Priemer Baumaschinen und Geräte
Priemer Baumaschinen und Geräte
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Allgemeine Bedingungen<br />
für die Vermietung von Maschinen <strong>und</strong> <strong>Geräte</strong>n<br />
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Vermieter <strong>und</strong><br />
Mieter sind ausschließlich die nachstehenden Bedingungen<br />
maßgeblich. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein<br />
oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen<br />
Bedingungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung<br />
wird dann durch eine Bestimmung ersetzt, welche dem<br />
beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt,<br />
weiter vorsorglich durch die gesetzlichen Vorschriften.<br />
Der Mietgegenstand wird dem Mieter vom Vermieter in<br />
sauberem, betriebsbereitem Zustand übergeben. Er ist in<br />
gleichem Zustand an den Vermieter zurückzugeben. Bei<br />
motorisierten <strong>Geräte</strong>n ist der Ölstand täglich zu kontrollieren.<br />
Der Mieter ist nicht berechtigt Arbeiten an dem Mietgegenstand<br />
vorzunehmen, mit Ausnahme von Reinigungsarbeiten. Die<br />
Beseitigung von Schäden an dem Mietgegenstand <strong>und</strong> die<br />
Durchführung von Reparaturen darf nur durch den Vermieter<br />
oder dessen Beauftragten vorgenommen werden. Der Mieter<br />
hat dem Vermieter unverzüglich etwaige Störungen <strong>und</strong><br />
Schäden an dem Mietgegenstand mitzuteilen. Der Vermieter<br />
oder sein Beauftragter ist berechtigt, den Mietgegenstand<br />
jederzeit auch ohne vorherige Information des Mieters zu<br />
besichtigen, um sich von dessen Vorhandensein <strong>und</strong> Zustand<br />
zu überzeugen.<br />
Zeitliche Beeinträchtigungen des Betriebsablaufes des<br />
Mieters bis zu einer Zeit von 15 Minuten sind vom Mieter<br />
entschädigungslos hinzunehmen. Der Mieter haftet für<br />
Schäden aus Diebstahl, Unterschlagung, Vandalismus <strong>und</strong><br />
unsachgemäßer Behandlung oder Verschlechterung des<br />
Miet gegen standes, die während der Mietdauer entsteht.<br />
Will er behaupten, für die vorstehend beschriebene<br />
Verschlechterung nicht verantwortlich zu sein, so hat er dies<br />
zu beweisen. Soweit für ein Mietgerät eine Versicherung<br />
gegen Brand <strong>und</strong> Diebstahl besteht, hat der Mieter jedenfalls<br />
den Selbstbehalt für diese Versicherung zu zahlen, soweit<br />
eine Versicherungsleistung erfolgt.<br />
Der Vermieter wird zunächst versuchen, die Versicherung in<br />
Anspruch zu nehmen. Leistet die Versicherung nicht, bleibt<br />
es bei der uneingeschränkten Verantwortlichkeit des Mieters.<br />
<strong>Geräte</strong>, deren Neuwert über EUR 5.000,00 beträgt, können<br />
auf Anfrage ebenfalls auf Kosten des Mieters versichert<br />
werden.<br />
Jegliche Verfügung über den Mietgegenstand durch den<br />
Mieter ist ausgeschlossen. Dieser bleibt ausschließlich<br />
Eigentum des Vermieters. Der Mietpreis gilt gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
pro Werktag, wobei ein einschichtiger Betrieb von 8 St<strong>und</strong>en<br />
zugr<strong>und</strong>e gelegt wird.<br />
Einsatzzeiten, die über 8 St<strong>und</strong>en hinausgehen, sind dem<br />
Vermieter unaufgefordert mitzuteilen <strong>und</strong> erhöhen den<br />
Mietpreis um 1/8 des Tagesmietsatzes pro St<strong>und</strong>e.<br />
Arbeiten an Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen sind dem Vermieter<br />
unaufgefordert zu melden <strong>und</strong> werden nach den vorstehenden<br />
Regelungen wie Werktage berechnet. Die Mietzeit beginnt<br />
mit dem Tag, an dem der Mietgegenstand ausgeliefert oder<br />
dem Mieter übergeben wird bzw. mit dem Tag, für den der<br />
