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das mitteilungsblatt der verwaltungsgemeinschaft ... - VG Nassenfels

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Verwaltung<br />

Verwaltungsgemeinschaft <strong>Nassenfels</strong><br />

Deutsche Rentenversicherung<br />

Auskunft und Beratung <strong>der</strong> Deutschen Rentenversicherung im Landratsamt Eichstätt<br />

Termine für Sprechtage bei <strong>der</strong> Deutschen Rentenversicherung können von den Bürgerinnen<br />

und Bürgern nunmehr ausschließlich über eine kostenfreie Telefonnummer gebucht werden.<br />

Die Nummer lautet: 0800/6789 100.<br />

Besetzt ist diese Sprechtagshotline mit Beraterinnen und Beratern <strong>der</strong> Auskunfts- und Beratungsstellen<br />

Montag bis Freitag von 8.30 bis 12 Uhr. Sämtliche Beratungen sind kostenfrei.<br />

Caritas-Sozialstation Eichstätt<br />

Häusliche Kranken- und Altenpfl ege „Menschen würdig pflegen“. Folgende Dienste bieten<br />

wir an: Grundpflege, Behandlungspflege, Hauswirtschaftliche Versorgung, Pflegebad in<br />

<strong>der</strong> Sozialstation, Pflegehilfsmittelverleih, umfassende Pflegeberatung. So erreichen Sie uns:<br />

Caritas-Sozialstation Eichstätt, Weißenburger Straße 17, 85072 Eichstätt, Telefon (084 21)<br />

9766-0.<br />

Reinigung von Straßen und Gehwegen<br />

Aus gegebenem Anlass wird auf die geltenden Verordnungen im Bereich <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />

über die Reinhaltung und Reinigung <strong>der</strong> öffentlichen Straßen und Sicherung<br />

<strong>der</strong> Gehbahnen im Winter hingewiesen.<br />

Danach sind die Gehwege sowie die dazugehörigen Regenrinnen und Fahrbahnen von den<br />

angrenzenden Grundstückseigentümern zu reinigen. Die Reinigungspflicht umfasst auch die<br />

Beseitigung von Unkraut und Gräsern, die zwischen dem Gehweg und Bordsteinen bzw. aus<br />

den Trennfugen <strong>der</strong> Regenrinnen herauswachsen.<br />

Diese Regelung gilt für alle Grundstücke (bebaut o<strong>der</strong> unbebaut), die innerhalb geschlossener<br />

Ortslage liegen. Im Interesse eines sauberen und gepflegten Ortsbildes bitten wir Sie<br />

dafür zu sorgen, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Unkraut im Bereich <strong>der</strong> öffentlichen Verkehrsfläche vor Ihrem<br />

Grundstück beseitigt wird.<br />

Dies ist auch deshalb erfor<strong>der</strong>lich, weil <strong>das</strong> Unkraut den Beton in den Regenrinnen und<br />

zwischen den Randsteinen zerstört und durch eindringendes Wasser Frostschäden entstehen<br />

können.<br />

Überhängende Äste an Gehwegen<br />

Aufgrund aktueller Anlässe wird auf die Pflicht <strong>der</strong> Grundstückseigentümer auf <strong>das</strong> Zurückschneiden<br />

von Bäumen, Sträuchern und Hecken entlang von Gehwegen und Straßen<br />

hingewiesen. Nach Art. 29 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes sind entlang von Straßen<br />

und Gehwegen sowie an Straßenkreuzungen und -einmündungen Sträucher, Bäume<br />

und Hecken, soweit sie in den Lichtraum <strong>der</strong> Straße hineinragen o<strong>der</strong> die Sicherheit (Sichtverhältnisse)<br />

und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können, zu entfernen o<strong>der</strong> zurückzuschneiden.<br />

Die betroffenen Grundstückseigentümer werden daher aufgefor<strong>der</strong>t, ihre Hecken und Anpflanzungen<br />

entlang von öffentlichen Straßen und Wegen zurückzuschneiden, wenn diese<br />

über die Grundstücksgrenze hinausragen o<strong>der</strong> die Sicht auf Verkehrszeichen beeinträchtigen.<br />

Dabei ist zu beachten, <strong>das</strong>s die Höhe des freizuhaltenden Raumes über Gehwegen mindestens<br />

2,20 Meter und über Straßen mindestens 4,00 Meter betragen muss.<br />

Wir bitten ferner zu beachten, <strong>das</strong>s nach den gesetzlichen Bestimmungen <strong>der</strong> jeweilige<br />

Grundstückseigentümer für Schäden an Personen und Sachen haftet, die auf überhängende<br />

Bäume, Sträucher o<strong>der</strong> Hecken zurückzuführen sind. Zuwi<strong>der</strong>handlungen stellen außerdem<br />

Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Bußgel<strong>der</strong>n geahndet werden können.<br />

Soweit die anfallenden Äste und Zweige nicht auf dem jeweiligen Grundstück verwertet<br />

(kompostiert) werden können, können sie an den Grüngutannahmestellen unserer Mitgliedsgemeinden<br />

während <strong>der</strong> Öffnungszeiten abgegeben und entsorgt werden.<br />

Wohnung zu vermieten<br />

Die Gemeinde Adelschlag vermietet ab dem 1.November (evtl. auch früher möglich):<br />

eine Dachgeschosswohnung in Ochsenfeld; 3 Zimmer (Küche, Wohnzimmer,<br />

Schlafzimmer, Kin<strong>der</strong>zimmer, Bad) 63 m², Elektroheizung und Holzofen, Kfz-Stellplatz,<br />

