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Katalog K411-SE - PB Elektro Vertriebs-GmbH

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6. Leistungsumfang / Abnahme6.1 Die Lieferung erfolgt nur dann nach besonderen Gütevorschriften (DIN, eigeneoder vereinbarte Vorschriften), wenn diese schriftlich festgelegt worden sind.6.2 Bezüglich Materialien, Maßen, Eigenschaften und Toleranzen sind die technischenBedingungen und Angaben aus unserer und/oder vom Hersteller und/odervom Werkzeugeigner der Ware jeweils gültigen Teilezeichnung maßgebend.7. Gewährleistung7.1 Rügen wegen Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen, diedurch zumutbare Untersuchungen der Ware feststellbar sind, können gem. §377HGB nur innerhalb von 8 Tagen nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort schriftlichgeltend gemacht werden. Innerhalb weiterer 8 Tage müssen uns geeigneteBeweismuster zwecks Überprüfung zugeleitet werden, falls wir nicht ausdrücklicheine Untersuchung an Ort und Stelle verlangen. Zeigt sich ein Mangel später, so mussdieser unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich zusammen mit geeignetenBeweismitteln angezeigt werden. Befindet sich die Ware nicht mehr im Zustand derAblieferung, so hat der Käufer zu beweisen, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt derAblieferung vorgelegen hat. Bei wesentlichen Eingriffen oder Änderungen an derWare ist die Geltendmachung von Mängelrügen ausgeschlossen, wenn ausdrücklichoder stillschweigend auf die Untersuchung der Ware verzichtet worden ist. EineGewährleistung kann nicht für solche Mängel übernommen werden, die auf nichtsachgemäße Lagerung der Ware und auf Überschreitung des Verfallsdatums zurückzuführensind.Die Vorschriften des Verbrauchsgüterkauf §474ff. BGB finden keine Anwendung.7.2 pb behält sich vor, die Rüge hinsichtlich Beschaffenheit, Funktion und sonstigerEigenschaften durch den Hersteller bewerten zu lassen. Dies umfasst auch die Risikobewertung.7.3 Durch Verhandlung verzichten wir nicht auf die Verspätungseinrede.7.4 Fehlmengen werden, unter Abwägung des Sachstandes durch pb, wahlweisenachgeliefert oder gutgeschrieben. Schadensersatz kann der Vertragspartner in diesemFall nicht verlangen. Bei sonstigen Mängeln haben wir die Wahl, die Mängel zubeseitigen oder die Lieferung zurückzunehmen und entweder zu vergüten oder auszutauschen.Schlagen zwei Instandsetzungen oder schlägt eine Ersatzlieferung fehl,so kann der Käufer nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen.7.5 Erweist sich eine Mängelrüge als nicht berechtigt, hat der Käufer die Kosten fürPrüfung und Transport zu tragen.7.6 Eine weitergehende Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere fürSchäden, die nicht an den gelieferten Erzeugnissen entstanden sind, ist ausgeschlossen.Dies gilt nicht, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeitberuht, wobei in diesen Fällen jedoch unsere Ersatzpflicht auf den vorhersehbarenSchaden begrenzt ist. Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt weiterhindann nicht, wenn der Käufer wegen des Fehlens einer in 6.1 und 6.2 definiertenEigenschaft entsprechend dem §434BGB einen Anspruch nach §437 BGB geltendmacht. Sofern pb fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, haften wir aufErsatz für den vorhersehbaren Schaden.Im Übrigen gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Ebenso bleibt diegesetzliche Haftung entsprechend dem Produkthaftungsgesetz unberührt.7.7 pb gewährt dem Originalkäufer, dass das Produkt bei sachgerechter Lagerungeinen Zeitraum von bis zu zwei (2) Jahren ab Lieferdatum frei von Sach- und Ausführungsmängelnist. Der Gewährleistungszeitraum verkürzt sich jedoch durch die Artund/oder Beschaffenheit der gelieferten Ware. Diese Beschränkung bestimmt sichdurch die Eigenschaften und die Funktion. pb informiert den Käufer mittels der unter6.2 genannten Spezifikationen, Zeichnungen oder durch andere, allgemeine Hinweise.8. Versand8.1 Die Versand-/Frachtkosten sind generell vom Empfänger / Käufer zu tragen,gleich welcher Versandart.8.2 Lieferungen erfolgen gemäß INCOTERMS 2000.8.3 Mangels besonderer Weisungen seitens des Käufers bestimmt pb den Versandwegnach billigem Ermessen, ohne Verantwortung für die billigste und schnellste Verfrachtung.Eine Transportversicherung schließen wir nur auf ausdrücklichen Wunschund zu Lasten des Käufers ab.9. Gefahrenübergang9.1 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware dem Transporteur übergebenist oder unser Lager verlassen hat.9.2 Wird die Versendung auf Veranlassung des Käufers oder Umständen, die dieserzu vertreten hat, verzögert, so geht die Gefahr mit Beginn unserer Lieferbereitschaftüber. pb kann die versandbereite Ware sofort berechnen und auf Kosten des Käuferseinlagern, wobei pb nur auf die sorgfältige Auswahl des Lagerhalters haftet.10. Zahlung10.1 Die Forderungen von pb sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatumzahlbar.10.2 Wechsel werden nicht entgegengenommen.Schecks