Miet ge genstand bestellt <strong>und</strong> vom Vermieter bereitgestellt<br />
worden ist.<br />
Die Mietdauer endet mit dem Schluss des Tages, an dem<br />
der Mietgegenstand vollständig <strong>und</strong> in ordnungsgemäßem<br />
Zustand an den Auslieferungsort zurückgebracht wird.<br />
Etwaige Transportkosten für Hin- <strong>und</strong> Rücktransport trägt der<br />
Mieter.<br />
Die Höhe der jeweiligen Mietpreise ergibt sich aus der<br />
jeweiligen Mietpreisliste des Vermieters, die beim Vermieter<br />
zur Einsichtnahme zur Verfügung steht. Alle Preise verstehen<br />
sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.<br />
Der Mietvertrag gilt jeweils für den vereinbarten Zeitraum.<br />
Kommt eine einvernehmliche Verlängerung nicht zustande,<br />
wird aber der Mietgegenstand nicht zurückgegeben, so<br />
ist für jeden weiteren Tag der Nutzung der Betrag als<br />
Nutzungsentschädigung zu zahlen, welcher der Miete<br />
entspricht.<br />
Bei Mietzeiträumen, die über 2 Wochen hinausgehen, erfolgt<br />
die Berechnung der Miete durch den Vermieter 14-tägig,<br />
wenn die Mietdauer 14 Tage unterschreitet, nach Rückgabe<br />
des Mietgegenstandes.<br />
Beträge unter EUR 100,00 sind bei Rückgabe des<br />
Mietgegenstandes bar oder durch ec-Zahlung zu entrichten.<br />
Der Vermieter ist berechtigt bei Abholung oder Anlieferung<br />
des Mietgegenstandes eine von ihm nach billigem Ermessen<br />
festzusetzende Sicherheitsleistung zu verlangen, die mit dem<br />
Mietpreis zu verrechnen ist.<br />
Kommt der Mieter mit der Begleichung einer Rechnung<br />
länger als 2 Wochen in Rückstand, so sind vom Tage der<br />
Fälligkeit ab Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten<br />
über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen.<br />
Ist der Mieter kein Gewerbetreibender, beträgt der Zinssatz 5<br />
Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.<br />
Für Ansprüche des Mieters haften wir nur in Fällen des<br />
Vorsatzes <strong>und</strong> grober Fahrlässigkeit.<br />
Im Übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen.<br />
Schadenersatzansprüche des Mieters aus Delikt sind<br />
ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch<br />
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht.<br />
Von der Haftungsbeschränkung ausgenommen sind<br />
Ansprüche des Mieters auf Schadenersatz aus Verletzung<br />
des Lebens, des Körpers oder der Ges<strong>und</strong>heit, wenn der<br />
Vermieter die Pfl ichtverletzung zu vertreten hat, <strong>und</strong> auch<br />
Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder<br />
grob fahrlässigen Pfl ichtverletzung des Vermieters beruhen.<br />
Einer Pfl ichtverletzung des Vermieters steht die eines<br />
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.<br />
Die Benutzung öffentlichen Straßenlandes mit selbstfahrenden<br />
Arbeitsmaschinen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung trägt<br />
der Mieter sämtliche Kosten <strong>und</strong> Gefahren.<br />
Erfüllungsort ist Hanau am Main.<br />
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten ist, wenn der Mieter Vollkaufmann ist, die Klage<br />
bei dem Gericht zu erheben, welches für den Geschäftssitz<br />
des Vermieters in Hanau zuständig ist. Der Vermieter ist auch<br />
berechtigt, am Geschäftssitz des Mieters zu klagen.<br />
Gerichtsstand für sich evtl. ergebende Streitigkeiten aus der<br />
Vermietung ist Hanau/Main. Erfüllungsort ist Hanau/Main.<br />
Ust.-Id-Nr. DE 113 578 299<br />
Bei Rechnungsbeträgen unter 100 Euro wird eine<br />
Bearbeitungsgebühr von 5 Euro berechnet; dies entfällt bei<br />
Barzahlung gegen Quittung.<br />
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