Ferienwohnungen - Ferienland Reichshof
Ferienwohnungen - Ferienland Reichshof
Ferienwohnungen - Ferienland Reichshof
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Erläuterungen<br />
<strong>Ferienwohnungen</strong> / Ferienhäuser<br />
Die Beschreibung der Wohnungen kann nur mit knappen Angaben<br />
vorgenommen werden. Alle Wohnungen sind komplett eingerichtet<br />
einschließlich Geschirr. Wäsche wird in der Regel ebenfalls<br />
bereitgestellt. Ausnahmen sind in den Spalten „sonst. Anmerkungen“<br />
oder „Beschreibung“ vermerkt.<br />
Wenn Sie Ihre Wahl getroffen haben ...<br />
... wenden Sie sich unmittelbar an die im Verzeichnis genannte<br />
Anschrift des Übernachtungsbetriebes. Im Normalfall erhalten Sie<br />
dann als Belegungsbestätigung ein Antwortschreiben. Lassen Sie<br />
sich jedoch auch die Angaben bestätigen, die Sie für wichtig halten.<br />
Bedenken Sie bei telefonischen Auskünften: Diese »wiegen«<br />
nicht so schwer wie schriftliche und können leichter vergessen<br />
werden.<br />
Garantieren können auch wir nicht ...<br />
... ob das Gebotene Ihren Vorstellungen entspricht, denn die Geschmäcker<br />
sind bekanntlich verschieden. Jedoch halten Sie ein<br />
Angebot in Händen, das ständig geprüft wird. Wir glauben, dass<br />
auch für Sie das Richtige dabei sein wird!<br />
1<br />
Rechte und Pflichten<br />
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung<br />
nicht ohne rechtliche Regelung. Die vom Gast veranlasste<br />
und vom Beherbergungsbetrieb vorgenommene Zimmerreservierung<br />
begründet zwischen beiden ein Vertragsverhältnis, den<br />
sogenannten Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag), der<br />
wie alle Verträge von beiden Vertragspartnern einzuhalten ist. Die<br />
Kurverwaltung <strong>Reichshof</strong> tritt lediglich als Vermittler auf. Nach<br />
Gesetz und ständiger Rechtsprechung beinhaltet der Gastaufnahmevertrag<br />
unter anderem folgende Regelungen:<br />
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer<br />
bestellt und zugesagt oder - falls eine Zusage aus Zeitgründen<br />
nicht mehr möglich war - bereitgestellt worden ist.<br />
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Ver -<br />
tragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche<br />
Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.<br />
3. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des<br />
Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.<br />
4.a Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen<br />
Leistung den vereinbarten oder betriebsüblichen<br />
Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten<br />
Aufwendungen.<br />
4.b Die ersparten Aufwendungen eines Beherbergungsbetriebes<br />
betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20%<br />
des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer<br />
mit Verpflegung) 40% des Pensionspreises.<br />
4.c Der Gast hat das Bedienungsgeld in betriebsüblicher Höhe auf<br />
den ermäßigten Betrag zu bezahlen auf Grund der tarifvertraglichen<br />
Verpflichtungen des Gastgebers.<br />
5.a Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in<br />
Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig<br />
zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.<br />
5.b Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für<br />
die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu<br />
bezahlen.<br />
6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.<br />
Der Kur- und Ferienkatalog basiert auf den von den Betrieben<br />
gelieferten Unterlagen, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit<br />
keine Gewähr übernommen wird. Für Satzfehler, Auslassungen,<br />
Preisangaben usw. übernimmt der Herausgeber keine Verantwortung.<br />
Die Betriebe behalten sich eine Änderung der Preise vor. Die<br />
Preise gelten in der Regel ab 3 Übernachtungen.<br />
Nachdruck, auch auszugsweise, ist untersagt, insbesondere auch<br />
die Benutzung von Ausschnitten zu gewerblichen Zwecken und<br />
wird wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsgesetz, bzw. wegen<br />
Verletzung des Urheberrechtes geahndet.<br />
Kurverwaltung <strong>Reichshof</strong>, 2012<br />
Alle Rechte vom Herausgeber vorbehalten.