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Ferienwohnungen - Ferienland Reichshof

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Erläuterungen<br />

<strong>Ferienwohnungen</strong> / Ferienhäuser<br />

Die Beschreibung der Wohnungen kann nur mit knappen Angaben<br />

vorgenommen werden. Alle Wohnungen sind komplett eingerichtet<br />

einschließlich Geschirr. Wäsche wird in der Regel ebenfalls<br />

bereitgestellt. Ausnahmen sind in den Spalten „sonst. Anmerkungen“<br />

oder „Beschreibung“ vermerkt.<br />

Wenn Sie Ihre Wahl getroffen haben ...<br />

... wenden Sie sich unmittelbar an die im Verzeichnis genannte<br />

Anschrift des Übernachtungsbetriebes. Im Normalfall erhalten Sie<br />

dann als Belegungsbestätigung ein Antwortschreiben. Lassen Sie<br />

sich jedoch auch die Angaben bestätigen, die Sie für wichtig halten.<br />

Bedenken Sie bei telefonischen Auskünften: Diese »wiegen«<br />

nicht so schwer wie schriftliche und können leichter vergessen<br />

werden.<br />

Garantieren können auch wir nicht ...<br />

... ob das Gebotene Ihren Vorstellungen entspricht, denn die Geschmäcker<br />

sind bekanntlich verschieden. Jedoch halten Sie ein<br />

Angebot in Händen, das ständig geprüft wird. Wir glauben, dass<br />

auch für Sie das Richtige dabei sein wird!<br />

1<br />

Rechte und Pflichten<br />

Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung<br />

nicht ohne rechtliche Regelung. Die vom Gast veranlasste<br />

und vom Beherbergungsbetrieb vorgenommene Zimmerreservierung<br />

begründet zwischen beiden ein Vertragsverhältnis, den<br />

sogenannten Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag), der<br />

wie alle Verträge von beiden Vertragspartnern einzuhalten ist. Die<br />

Kurverwaltung <strong>Reichshof</strong> tritt lediglich als Vermittler auf. Nach<br />

Gesetz und ständiger Rechtsprechung beinhaltet der Gastaufnahmevertrag<br />

unter anderem folgende Regelungen:<br />

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer<br />

bestellt und zugesagt oder - falls eine Zusage aus Zeitgründen<br />

nicht mehr möglich war - bereitgestellt worden ist.<br />

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Ver -<br />

tragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche<br />

Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.<br />

3. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des<br />

Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.<br />

4.a Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen<br />

Leistung den vereinbarten oder betriebsüblichen<br />

Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten<br />

Aufwendungen.<br />

4.b Die ersparten Aufwendungen eines Beherbergungsbetriebes<br />

betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20%<br />

des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer<br />

mit Verpflegung) 40% des Pensionspreises.<br />

4.c Der Gast hat das Bedienungsgeld in betriebsüblicher Höhe auf<br />

den ermäßigten Betrag zu bezahlen auf Grund der tarifvertraglichen<br />

Verpflichtungen des Gastgebers.<br />

5.a Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in<br />

Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig<br />

zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.<br />

5.b Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für<br />

die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu<br />

bezahlen.<br />

6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.<br />

Der Kur- und Ferienkatalog basiert auf den von den Betrieben<br />

gelieferten Unterlagen, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit<br />

keine Gewähr übernommen wird. Für Satzfehler, Auslassungen,<br />

Preisangaben usw. übernimmt der Herausgeber keine Verantwortung.<br />

Die Betriebe behalten sich eine Änderung der Preise vor. Die<br />

Preise gelten in der Regel ab 3 Übernachtungen.<br />

Nachdruck, auch auszugsweise, ist untersagt, insbesondere auch<br />

die Benutzung von Ausschnitten zu gewerblichen Zwecken und<br />

wird wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsgesetz, bzw. wegen<br />

Verletzung des Urheberrechtes geahndet.<br />

Kurverwaltung <strong>Reichshof</strong>, 2012<br />

Alle Rechte vom Herausgeber vorbehalten.

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