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200 Jahre Seebad - Haus Pirola

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Rechte und Pflichten von Gästen und Gastgebern<br />

Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom<br />

Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen zwei Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag.<br />

Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im einzelnen ergeben sich aus<br />

ihm folgende Rechte und Pflichten:<br />

Rechte und Pflichten<br />

1. Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Reservierung eines Zimmers oder einer Ferienwohnung<br />

vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die<br />

schriftliche als auch die kurzfristige mündliche Form bindend. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet<br />

Gast und Vermieter zur Einhaltung.<br />

2. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast das Zimmer oder eine Ferienwohnung in einwandfreier Beschaffenheit<br />

nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu<br />

stellen. Er ist verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadensersatz zu leisten,<br />

wenn er nicht in der Lage ist, das zugesagte Zimmer oder die Ferienwohnung trotz Bestätigung<br />

zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter verpflichtet sich ebenfalls, reservierte Zimmer oder Ferienwohnungen<br />

baldmöglichst anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann, und<br />

den geleisteten Schadensersatz ganz oder teilweise zurückzuzahlen.<br />

3. Wenn der Gast vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. eher<br />

abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er das reservierte<br />

Zimmer oder die Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis abzüglich der<br />

ersparten Eigenkosten zu zahlen. Die Zahlung wird spätestens fällig zum letzten Tag der vereinbarten<br />

Mietzeit bzw. am Tag der Abreise. Als ersparte Eigenkosten werden in der Regel in Ansatz gebracht:<br />

40 % des Preises für Übernachtung/Vollpension (60 %)<br />

30 % des Preises für Übernachtung/Halbpension (70 %)<br />

20 % des Preises für Übernachtung/Frühstück (80 %)<br />

10 % des Preises für Übernachtung (90 %)<br />

05 % des Preises für eine Ferienwohnung (95 %)<br />

4. An- und Abreisetag gelten als ein Miettag und werden als solcher berechnet. Am Anreisetag steht dem<br />

Gast das bestellte Zimmer oder die Ferienwohnung ab 17 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss der<br />

Gast das Zimmer oder die Ferienwohnung bis 10 Uhr verlassen, um dem Vermieter Gelegenheit zu geben,<br />

es für den nachfolgenden Gast wieder herzurichten.<br />

5. Die in der Preistabelle ausgedruckten Preise gelten für eine Person pro Übernachtung bei einer ununterbrochenen<br />

Mietdauer von 5 Tagen und mehr bei Unterbringung in einem Doppelzimmer. Für Einzelzimmer<br />

oder bei kürzerer Aufenthaltsdauer kann ein Zuschlag erhoben werden. Bei Ferienwohnungen gilt<br />

der Preis für die gesamte Wohnung bei Belegung mit der vorgesehenen Personenzahl. Die angegebenen<br />

Preise entsprechen dem Stand bei Drucklegung im Oktober <strong>200</strong>4 und gelten als Endpreise. Maßgebend<br />

ist in jedem Fall der mit dem Vermieter vereinbarte und bestätigte Preis. Der Verkehrsverein<br />

ist nicht Anbieter im Sinne der Preisgabenverordnung. Vertragspartner ist ausschließlich der jeweilige<br />

Vermieter.<br />

6. Gerichtsstand ist Jever i. Oldenburg<br />

Deutschlandweit mit Sicherheit<br />

Für Ihren Schutz während des Urlaubs empfehlen wir Ihnen den Abschluss des Gute Reise-Schutz-Pakets<br />

der EUROPÄISCHEN Reiseversicherung. Es beinhaltet eine Rücktrittkosten-Versicherung inkl. Ersatzreise-<br />

Versicherung, Soforthilfe rund um die Uhr, eine Reise-Krankenversicherung für Ausflüge ins europäische<br />

Ausland sowie eine Reisegepäck-Versicherung. Sollten Sie diesen umfassenden Schutz nicht wünschen,<br />

empfehlen wir Ihnen den Abschluss der Reiserücktrittskosten-Versicherung inkl. Ersatzreise-Versicherung<br />

einzeln. Benutzen Sie zum Abschluss den Überweisungsprospekt, den Sie von Ihrem Vermieter oder dem<br />

Verkehrsverein Nordseeheilbad Wangerooge auf Anfrage erhalten.

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