6 Tage - Lange Reisen
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Allgemeine Reisebedingungen von <strong>Lange</strong>-<strong>Reisen</strong> (Nachfolgend LR genannt)<br />
1.<br />
Abschluss des Reisevertrages<br />
Mit der Anmeldung bietet der Kunde LR den Abschluss eines<br />
Reisevertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich<br />
oder fernmündlich vorgenommen werden. LR wird die<br />
Annahme durch einen schriftlichen Reisevertrag erklären, der<br />
nach dessen Unterzeichnung auf der Grundlage der Allgemeinen<br />
Reisebedingungen rechtsgültig ist.<br />
2. Geltungsbereich<br />
2.1. Die allgemeinen Reisebedingungen bilden die Grundlage des<br />
abgeschlossenen Reisevertrages, bei dem LR der Reiseveranstalter<br />
ist.<br />
2.2. Ist LR der Reisevermittler einer gebuchten Reise, dann treten<br />
die Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters in Kraft.<br />
2.3. Bei Gruppenflugreisen, bei denen LR der Veranstalter und<br />
nicht der Reisevermittler ist, gelten über die AGB von LR<br />
hinaus, auch die AGB der jeweils vertraglich gebundenen<br />
Fluggesellschaften und Reiseagenturen.<br />
3. Leistungen<br />
3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich<br />
aus der jeweilig vorliegenden Programmbeschreibung.<br />
Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekte sind für LR<br />
nicht bindend. Besondere Kundenwünsche müssen von LR<br />
ausdrücklich bestätigt werden, um Vertragsbestandteil zu<br />
werden.<br />
3.2. Der Reisegast erhält auf Wunsch sofort bei Buchung seinen<br />
Sitzplatz in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Buchung. Bei<br />
Voranmeldung hat der <strong>Reisen</strong>de keinen Anspruch auf einen<br />
speziellen Sitzplatz. Die spezielle Vergabe der Sitzplätze behält<br />
sich in allen Fällen LR vor.<br />
4.<br />
Bezahlung<br />
Mit dem Vertragsabschluß ist eine Anzahlung von 15% des<br />
Reisepreises (bei Kreuzfahrten 25%) mindestens jedoch 25,-<br />
€ pro Person verbunden. Bei <strong>Tage</strong>sfahrten ist eine Anzahlung<br />
in Höhe von 10,00 € pro Person zzgl. gebuchter Eintrittskarten<br />
zu leisten. Der gesamte Reisepreis abzüglich der geleisteten<br />
Anzahlung ist spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt<br />
(Eingangsdatum) zu zahlen.<br />
5. Preisänderungen und Änderung der Reiseleistungen<br />
5.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen<br />
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss<br />
notwendig werden, sind nur gestattet, wenn die<br />
Abweichungen nicht erheblich sind und damit den Gesamtzuschnitt<br />
der Reise nicht beeinträchtigen. Ausgenommen sind<br />
hierbei Änderungen von Reiseleistungen, die auf objektiven<br />
Ursachen (wie z.B. Unwetter, Naturkatastrophen, technische<br />
Schäden u.s.w.) beruhen.<br />
5.2. Beim Ausfall einzelner Reiseleistungen aus den o.g. Gründen<br />
behält sich LR vor, eine finanziell gleichwertige Ersatzleistung<br />
anzubieten. Die in diesem Zusammenhang von den<br />
Leistungsträgern zugestandenen Erstattungen werden selbstverständlich<br />
an den Kunden weitergegeben.<br />
5.3. Im Falle einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5%<br />
oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung<br />
kann der <strong>Reisen</strong>de vom Vertrag zurücktreten. Er kann<br />
stattdessen, ebenso wie bei einer Absage durch LR, die Teilnahme<br />
an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen,<br />
wenn LR in der Lage ist, noch freie Plätze für diese ausgesuchte<br />
Reise anzubieten. Diese Regelung gilt auch, wenn das<br />
Buchungsaufkommen für eine Reise so gering ist, dass aus<br />
wirtschaftlichen Gründen eine Erhöhung des Reisepreises<br />
um mehr als 5% erforderlich wird.<br />
6. Rücktritt durch Reisekunden<br />
6.1. Der Reiseteilnehmer kann bis zum Reisebeginn jederzeit<br />
durch eine schriftliche, mündliche oder fernmündliche Erklärung<br />
gegenüber LR von seiner Reise zurücktreten. LR verliert<br />
damit seinen Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. LR<br />
behält sich jedoch vor, für durch LR getroffene Reisevorkehrungen,<br />
Aufwendungen zu verlangen. Im Allgemeinen gelten<br />
hierbei pauschalisierte Ansprüche auf Rücktrittsgebühren.<br />
Sie betragen:<br />
