Sicherheitsdatenblatt - einzA
Sicherheitsdatenblatt - einzA
Sicherheitsdatenblatt - einzA
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Sicherheitsdatenblatt</strong>gemäß 91/155 EWG und 2001/58/EGHandelsname :<strong>einzA</strong> mix Egalisationsfarbe Basis A,B und TÜberarbeitet am : 19.03.2007 Version : 2.0.0Druckdatum : 16.04.2007BG-Regel 195 "Regeln für den Einsatz von Schutzhandschuhen" beachten. Geeignet ist ein nach EN 374geprüfter Chemikalienschutzhandschuh. Für den Kurzzeitkontakt (z.B. Spritzschutz) mit den im Produktenthaltenen Inhaltsstoffen wird ein laugenbeständiger Handschuh empfohlen. Arbeitsvorgänge sind so zugestalten, dass nicht dauernd Handschuhe getragen werden müssen. Der Schutzhandschuhtyp sollte injedem Fall auf seine Eignung getestet werden. Vorbeugender Hautschutz wird empfohlen.AugenschutzAls Spritzschutz: Schutzbrille tragen.KörperschutzLeichte Schutzkleidung.09. Physikalische und chemische EigenschaftenErscheinungsbildForm :Farbe :Geruch :Flüssig.Weiß,TransparentArttypisch.Sicherheitsrelevante DatenSiedepunkt/-bereich : °CFlammpunkt : > °C DIN 53213Dampfdruck : ( 50 °C ) >Dichte : ( 20 °C ) 1,4 – 1,7 g/cm 3Lösemitteltrennprüfung : ( 20 °C ) Nicht anwendbar.pH-Wert : 8 - 9Viskosität : ( 20 °C ) ca. 13000 mPa.s10. Stabilität und ReaktivitätZu vermeidende BedingungenBei Anwendung der empfohlenen Vorschriften zur Lagerung und Handhabung stabil (siehe Abschnitt 7).Zu vermeidende StoffeVon stark sauren Materialien fernhalten.Gefährliche ZersetzungsprodukteKeine bekannt.11. Angaben zur ToxikologieErfahrungen aus der PraxisDurch dieses Produkt sind gesundheitsschädliche Wirkungen bei sachgemäßem Umgang und unter Beachtungder arbeitshygienischen Maßnahmen nicht zu erwarten.Weitere Hinweise zur ToxikologieDas Produkt ist als solches nicht geprüft. Die Zubereitung ist nach der konventionellen Methode(Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG)) und entsprechend dentoxiklogischen Gefahren eingestuft. Einzelheiten siehe Kapitel 2 und 15.12. Angaben zur ÖkologieWeitere Hinweise zur ÖkologieSeite : 3 / 5