ReisebedingungenAllgemeine ReisebedingungenAllgemeine Reisebedingungenvon Sandmöller-<strong>Reisen</strong>Die nachfolgenden Bestimmungen werden,soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischenIhnen und Sandmöller-<strong>Reisen</strong> imBuchungsfall zustande kommenden Reisevertrages.Bitte lesen Sie diese Reisebedingungenvor Ihrer Buchung sorgfältig durch.1. Abschluss des Reisevertrages1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietetder Kunde Sandmöller-<strong>Reisen</strong> den Abschlussdes Reisevertrages verbindlich an.An sein Vertragsangebot ist der Kunde10 Tage gebunden.1.2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich,per Telefax oder auf elektronischem Weg(E-Mail, Internet) erfolgen.1.3. Der Vertrag kommt mit dem Zugangder Buchungsbestätigung von Sandmöller-<strong>Reisen</strong> beim Kunden zustande. Sie bedarfkeiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglichnach Vertragsschluss wird Sandmöller-<strong>Reisen</strong> dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigungübermitteln. Hierzu istSandmöller-<strong>Reisen</strong> nicht verpflichtet, wenndie Buchung durch den Kunden weniger als7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.1.4. Für alle Buchungen gilt: Buchungen,welche kürzer als 7 Tage vor Reisebeginnerfolgen, sind für den Kunden verbindlichund führen durch die telefonische Bestätigungvon Sandmöller-<strong>Reisen</strong> zum Abschlussdes verbindlichen Reisevertrages.1.5. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungenvon Mitreisenden, für die er dieBuchung vornimmt, wie für seine eigeneneinzustehen, sofern er diese Verpflichtungdurch ausdrückliche und gesonderte Erklärungübernommen hat.2. Vertragsgrundlagen, Leistungen,Reise vermittler2.1. Die vertragliche Leistungspflicht vonSandmöller-<strong>Reisen</strong> bestimmt sich nach derReiseausschreibung in Verbindung mit derBuchungsbestätigung und allen ergänzendenInformationen von Sandmöller-<strong>Reisen</strong>für diese Reise.2.2. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) sindvon Sandmöller-<strong>Reisen</strong> nicht bevollmächtigt,Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu gebenoder Zusicherungen zu machen, die denvereinbarten Inhalt des Reisevertrags abändern,über vertraglich zugesagte Leistungenvon Sandmöller-<strong>Reisen</strong> hinausgehenoder im Widerspruch zur Reiseausschreibungstehen.3. Leistungsänderungen3.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungenvon dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,die nach Vertragsabschluss notwendigwerden und von Sandmöller-<strong>Reisen</strong>nicht wider Treu und Glauben herbeigeführtwurden, sind nur gestattet, so weit dienderungen nicht erheblich sind und denGesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüchebleiben unberührt, soweit die geändertenLeistungen mit Mängeln behaftet sind.3.3. Sandmöller-<strong>Reisen</strong> ist verpflichtet, denKunden über wesentliche Änderungen unverzüglichnach Kenntnis von dem Än derungsgrundzu informieren.3.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einerwesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt,unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutretenoder die Teilnahme an einermindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,wenn Sandmöller-<strong>Reisen</strong> in der Lage ist,eine solche Reise ohne Mehrpreis für denKunden aus ihrem Angebot anzubieten. DerKunde hat diese Rechte unverzüglich nachErklärung von Sandmöller-<strong>Reisen</strong> über dieÄnderung der Reiseleistung oder die Absageder Reise dieser gegenüber geltend zumachen.4. Bezahlung4.1. Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigungdes Sicherungsscheines gemäߧ 651K BGB wird eine Anzahlung in Höhevon 15 % des Reisepreises, jedoch höchstens250,00 € innerhalb von 10 Tagen zur Zahlungfällig. Die Restzahlung wird 3 Wochen vorReisebeginn zur Zahlung fällig, sofern derSicherungsschein übergeben ist und dieReise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genanntenGrund abgesagt werden kann.4.2. Dauert die Reise nicht länger als 24Stunden, schließt sie keine Übernachtung einund übersteigt der Reisepreis pro Kunde75,00 € nicht, so werden Anzahlung undRestzahlung mit Vertragsschluss ohneAushändigung eines Sicherungsscheineszahlungsfällig.5. Rücktritt durch den Kundenvor Reisebeginn / Stornokosten5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginnvon der Reise zurücktreten. Der Rücktrittist gegenüber Sandmöller-<strong>Reisen</strong> unterder in diesen Bedingungen angegebenenAnschrift zu erklären. Falls die Reise über einReisebüro gebucht wurde, kann der Rücktrittauch diesem gegenüber erklärt werden. DemKunden wird empfohlen, den Rücktrittschriftlich zu erklären.5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurückoder tritt er die Reise nicht an, so kann Sandmöller-<strong>Reisen</strong>eine angemessene Entschädigungfür die bis zum Rücktritt getroffenenReisevorkehrungen und ihre Aufwendungenin Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreisverlangen, bei deren Berechnung gewöhnlichersparte Aufwendungen und gewöhnlichmögliche anderweitige Verwendungender Reiseleistungen berücksichtigtsind. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunktdes Zugangs der Rücktrittserklärungdes Kunden wie folgt berechnet:Stornokosten bei Buspauschalreisenmit Übernachtung:• bis 45 Tage vor Reiseantritt 10%• vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%• vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%• vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%• ab dem 6. Tag oder bei Nichtanreise 80%Stornokosten bei Tagesfahrten im Sinne vonNr. 4.2.:• bis 7 Tage vor Reiseantritt 5,00 € proPerson• 6. bis 1 Tag vor Reiseantritt 60%• am Reisetag oder bei Nichterscheinen 90%Bei <strong>Reisen</strong>, die Eintrittskarten einschließen,beziehen sich die o.g. Pauschalen auf denReisepreis nach Abzug der Kosten der Eintrittskarten.Die Kosten der Eintrittskartenkann Sandmöller-<strong>Reisen</strong> in voller Höhe nurfordern, soweit es Sandmöller-<strong>Reisen</strong> nichtgelingt, Kostenerstattung von der Ausgabestellezu erhalten oder die Karten an andereKunden zu veräußern. Stornobedingungenfür Flusskreuzfahrten und Flugan- und abreisen.Es gelten entgen unseren AllgemeinenReisebedingungen folgende Sonderbedingungen:Anzahlung 40 % des Reisepreises bis 90Tage vor Abreise, Restzahlung bis 30 Tagevor Reiseantritt.Bei Stornierung der Reisebuchung geltenfolgende Stornobedingungen:• bis 120 Tage vor Reiseantritt 5%• vom 119. bis 60. Tag vor Reiseantritt 20%• vom 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt 40%• vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%• vom 14. bis 1. Tag vor Reiseantritt 80%• am Reisetag oder bei Nichtantritt 90%Die Stornogebühr beträgt jedoch mindestens50,00 €5.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fallunbenommen, Sandmöller-<strong>Reisen</strong> nachzuweisen,dass dieser überhaupt kein oder einwesentlich niedrigerer Schaden entstandenist, als die von ihr geforderte Pauschale.5.4. Dem Kunden wird der Abschluss einerReiserücktrittskostenversicherung sowieeiner Versicherung zur Deckung der Rückführungskostenbei Unfall oder Krankheitdringend empfohlen.6. Umbuchungen6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschlussauf Änderungen hinsichtlich desReisetermins, des Reiseziels, des Ortes desReiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsartoder des Zustiegs- oder Ausstiegsortsbei Busreisen (Umbuchung) bestehtnicht. Ist eine Umbuchung möglich undwird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen,kann Sandmöller-<strong>Reisen</strong> bis zudem bei den Rücktrittskosten genanntenZeitpunkt der ersten Stornierungsstufe einUmbuchungsentgelt von 20,00 € pro Kundenerheben, bei Tagesfahrten 5,00 € proPerson.6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, diespäter erfolgen, können, sofern ihre Durchführungüberhaupt möglich ist, nur nachRücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5 zuden dort festgelegten Bedingungen undgleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführtwerden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen,die