werden nur erfüllungshalber und für uns spesenfrei entgegengenommen.10.3 Ausländische Zahlungsmittel werden, sofern wir nicht in ausländischer Währungfakturieren, nach dem am Zahlungstag in Frankfurt (Main) notierten Währungskurs inEUR (€) umgerechnet.10.4 Zur Zurückhaltung ist der Käufer nur berechtigt bei groben Vertragsverletzungenunsererseits und im Falle der mangelhaften Lieferung bis zur Höhe desjenigenTeils des Kaufpreises, der der Wertminderung entspricht. Außerdem ist der Käufer zurAusübung eines Zurückbehaltsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruchauf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Der Käufer kann nur mit rechtskräftigfestgestellten, unbestrittenen oder von uns anerkannten Forderungen aufrechnen.10.5 Eine Überschreitung von Zahlungszielen bewirkt Fälligkeit aller übrigen nochnicht fälligen Rechnungen für bereits gelieferte Waren und berechtigt uns zum Widerrufvon Zahlungszielen. Für noch nicht erbrachte Leistungen können wir außerdemVorauszahlungen und Sicherheitsleistungen verlangen.10.6 Bei Zahlungsverzug berechnen wir Zinsen zumindest gemäß §288 (2) BGB.11. Eigentumsvorbehalt11.1 Bis zur Erfüllung aller unserer Forderungen aus gegenwärtigen und künftigenGeschäftsverbindungen mit dem Käufer behält sich pb das Eigentum von den von pbgelieferten Waren vor. Der Käufer kann die Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebverarbeiten und veräußern, bei Kreditverkäufen jedoch nur unter Eigentumsvorbehalt.11.2 Bei der Verarbeitung gelten wir als Hersteller der neuen Sache. Ist bei Verbindungoder Vermischung unserer Waren mit einer Sache des Käufers diese als Hauptsacheanzusehen, erwerben wir Miteigentum an dieser Hauptsache im Verhältnis desRechnungswertes der Vorbehaltsware zur Hauptsache im Zeitpunkt der Verbindungoder Vermischung.11.3 Gerät der Käufer mit der Zahlung oder einer anderen Verpflichtung in Verzug, sodarf er über die Vorbehaltsware nur mit unserer schriftlichen Zustimmung verfügenoder sie verarbeiten. Darüber hinaus hat er uns jederzeit Zutritt zu der von uns geliefertenWare zu gewähren und diese auch ohne Ausübung des Rücktrittrechts auf Verlangenan uns herauszugeben.11.4 Der Käufer tritt schon jetzt alle Forderungen aus der Verfügung über Vorbehaltswaresicherungshalber an uns ab. Der Käufer ist jederzeit widerruflich zur Einziehungder abgetretenen Forderung bei sofortiger Abführung des Erlöses an unsberechtigt. Auf unser Verlangen hat der Käufer seine Abnehmer von der Abtretung inKenntnis zu setzen und uns über den Bestand an abgetretenen Forderungen und Vorbehaltswarenzu informieren.11.5 Wird Vorbehaltsware von dritter Seite in Anspruch genommen, so hat der Käuferauf unseren Eigentumsvorbehalt aufmerksam zu machen und uns unverzüglich zubenachrichtigen. Letzteres gilt auch auf Zugriffe Dritter auf die von uns abgetretenenForderungen. Der Käufer trägt anfallende Interventionskosten.11.6 Übersteigt der Wert unserer Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, werden wir auf Verlangen des Käufers darüber hinausgehende Sicherheiten nachunserer Wahl freigeben.11.7 Werkzeuge, Vorrichtungen, technische und werbliche Materialien sowie die mitder Sache verbundenen geistigen Schöpfungen und Leistungen bleiben unser Eigentumbzw. die unserer Vorlieferanten. Die Weiterverwendung durch Dritte bedarf derschriftlichen Zustimmung von pb.12. VerjährungEs gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eineVerjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschädensowie für Ansprüche aus der Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB.13. NebenabredenNebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AllgemeineGeschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Eine Abweichung von dieserSchriftformerfordernis ist nur schriftlich wirksam.14. Anwendbares RechtFür diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischenVerkäufer und Käufer gilt deutsches Recht. Auch die Anwendung des UN-Übereinkommensüber Verträge im internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 wird ausgeschlossen.15. ErfüllungsortFür Zahlungen ist der Erfüllungsort am Geschäftssitz von pb. Für Lieferungen ist derErfüllungsort entweder bei pb oder der Versandort des ersten Versenders, der für pbtätig wird.16. GerichtsstandAusschließlicher Gerichtsstand ist am Sitz des Verkäufers oder ein anderer gesetzlicherGerichtsstand nach Wahl von pb.17. VerschiedenesSollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise nicht rechtswirksamsein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeitdes Vertrags im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich dieParteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren,die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichenZweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruckgekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweitder Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.247

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