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Priemer Baumaschinen und Geräte

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Allgemeine Bedingungen<br />

für die Vermietung von Maschinen <strong>und</strong> <strong>Geräte</strong>n<br />

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Vermieter <strong>und</strong><br />

Mieter sind ausschließlich die nachstehenden Bedingungen<br />

maßgeblich. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein<br />

oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen<br />

Bedingungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung<br />

wird dann durch eine Bestimmung ersetzt, welche dem<br />

beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt,<br />

weiter vorsorglich durch die gesetzlichen Vorschriften.<br />

Der Mietgegenstand wird dem Mieter vom Vermieter in<br />

sauberem, betriebsbereitem Zustand übergeben. Er ist in<br />

gleichem Zustand an den Vermieter zurückzugeben. Bei<br />

motorisierten <strong>Geräte</strong>n ist der Ölstand täglich zu kontrollieren.<br />

Der Mieter ist nicht berechtigt Arbeiten an dem Mietgegenstand<br />

vorzunehmen, mit Ausnahme von Reinigungsarbeiten. Die<br />

Beseitigung von Schäden an dem Mietgegenstand <strong>und</strong> die<br />

Durchführung von Reparaturen darf nur durch den Vermieter<br />

oder dessen Beauftragten vorgenommen werden. Der Mieter<br />

hat dem Vermieter unverzüglich etwaige Störungen <strong>und</strong><br />

Schäden an dem Mietgegenstand mitzuteilen. Der Vermieter<br />

oder sein Beauftragter ist berechtigt, den Mietgegenstand<br />

jederzeit auch ohne vorherige Information des Mieters zu<br />

besichtigen, um sich von dessen Vorhandensein <strong>und</strong> Zustand<br />

zu überzeugen.<br />

Zeitliche Beeinträchtigungen des Betriebsablaufes des<br />

Mieters bis zu einer Zeit von 15 Minuten sind vom Mieter<br />

entschädigungslos hinzunehmen. Der Mieter haftet für<br />

Schäden aus Diebstahl, Unterschlagung, Vandalismus <strong>und</strong><br />

unsachgemäßer Behandlung oder Verschlechterung des<br />

Miet gegen standes, die während der Mietdauer entsteht.<br />

Will er behaupten, für die vorstehend beschriebene<br />

Verschlechterung nicht verantwortlich zu sein, so hat er dies<br />

zu beweisen. Soweit für ein Mietgerät eine Versicherung<br />

gegen Brand <strong>und</strong> Diebstahl besteht, hat der Mieter jedenfalls<br />

den Selbstbehalt für diese Versicherung zu zahlen, soweit<br />

eine Versicherungsleistung erfolgt.<br />

Der Vermieter wird zunächst versuchen, die Versicherung in<br />

Anspruch zu nehmen. Leistet die Versicherung nicht, bleibt<br />

es bei der uneingeschränkten Verantwortlichkeit des Mieters.<br />

<strong>Geräte</strong>, deren Neuwert über EUR 5.000,00 beträgt, können<br />

auf Anfrage ebenfalls auf Kosten des Mieters versichert<br />

werden.<br />

Jegliche Verfügung über den Mietgegenstand durch den<br />

Mieter ist ausgeschlossen. Dieser bleibt ausschließlich<br />

Eigentum des Vermieters. Der Mietpreis gilt gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

pro Werktag, wobei ein einschichtiger Betrieb von 8 St<strong>und</strong>en<br />

zugr<strong>und</strong>e gelegt wird.<br />

Einsatzzeiten, die über 8 St<strong>und</strong>en hinausgehen, sind dem<br />

Vermieter unaufgefordert mitzuteilen <strong>und</strong> erhöhen den<br />

Mietpreis um 1/8 des Tagesmietsatzes pro St<strong>und</strong>e.<br />

Arbeiten an Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen sind dem Vermieter<br />

unaufgefordert zu melden <strong>und</strong> werden nach den vorstehenden<br />

Regelungen wie Werktage berechnet. Die Mietzeit beginnt<br />

mit dem Tag, an dem der Mietgegenstand ausgeliefert oder<br />

dem Mieter übergeben wird bzw. mit dem Tag, für den der<br />

Miet ge genstand bestellt <strong>und</strong> vom Vermieter bereitgestellt<br />

worden ist.<br />

Die Mietdauer endet mit dem Schluss des Tages, an dem<br />

der Mietgegenstand vollständig <strong>und</strong> in ordnungsgemäßem<br />

Zustand an den Auslieferungsort zurückgebracht wird.<br />

Etwaige Transportkosten für Hin- <strong>und</strong> Rücktransport trägt der<br />

