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Familienkundliche Blätter - Trier

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Die Pfarrbücher vor 18oo liegen in den Pfarrämtern,Gemeindearchiven und Bezirksgerichten verstreut, sodaß eineForschung an Hand der Originaldokumente sich al3 schwierigund zeitraubend erweist. Diese Pfarrbücher vvuraen jeaoch aufMikrofilme aufgenommen. Die Filme sind im ..Staatsarchiv inLuxemburg katalogisiert und können dort mit »Ulfe von speziellenLichtbilaapparaten eingesehen werden.Nach der Eroberung und Annexion Luxemburgs durch Frankreichim Jahre 1795 wurde der Zivilstand mit getrennten Geburts-,Heirats- und Sterberegistern eingeführt, so wie erheute noch besteht.In jeder Gemeinde (rund 12o für das ganze Land) werdenvon den Geburten, Heiraten und Sterbefällen je zwei Originalurkundenangefertigt. Eine Urkunde bleibt im Gerneinaearchiv,die zweite wird an da3 zuständige Bezirksgericht überwiesen,sodal3 seit 1795 auf dem Bezirksgericht in Luxemburg (für diesüdliche Hälfte des Landes) und auf dem hezirksgericht inDiekirch (für den nördlichen Teil) die Zivilstandsurkundenaufbewahrt werden.Von besonderer Dichtigkeit ist, daß seit I803 die Geburten,Heiraten und Sterbefälle der jeweils verflossenenzehn Jahre (18o3-1812, 1813-1822 usw.) für jede Gemeindealphabetisiert wurden. Diese Dezennaltafeln bestehen in dreifacherAusfertigung, wovon je ein Exemplar in der Gemeinde,auf dem zuständigen Bezirksgericht und im Staatsarchiv inLuxemburg deponiert ist. Diese Verzeichnisse können ebenfallsim Staatsarchiv durchgesehen werden.Ein offizielle! Amt, in dem man gegen Gebühren Farailienforschungvornehmen lassen könnte, gibt es nicht. In denbeiden Bezirksgerichten werden gegen Gebühr Zivilstandsurkundenausgestellt, wenn man mehr oder weniger genaue Angabenmachen kann.Die drei wichtigsten Forschungsstellen sind:1. Staatsarchiv Adresse: Archives de l'EtatPlateau du 3t Esprit1475 Luxembourg2. Bezirksgericht LuxemburgAdresse: Tribunal d'arrondissementEtat civilPalais de Justice19, rue du Nord2229 Luxembourg

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