Termin- und Spielplan - Schachgemeinschaft Rochade Brauweiler ...
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8 3 BESTIMMUNGEN<br />
3 Bestimmungen<br />
3.1 Auszug aus der Spielerpassordnung des DSB<br />
4.2 Für jedes Mitglied im Deutschen Schachb<strong>und</strong> e.V. (DSB) muß ein Eintrag in der Mitgliederliste des<br />
DSB bestehen.<br />
4.3 Die Mitgliederliste des DSB sowie die Spielerpässe werden von der Zentralen Paßstelle des DSB<br />
(ZPS) ausgestellt. Jeder Verein erhält über den Beauftragten seines Landesverbandes einen Auszug in<br />
Form einer Vereinsmitgliederliste. Antragsteller für Änderungen der Mitgliederliste ist der zuständige<br />
Verein. Die Anträge müssen über den Landesverband laufen.<br />
4.5 Ein Spieler ist im Bereich des DSB nur für den Verein spielberechtigt, in dessen Mitgliederliste<br />
er eingetragen ist. Er kann im DSB nur für diesen Verein Mannschaftsmeisterschaftskämpfe bestreiten<br />
<strong>und</strong> kann nur an offiziellen Meisterschaften der diesem Verein übergeordneten Organisationen (Bezirk,<br />
Unterverband, Landesverband) teilnehmen.<br />
4.6 Will ein Spieler für einen anderen als den bisherigen Verein seine offiziellen Kämpfe bestreiten<br />
(Wechsel der Spielgenehmigung), muß er das dem alten Verein gegenüber schriftlich erklären. Der neue<br />
Verein muß beim bisherigen Verein den Spielerpass oder eine schriftliche Freigabeerklärung anfordern.<br />
Die Passübersendung oder Freigabeerklärung hat innerhalb von drei Wochen (gerechnet vom Datum des<br />
Poststempels der Anforderung) zu erfolgen.<br />
Zusatz: Die für uns übergeordneten Organisationen sind:<br />
Bezirk: ASVb Unterverband: SVM Landesverband: SBNRW<br />
DieAnträgegemäß4.3sindzustellenandieGeschäftsstelle SBNRW(sieheSeite44)überdasSBNRW<br />
Vereinsportal, wobei die Richtlinien zur Mitgliederverwaltung zu beachten sind:<br />
www.schach-nrw.de -> Hauptmenü -> MIVIS -> Vereinsportal<br />
www.schach-nrw.de -> Hauptmenü -> Service -> Ordnungen -> Mitgliederverw. -> Richtlinien<br />
Von allen Anträgen benötigt der ASVb DV-Referent Peter Mommertz eine Information mit Name,<br />
Vorname <strong>und</strong> Geburtsdatum (z.B. als Mail). Genehmigte VSB werden nach Abgleichung der Anträge<br />
mit der Paßstelle vom SL im aktuellen Schachbrief mitgeteilt <strong>und</strong> im Internet in der Mannschaftsliste<br />
aufgeführt.<br />
Ein Vereinswechsel ist nur zum 30.06. eines jeden Jahres möglich.<br />
3.2 RECHTSMITTELBELEHRUNG<br />
Gegen Entscheidungen des Wettkampfleiters oder des Spielleiters ist Protest statthaft. Der Protest ist<br />
innerhalb von 10 Tagen, 7fach, per Einschreiben oder gegen Empfangsbescheinigung beim Vorsitzenden<br />
des Spielausschusses des Aachener Schachverbandes 1928, Herrn Manfred Preiß, Auf dem Anger<br />
3, 52076 Aachen, einzulegen.<br />
Gleichzeitig ist der Protest schriftlich zu begründen. Vorheriger Schriftverkehr ist ebenfalls 7 fach einzureichen.<br />
Innerhalb der Rechtsmittelfrist ist auch die volle Protestgebühr, in Höhe von 100,- Euro auf das Konto<br />
”Aachener Schachverband 1928 e.V.” Sparkasse Aachen Kto.Nr. 7050420, Blz. 39050000 zu<br />
entrichten Die Rechtsmittelfrist rechnet vom Datum des Poststempels der Entscheidung oder vom<br />
Tag der persönlichen Übergabe bis zum Datum des Poststempels des Protestes. Der Briefumschlag<br />
der Einspruchsentscheidung ist mit einzusenden.<br />
Dr. Seifert, SL ASVb Nils Henrotte, JW ASVb<br />
2012/2013 Aachener Schachverband 1928 e.V. 28. August 2012