Kaltmiete 300 € monatlich. Interessenten wenden sich bitte an Herrn Bürgermeister<br />

Michael Spreng.<br />

Keine Frage des Alters!<br />

Gemeinde Adelschlag<br />

Stellenausschreibung<br />

MITTEILUNGSBLATT <strong>VG</strong> NASSENFELS – AUSGABE 9/2012<br />

Bayerischer Landespreis für ältere Menschen<br />

ausgelobt – Vorschläge willkommen<br />

Bereits zum zweiten Mal lobt <strong>das</strong> Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien<br />

und Frauen, den Bayerischen Landespreis für ältere Menschen aus.<br />

Im letzten Jahr konnte mit dieser Aktion sehr beeindruckend bewiesen werden, <strong>das</strong>s<br />

Menschen über 65 noch lange nicht zum sogenannten „alten Eisen“ gehören. Sie bereichern<br />

mit ihren außergewöhnlichen Leistungen und ihren Erfahrungen unsere Gesellschaft<br />

enorm.<br />

Im Rahmen des bayerischen Landespreises „Reife Leistung“ werden in ganz Bayern<br />

Menschen gesucht und ausgezeichnet, die uns auch im höheren Alter mit ihrer Tatkraft,<br />

Kreativität und Leidenschaft ein Vorbild sind.<br />

Die „Reifen Leistungen“ können im künstlerischen, sportlichen, karitativen, gesellschaftlichen<br />

o<strong>der</strong> wirtschaftlichen Bereich liegen.<br />

Bewerben Sie sich jetzt für den bayerischen Landespreis „Reife Leistung“ o<strong>der</strong> schlagen<br />

Sie einen Menschen ab 65 Jahren vor, <strong>der</strong> Ihrer Meinung nach diesen Preis verdient<br />

hat.<br />

Mehr unter www.reife-leistung.bayern.de o<strong>der</strong> 0800/339 50 00.<br />

Die Gemeinde Adelschlag ist Partner <strong>der</strong> N-ERGIE.<br />

Info: Ihr Bürgermeister ist per E-Mail unter michael.spreng@nassenfels.de erreichbar.<br />

Öffentlicher Personennahverkehr<br />

Informationen zur Schnellbuslinie <strong>der</strong> IN<strong>VG</strong> von Eichstätt nach Ingolstadt mit <strong>der</strong><br />

Haltestelle Pietenfeld finden Sie unter www.invg.de/<br />

Die Fahrpläne <strong>der</strong> RBA finden Sie unter www.rba-bus.de<br />

Nutzen Sie auch <strong>das</strong> Angebot <strong>der</strong> Deutschen Bahn. Fahrplanauskunft: www.bahn.de<br />

Durch die Nutzung <strong>der</strong> öffentlichen Verkehrsmittel schonen Sie die Umwelt und tragen zum<br />

Erhalt des Angebots in unserer Gemeinde bei.<br />

Die Gemeinde Adelschlag sucht eine Kraft für den Winterdienst am Friedhof und<br />

Kin<strong>der</strong>garten in Möckenlohe. Die Entlohnung erfolgt auf Basis einer geringfügigen<br />

Beschäftigung (max. 400 €). Auskünfte über die Arbeitszeiten etc. erteilt Herr Bürgermeister<br />

Michael Spreng.<br />

Öffnungszeiten Wertstoffhof<br />

Samstag von 9 bis 12 Uhr (Die gelben Säcke sind dort erhältlich; auch Bürgermeister Michael<br />

Spreng hat gelbe Säcke bei seinen Sprechstunden dabei)<br />

Hinweise für die Annahme: Elektro-Altgeräte können dort abgegeben werden. Ab sofort<br />

können auch Batterien aller Art bis zur Autobatterie abgegeben werden. Im Wertstoffhof<br />

steht ein Bauschuttcontainer zur Abgabe von Kleinmengen von max. 1 m³ für ein Entgelt von<br />

15 € / m³ bereit. Kleinere Mengen kosten entsprechend weniger.<br />

Grüngutannahme<br />

Die Grüngutstelle in Pietenfeld ist seit 3. März wie<strong>der</strong> geöffnet. Die Öffnungszeiten sind:<br />

Samstag 14 – 16 Uhr und Mittwoch 16 – 18 Uhr. Das Grüngut ist in Rasen-, Pflanzen-, feinen<br />

Heckenschnitt und häckselbares Material zu trennen. Eine Gebühr von 3 €/m³ ist zu<br />

entrichten. Die Mindestgebühr beträgt 1 €. Der Grüngutwärter vor Ort weist zum Ablagerungsort<br />

ein und legt die zu entrichtende Gebühr fest. Den Anordnungen des Grüngutwärters<br />

ist Folge zu leisten.<br />

Wertstoffhof<br />

Ab sofort steht Ihnen zur Entsorgung von Altholz ein Container auf dem Wertstoffhof zur Verfügung.<br />

In den Container darf Holz <strong>der</strong> Klasse I-III: Holz aus dem Innenausbau, Bauholz, Möbelholz<br />

(auch beschichtet), Holzkleinteile, Holzverschnitt, Paletten usw.<br />

Nicht in den Container darf: Holz <strong>der</strong> Klasse IV, Holz aus dem Außenbereich, Fensterstöcke<br />

und Türrahmen soweit imprägniert/eingelassen, Bahnschwellen, Hopfenstangen, verbranntes<br />

Holz, Holz aus dem Wasserbau

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