nur geringfügige Kostenverursachen.7. Rücktritt durch Sandmöller-<strong>Reisen</strong>wegen Nichterreichens einerMindestteilnehmerzahla) Soweit in den Reisekatalogen/Prospekten/Ausschreibungen nichts anderes angegeben,beträgt die Mindestteilnahme 20 Personen.Die Erklärung, dass die Teilnehmerzahl nichterreicht und die Reise oder der Ausflug nichtdurchgeführt werden, geht dem <strong>Reisen</strong>denso viele Tage vor Reise- bzw. Fahrtbeginn zu,wie die Reise oder der Ausflug dauernsollte.b) Der <strong>Reisen</strong>de kann die Teilnahme an einermindestens gleichwertigen anderen Reiseverlangen, wenn der Veranstalter in der Lageist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den<strong>Reisen</strong>den aus seinem Angebot anzubieten.c) Der <strong>Reisen</strong>de hat sein Recht nach Ziffer 7b)unverzüglich nach Zugang der Erklärung desReiseveranstalters diesem gegenüber geltendzu machen.d) Macht der <strong>Reisen</strong>de nicht von seinemRecht nach Ziffer 7b) Gebrauch, so ist dervom <strong>Reisen</strong>den gezahlte Betrag unverzüglichzurückzuerstatten.8. Obliegenheiten des Kunden,Kündigung durch den Kunden8.1. Der <strong>Reisen</strong>de ist verpflichtet, auftretendeMängel unverzüglich der örtlichenVertretung von Sandmöller-<strong>Reisen</strong>s (Reiseleitung,Busfahrer, Agentur) oder direkt gegenüberSandmöller-<strong>Reisen</strong> unter der untenangegebenen Anschrift anzuzeigen undAbhilfe zu verlangen. Ansprüche des <strong>Reisen</strong>denentfallen nur dann nicht, wenn die dem<strong>Reisen</strong>den obliegende Rüge unverschuldetunterbleibt.8.2. Wird die Reise infolge eines Reisemangelserheblich beeinträchtigt, so kann der<strong>Reisen</strong>de den Vertrag nach den gesetzlichenBestimmungen (§ 651e BGB) kündigen. Dasselbegilt, wenn ihm die Reise infolge einessolchen Mangels aus wichtigem, für Sandmöller-<strong>Reisen</strong>erkennbarem Grund nicht zuzumutenist.9. Beschränkung der HaftungDie vertragliche Haftung von Sandmöller-<strong>Reisen</strong> für Schäden, die nicht Körperschädensind, ist auf den dreifachen Reisepreisbeschränkt,a) soweit ein Schaden des Kunden wedervorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführtwird oderb) soweit Sandmöller-<strong>Reisen</strong> für einen demKunden entstehenden Schaden allein wegeneines Verschuldens eines Leistungsträgersverantwortlich ist.10. Ausschluss von Ansprüchen undVerjährung10.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßerErbringung der Reise hat der Kundeinnerhalb eines Monats nach dem vertraglichvorgesehenen Zeitpunkt der Beendigungder Reise geltend zu machen. Die Geltendmachungkann fristwahrend nur gegenüberSandmöller-<strong>Reisen</strong> unter der nachstehendangegebenen Anschrift erfolgen. NachAblauf der Frist kann der Kunde Ansprüchenur geltend machen, wenn er ohne Verschuldenan der Einhaltung der Frist verhindertworden ist.10.2. Ansprüche des Kunden nach den §§651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr.Hiervon ausgenommen sind Schäden durchdie Verletzung des Lebens, des Körpers oderder Gesundheit oder Fälle groben Verschuldens,die in zwei Jahren verjähren. Die Verjährungbeginnt mit dem Tag, an dem dieReise dem Vertrage nach enden sollte.Schweben zwischen dem Kunden und Sandmöller-<strong>Reisen</strong>Verhandlungen über den Anspruchoder die den Anspruch begründendenUmstände, so ist die Verjährung gehemmt,bis der Kunde oder Sandmöller-<strong>Reisen</strong> dieFortsetzung der Verhandlungen verweigert.Die Verjährung tritt frühestens 3 Monatenach dem Ende der Hemmung ein. DieseReisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt;Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmere. V. und RechtsanwaltRainer Noll, Stuttgart, 2009 - 2010.Reiseveranstalter ist: Sandmöller-<strong>Reisen</strong>Handelsregister: Amtsgericht Bad Oeynhausen· HRA 0314Str. Hohenlüchten 3PLZ / Ort 32351 Stemwede-TwiehausenTelefon: 05745 / 96920 oder 516Telefax: 05745 / 2364e-mail: kontakt@sandmoeller.deinfo@sandmoeller.dewww.sandmoeller.deStand 01.08.20106