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September-November 2012 - Unterringingen

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22KirchenvorstandswahlIn diesem Monat bekommen Sie die Wahlausweise für die Kirchenvorstandswahlzugeschickt. Auch Sie können mitbestimmen, wer für die nächsten sechs Jahre das„Parlament“ unserer Gemeinden bilden soll. Näheres zur Wahl und zu den Kandidatinnenund Kandidaten erfahren Sie in dem Faltblatt, das diesem Gemeindebrief beiliegt.Was aber sind die Aufgaben des Kirchenvorstandes und wie arbeitet er eigentlich?Katrin Benning-Lill hat diese Informationen für Sie zusammengefasst.So arbeiten unsere KirchenvorständeWie sich unsere Kirchenvorstände zusammensetzen und welche Aufgaben siehaben legt die Kirchengemeindeordnung der Evang.-Luth. Kirche in Bayernfest und kann dort auch genau nachgelesen werden. Hier eine Zusammenfassungder Paragrafen 18-52:1. Der Kirchenvorstand und seine AufgabenDer Kirchenvorstand vertritt die Kirchengemeinde; er hat um die Erfüllungihrer Verpflichtungen besorgt zu sein und ihre Rechte zu wahren. Pfarrer undKirchenvorsteher wirken dabei bei der Leitung zusammen.Zu den Aufgaben des Kirchenvorstandes gehört es, über die Gottesdienstgestaltung,die kirchliche Unterweisung, den Gebrauch von kirchlichen Gebäudenzu entscheiden, bei der Wahrung der rechten Lehre, der Ordnungdes kirchlichen Lebens und bei der Besetzung von Pfarrstellen mitzuwirken,diakonische und missionarische Aufgaben, Arbeitskreise, kirchliche Sozialarbeit,Kirchenmusik, Ökumene etc. zu unterstützen, dafür zu sorgen, dassZwistigkeiten in der Gemeinde rechtzeitig und in brüderlicher Weise beigelegtwerden, Mitarbeiter für die Dienste in Gemeinde und Kirche zu gewinnen,sich darum zu bemühen, dass durch Gaben und freiwillige Dienstleistungendie Erfüllung der kirchlichen Aufgabe erleichtert wird und wichtige kirchlicheFragen zu erörtern. Nicht zuletzt obliegt es dem Kirchenvorstand das Ortskirchenvermögenzu verwalten, kirchliche Mitarbeiter einzustellen und überHaushaltsplan und Rechnung und die Erhebung des Kirchgeldes zu beschließen.2. Die Zugehörigkeit zum KirchenvorstandEntsprechend der Gemeindegliederzahl werden in Forheim und Aufhausendrei Kandidaten gewählt, in <strong>Unterringingen</strong> fünf. Der Pfarrer gehört allen dreiKirchenvorständen an. Jeweils ein weiteres Mitglied wird von den Gewähltenberufen. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.

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