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Informationen für werdende Mütter und Väter !!! - Schaeffler ...

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• Höhe des Mutterschaftsgeldes- Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, die bei Beginn der sechswöchigenSchutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen oder in Heimarbeit beschäftigt sind oder derenArbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst wordenist, erhalten als Mutterschaftsgeld das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Arbeitsendgelt,maximal jedoch 13€ je Kalendertag.- Zusätzlich erhält die Mutter bei bestehendem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber,ansonsten von der Krankenkasse einen Zuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen13€ <strong>und</strong> ihrem durchschnittlichen kalendertäglichen Netto-Arbeitsendgelt.• Bei der Berechung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld sind nicht nur vorübergehendeLohnerhöhungen, die während der Schutzfristen wirksam werden, zu berücksichtigen.In die Berechnungen des Mutterschaftsgeldes müssen auch die vermögenswirksamenLeistungen mit einfließen.- Das Mutterschaftsgeld ist steuer- <strong>und</strong> sozialversicherungsfrei.Versicherte, die die Voraussetzungen auf Mutterschaftsgeld nicht erfüllen, erhalten nach derEntbindung ein Entbindungsgeld von 77€.• Zahlung des MutterschaftsgeldesDas Mutterschaftsgeld wird nach Vorlage einer Schwangerschaftsbestätigung eines Arztes o-der einer Hebamme durch die zuständige Krankenkasse gezahlt.Die Bescheinigung darf nicht früher als sieben Wochen vor dem mutmaßlichen Entbindungsterminausgestellt sein.• Nicht gesetzlich Krankenversicherte <strong>und</strong> mitversicherte FamilienangehörigeFrauen die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind (z.B. Privatversicherte Frauen),erhalten unter den gleichen Voraussetzungen Mutterschaftsgeld vom B<strong>und</strong>esversicherungsamt,höchstens jedoch insgesamt 21€.Dies gilt auch für Mütter, die wegen geringfügiger Beschäftigung nur im Rahmen einer Familienversicherungmitversichert sind oder als höher verdienende Angestellte nicht gesetzlichkrankenversichert sind (z.B. privatversicherte Frauen).Diese Frauen erhalten aber ebenso den Arbeitgeberzuschuss in Höhe des Unterschiedbetrageszwischen 13€ <strong>und</strong> ihrem durchschnittlichen kalendertäglichen Nettoeinkommen.Kündigungsschutz• KündigungsschutzDer Arbeitgeber darf einer Frau während der Schwangerschaft<strong>und</strong> bis Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindungnicht kündigen.Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber- zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft bekannt war- innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Versäumt die <strong>werdende</strong>Mutter unverschuldet diese Frist (z.B. Unkenntnis der Schwangerschaft), kann siesich den Kündigungsschutz dadurch erhalten, dass sie die Schwangerschaft unverzüglichmitteilt.Für Frauen die Erziehungsurlaub beanspruchen, gelten zusätzlich die Vorschriften zum Kündigungsschutznach dem B<strong>und</strong>eserziehungsgeldgesetz.• Kündigung in AusnahmefällenIn besonderen Fällen kann das Gewerbeaufsichtsamt die Kündigung ausnahmsweise für zulässigerklären. Der Arbeitgeber darf der <strong>werdende</strong>n Mutter erst kündigen, wenn das zuständigeGewerbeaufsichtsamt einem entsprechenden Antrag stattgegeben hat.7 von 12

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