies beim Vorstand schriftlich mit Angabe <strong>des</strong> Verhandlungsgegenstan<strong>des</strong>beantragt.3

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