Mieter.<br />

Die Höhe der jeweiligen Mietpreise ergibt sich aus der<br />

jeweiligen Mietpreisliste des Vermieters, die beim Vermieter<br />

zur Einsichtnahme zur Verfügung steht. Alle Preise verstehen<br />

sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.<br />

Der Mietvertrag gilt jeweils für den vereinbarten Zeitraum.<br />

Kommt eine einvernehmliche Verlängerung nicht zustande,<br />

wird aber der Mietgegenstand nicht zurückgegeben, so<br />

ist für jeden weiteren Tag der Nutzung der Betrag als<br />

Nutzungsentschädigung zu zahlen, welcher der Miete<br />

entspricht.<br />

Bei Mietzeiträumen, die über 2 Wochen hinausgehen, erfolgt<br />

die Berechnung der Miete durch den Vermieter 14-tägig,<br />

wenn die Mietdauer 14 Tage unterschreitet, nach Rückgabe<br />

des Mietgegenstandes.<br />

Beträge unter EUR 100,00 sind bei Rückgabe des<br />

Mietgegenstandes bar oder durch ec-Zahlung zu entrichten.<br />

Der Vermieter ist berechtigt bei Abholung oder Anlieferung<br />

des Mietgegenstandes eine von ihm nach billigem Ermessen<br />

festzusetzende Sicherheitsleistung zu verlangen, die mit dem<br />

Mietpreis zu verrechnen ist.<br />

Kommt der Mieter mit der Begleichung einer Rechnung<br />

länger als 2 Wochen in Rückstand, so sind vom Tage der<br />

Fälligkeit ab Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten<br />

über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen.<br />

Ist der Mieter kein Gewerbetreibender, beträgt der Zinssatz 5<br />

Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.<br />

Für Ansprüche des Mieters haften wir nur in Fällen des<br />

Vorsatzes <strong>und</strong> grober Fahrlässigkeit.<br />

Im Übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen.<br />

Schadenersatzansprüche des Mieters aus Delikt sind<br />

ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch<br />

Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht.<br />

Von der Haftungsbeschränkung ausgenommen sind<br />

Ansprüche des Mieters auf Schadenersatz aus Verletzung<br />

des Lebens, des Körpers oder der Ges<strong>und</strong>heit, wenn der<br />

Vermieter die Pfl ichtverletzung zu vertreten hat, <strong>und</strong> auch<br />

Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder<br />

grob fahrlässigen Pfl ichtverletzung des Vermieters beruhen.<br />

Einer Pfl ichtverletzung des Vermieters steht die eines<br />

gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.<br />

Die Benutzung öffentlichen Straßenlandes mit selbstfahrenden<br />

Arbeitsmaschinen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung trägt<br />

der Mieter sämtliche Kosten <strong>und</strong> Gefahren.<br />

Erfüllungsort ist Hanau am Main.<br />

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten ist, wenn der Mieter Vollkaufmann ist, die Klage<br />

bei dem Gericht zu erheben, welches für den Geschäftssitz<br />

des Vermieters in Hanau zuständig ist. Der Vermieter ist auch<br />

berechtigt, am Geschäftssitz des Mieters zu klagen.<br />

Gerichtsstand für sich evtl. ergebende Streitigkeiten aus der<br />

Vermietung ist Hanau/Main. Erfüllungsort ist Hanau/Main.<br />

Ust.-Id-Nr. DE 113 578 299<br />

Bei Rechnungsbeträgen unter 100 Euro wird eine<br />

Bearbeitungsgebühr von 5 Euro berechnet; dies entfällt bei<br />

Barzahlung gegen Quittung.<br />

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