a) bis einschl. dem 30. Tag vor Reiseantritt 10%<br />
b) bis einschl. dem 21. Tag vor Reiseantritt 20%<br />
c) ab dem 20. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30%<br />
d) ab dem 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 50%<br />
e) ab dem 7. bis ein Tag vor Reiseantritt 75%<br />
f) bei Nichtantritt der Reise am Abreisetag 90%<br />
6.2. Rücktrittsgebühren gemäß f) sind auch dann zu zahlen, wenn<br />
sich der <strong>Reisen</strong>de nicht rechtzeitig am vereinbarten Abreiseort<br />
befindet.<br />
6.3. Bei allen <strong>Tage</strong>sfahrten gelten pauschale Stornokosten in<br />
Höhe von 10,- € pro Person. Bei Nichterscheinen am Abreisetag<br />
werden 100% Stornokosten berechnet. Bei Fahrten zu<br />
Veranstaltungen müssen die Eintrittskarten grundsätzlich im<br />
voraus erworben und können nicht zurückerstattet werden.<br />
7. Ersetzung des <strong>Reisen</strong>den/Umbuchungen<br />
7.1. Der <strong>Reisen</strong>de kann sich bis vor Reisebeginn durch einen<br />
Dritten ersetzen lassen. In einem solchen Fall entfallen die<br />
unter 6.1. genannten Rücktrittskosten für den <strong>Reisen</strong>den.<br />
Sollten einzelne Leistungsträger in einem solchen Fall eine<br />
Umbuchungsgebühr verlangen, so wird LR die Umbuchungsgebühren<br />
an den Kunden weiterreichen.<br />
7.2. Widerspricht LR dem Wechsel nicht, so tritt die dritte Person<br />
statt des ursprünglichen Reiseteilnehmers in die Rechte und<br />
Pflichten des Reisevertrages ein. Die dritte Person haftet bei<br />
Eintritt als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für evtl.<br />
entstehende Mehrkosten.<br />
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen<br />
Nimmt der <strong>Reisen</strong>de während der Reise einzelne Reiseleistungen<br />
nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige<br />
Rückerstattung des Reisepreises.<br />
9. Rücktritt und Kündigung durch LR<br />
9.1. Wenn die bei einer Reise durch LR vorgegebene Mindestteilnehmerzahl<br />
nicht erreicht wird, kann der Reisevertrag<br />
durch LR gekündigt und die Reise abgesagt werden. LR ist<br />
verpflichtet, bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl unverzüglich,<br />
spätestens jedoch bis zwei Wochen vor Reisebeginn,<br />
den <strong>Reisen</strong>den davon zu unterrichten. Die in diesem Fall<br />
durch den Kunden verauslagten Beträge, werden selbstverständlich<br />
an den Kunden zurückgezahlt. Weitere Ansprüche<br />
werden ausdrücklich ausgeschlossen. Der <strong>Reisen</strong>de hat dann<br />
das Recht, wie unter Punkt 5.3. beschrieben, zu verfahren.<br />
9.2. LR kann ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag aufkündigen,<br />
wenn durch höhere Gewalten, Streik, Unruhen,<br />
Naturkatastrophen, Epidemien oder grundlegende politische<br />
Veränderungen die Durchführung der Reise erschwert, beeinträchtigt<br />
oder gar gefährdet ist. Wenn in diesem Fall Kosten<br />
entstehen sollten, behält sich LR vor, eine angemessene Kostenbeteiligung<br />
vom Kunden zu verlangen.<br />
9.3. Wenn ein Kunde sich extrem vertragswidrig verhält<br />
oder die Reise sehr nachhaltig, absichtlich stört, ist<br />
LR berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Reisevertrag<br />
zurückzutreten. LR kommt in einem solchen Extremfall<br />
nicht für evtl. Entstehende Rücktransportkosten<br />
des <strong>Reisen</strong>den auf.<br />
10. Gewährleistung/Haftung<br />
10.1. LR haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen<br />
Kaufmannes für:<br />
a) eine gewissenhafte Reisevorbereitung<br />
b) eine sorgfältige Auswahl der Leistungsträger (Hotel, Beförderungsunternehmen<br />
u.s.w.)<br />
c) die Richtigkeit der Beschreibungen in den Programmen,<br />
wobei Programmänderungen vorbehalten sind (s. auch<br />
unter 5.)<br />
d) eine ordnungsgemäße Einhaltung der vertraglich vereinbarten<br />
Leistungen entsprechend der Ortsüblichkeiten des<br />
jeweiligen Ziellandes.<br />
10.2. Eine Haftung seitens LR für gelegentliche Störungen, ständige<br />
Betriebsbereitschaft von Einrichtungen der Leistungsträger<br />
(wie Heizung, Klimaanlage, Lift, Pool u.s.w.) wird<br />
ausgeschlossen.<br />
10.3. Die Leistungen gelten auch dann als ordnungsgemäß erbracht,<br />
wenn das namentlich bestätigte Hotel nicht zur Verfügung<br />
