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LINZ | WOHNEN BEIM DONAUPARK - Lawog

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Ihre ganz persönliche Note<br />

In Abhängigkeit des Zeitpunktes der Wohnungszuweisung ist eine Ausführung<br />

von Sonderwünschen nach schriftlichem Ansuchen bei der LAWOG grundsätzlich<br />

möglich. Nach erfolgter schriftlicher Zusage durch die LAWOG dürfen<br />

diese Sonderwünsche in Auftrag gegeben werden. Zwecks Garantieleistung<br />

dürfen Sonderwünsche nur von den vor Ort tätigen Firmen ausgeführt werden.<br />

Durch Sonderwünsche entstehende Mehrkosten sind vom Wohnungswerber,<br />

der diese in Auftrag gibt, zu tragen und direkt an die ausführende Firma zu<br />

bezahlen.<br />

Elektroinstallation ausgenommen Stahlbetonwände | Lage-<br />

und Anzahländerung von Strom-, TV- bzw. Telefondosen in Zwischenwänden<br />

oder Deckenauslässen, zusätzl. Leerverrohrung für Medien-Kabel<br />

Bad/WC | Verfliesen bis zur Decke, Einfügen von Bordüren und<br />

Dekorfliesen – keine Änderung des Fliesenmaterials<br />

Malerarbeiten | Farbänderungen von Wänden, Decken und Türzargen<br />

Fußböden | Wahl der Belagsart bei Klebeparkettböden;<br />

Farbänderung bei PVC-Böden oder ev. Verfliesung<br />

Rollläden | Nach Schlüsselübergabe Einbau möglich<br />

<strong>WOHNEN</strong> <strong>BEIM</strong> <strong>DONAUPARK</strong> | Hochwertige Mietwohnungen<br />

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