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FinanceLife Lebensversicherung AG GB12 - UNIQA Group

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ANHANG DER FINANCELIFE LEBENSVERSICHERUNG <strong>AG</strong>18Anhangfür das Geschäftsjahr 2012I. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZEDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 der FINANCELIFE <strong>Lebensversicherung</strong> <strong>AG</strong> wurdenach den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches in der geltenden Fassung und desBundesgesetzes über den Betrieb und die Beaufsichtigung der Vertragsversicherung (Versicherungsaufsichtsgesetzi. d. g. F.) erstellt.Der Jahresabschluss der FINANCELIFE <strong>Lebensversicherung</strong> <strong>AG</strong> wird gemäß den besonderenVorschriften für <strong>Lebensversicherung</strong>sunternehmen aufgestellt.Die Gesellschaft betreibt die klassische fondsgebundene <strong>Lebensversicherung</strong> in der Form vonEinzelversicherungen gegen laufende Beitragszahlung bzw. gegen Einmaleinlage auf Kapitalgrundlageund bietet auch eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung an. Seit 2003 wird auchdie staatlich geförderte Zukunftsvorsorge in Form der fondsgebundenen <strong>Lebensversicherung</strong>gegen laufende Beitragszahlung betrieben.Für die im Rahmen der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge abgeschlossenen fondsgebundenen<strong>Lebensversicherung</strong>en wurden für die Dauer von deren Laufzeit mit der RaiffeisenBank International <strong>AG</strong>, Wien, der Commerzbank <strong>AG</strong>, Frankfurt am Main, und der MediobancaBanca di Credito Finanziario S.p.A., Mailand, Kapitalgarantien für die betreffenden Investmentfondsvereinbart.Seit 2004 wird eine eigene indexgebundene <strong>Lebensversicherung</strong> angeboten.Es wurde kein Versicherungsgeschäft in Rückdeckung genommen. Daher erübrigen sich beiden folgenden Erläuterungen Hinweise auf andere Tarifformen und auf in Rückversicherungübernommenes Versicherungsgeschäft.II. OFFENLEGUNG UND ERLÄUTERUNG DER BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENDer Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführungsowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, FinanzundErtragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Bei der Bewertung der Vermögensgegenständeund Schulden wurden der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und dieFortführung des Unternehmens unterstellt.Dem Grundsatz der Vorsicht wurde insofern entsprochen, als nur die am Bilanzstichtagverwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden und alle erkennbaren Risiken und drohendenVerluste bilanzmäßig erfasst worden sind.

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