steht und die Unterbringung in einem oder mehreren<br />
gleichwertigen Häusern erfolgt.<br />
10.4. Gelten für eine vom Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung<br />
internationale Übereinkommen oder gesetzliche<br />
Vorschriften, bei denen nur unter bestimmten Voraussetzungen<br />
ein Schadenersatzanspruch besteht, so kann sich LR<br />
darauf berufen.<br />
10.5. Die Beteiligung an Sport- und anderen Freizeitaktivitäten<br />
muss der <strong>Reisen</strong>de selbst verantworten, für die LR keine Haftung<br />
Übernimmt.<br />
www.lange-reisen.com<br />
11. 11. Krankheitsfall<br />
11.1. Kosten, die durch Krankheit während der Reise entstehen, hat<br />
der Teilnehmer selbst oder ggf. seine abgeschlossene Versicherung<br />
zu tragen. Ausgaben für einen möglicherweise erforderlichen<br />
besonderen Rücktransport hat der <strong>Reisen</strong>de selbst<br />
zu tragen. Auf Wunsch des Kunden versucht LR in diesem Zusammenhang,<br />
unter Ausnutzung der zur Verfügung stehenden<br />
Möglichkeiten, zu helfen.<br />
11.2. Wenn der Gesundheitszustand des Reiseteilnehmers zu Bedenken<br />
Anlass gibt, ist er verpflichtet, vor Buchung der Reise<br />
einen Arzt aufzusuchen.<br />
12. Pass, Visa, Devisen, Gesundheitsvorschriften<br />
12.1. LR informiert den Kunden vor Reiseantritt über die Pass- und<br />
Visumerfordernisse sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten,<br />
die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich<br />
sind. Der <strong>Reisen</strong>de ist jedoch für die Einhaltung aller die<br />
Durchführung der Reise betreffenden wichtigen Vorschriften<br />
selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus einer Nichtbefolgung<br />
dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des<br />
<strong>Reisen</strong>den.<br />
12.2. Sollten Einreisebestimmungen einzelner Länder von einzelnen<br />
Kunden nicht eingehalten werden, so dass der <strong>Reisen</strong>de<br />
deshalb kurzfristig nicht an der Reise teilnehmen kann, kann<br />
LR den <strong>Reisen</strong>den mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren<br />
belasten.<br />
12.3. LR übernimmt keine Haftung für Schäden und Folgeschäden,<br />
die dadurch entstehen, dass Visa-Anträge, Zolldokumente<br />
u.ä. von den zuständigen Behörden / Stellen nicht<br />
vollständig, unzureichend oder nicht fristgemäß bearbeitet<br />
bzw. ausgestellt wurden. Analoges gilt auch für gleichartige<br />
Dokumente, die zu spät oder gar nicht durch den <strong>Reisen</strong>den<br />
beantragt wurden.<br />
13. Mitwirkungspflicht des Kunden<br />
13.1. Der Kunde hat die Obliegenheit, einen evtl. auftretenden<br />
Mangel sofort der Reiseleitung von LR anzuzeigen. Des weiteren<br />
obliegt dem Kunden eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung<br />
zu setzen.<br />
13.2. Will der Kunde Ansprüche gegenüber LR geltend machen, so<br />
muss er dies innerhalb eines Monats nach Beendigung der<br />
Reise (Eingangsdatum bei LR) schriftlich an folgende Adresse<br />
erklären:<br />
Reiseunternehmen <strong>Lange</strong>, Gärtnerstraße 37, 03172 Guben<br />
14.<br />
15.<br />
16.<br />
17.<br />
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br />
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages<br />
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages<br />
zur Folge.<br />
Sonstiges<br />
Die Berichtigung von Druckfehlern und offensichtlichen Rechenfehlern<br />
in unseren Ausschreibungen bleibt vorbehalten.<br />
Gerichtsstand<br />
Gerichtsstand ist Guben.<br />
Veranstalter<br />
Reiseunternehmen <strong>Lange</strong><br />
Gärtnerstr. 37, 03172 Guben<br />
Tel: (03561) 3052 oder<br />
Fax: (03561) 2682<br />
Stand 10/2011<br />
Information:<br />
Die Angebote in diesem Katalog entsprechen dem Stand der<br />
Drucklegung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bis zur<br />
Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen<br />
Änderungen von Preisen und Leistungen möglich sind, die<br />
wir uns ausdrücklich vorbehalten müssen. Über diese werden<br />
wir Sie selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten.<br />
Für Satz und Druckfehler übernehmen wir keine Haftung.<br />
Irrtümer vorbehalten.<br />
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