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Vorlage 18 - Anlagen 3 bis 6.pdf - Senator für Kultur - Bremen

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Haushalte 2012 - 2013Darlegung der Erforderlichkeit von Ausgaben und der Ausschöpfung von EinnahmequellenRessort:Produktbereich / -gruppeNummer: 22.04.01<strong>Senator</strong> <strong>für</strong> <strong>Kultur</strong>Bezeichnung:StadtbibliothekGesamtvolumen in Tsd. €:(Bitte Einnahmen und Ausgaben getrennt voneinander darstellen)Einnahmen:2011: 0 (nachrichtl.)2012: 02013: 0Ausgaben:2011: 8.759 (nachrichtl.) VE: (nachrichtl.)2012: 8.955 VE:2013: 8.955 VE:Es handelt sich um Ausgaben aufgrund vonbundesgesetzlichenlandesverfassungsrechtlichen Vorgabensonstigen Bindungen (bitte darlegen, worin in sachlicher und finanziellerHinsicht und <strong>für</strong> welchen Zeitraum die jeweilige Verpflichtung besteht)Begründung: (hier ist insbesondere auch auf die Begründetheit der Höhe der Ausgaben einzugehen)Es gehört gem. Art. 11 S. 2 LV zu den landesgesetzlich normierten Aufgaben, die kulturelle Einrichtungen unterSchutz zu stellen und damit die freie Ausübung der hierin produzierten Kunst zu gewährleisten. Da das gesamteKunstschaffen keiner gesetzlichen Verpflichtung zugeordnet ist, ist der Staat zumindest zum Erhalt der institutionellgeförderten <strong>Kultur</strong>einrichtungen verpflichtet, die der Förderung des kulturellen Lebens dienen.Im Rahmen der durch die Landesverfassung gebotenen kulturellen Grundversorgung gewährt <strong>Bremen</strong> einenZuschuss an den Eigenbetrieb Stadtbibliothek (Ortsgesetz über den Eigenbetrieb Stadtbibliothek <strong>Bremen</strong>, Eigenbetriebder Stadtgemeinde <strong>Bremen</strong> (BremStBOG)) zur Aufrechterhaltung des Bibliotheksbetriebs, damit der EigenbetriebStadtbibliothek <strong>Bremen</strong> einen Beitrag zur Erfüllung des Bildungs-, <strong>Kultur</strong>- und Informationsauftragesder Stadtgemeinde <strong>Bremen</strong> leisten kann.Bestätigung:Alle Möglichkeiten zur Ausgabenbeschränkung sowie alle zum jetzigen Zeitpunkt möglichen Einnahmequellenwurden eingehend geprüft und sind ausgeschöpft.(In Verantwortung des Ressorts)

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