Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter - Ropohl & Partner
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Seite - 21 – des Skripts <strong>Vorsorge</strong>vollmacht<br />
RAe. <strong>Ropohl</strong> & <strong>Partner</strong><br />
3. Dem Bevollmächtigten (ggf. auch dem weiteren Bevollmächtigten) ist eine Ausfertigung dieser Ur-<br />
k<strong>und</strong>e zu erteilen; jede weitere Ausfertigung nur auf meine schriftliche Anweisung. Sollte ich hierzu<br />
nicht mehr in der Lage sein, so kann der Bevollmächtigte (ggf. der Ersatzbevollmächtigte) gegen<br />
Vorlage einer dies belegenden fachärztlichen Bestätigung eine weitere Ausfertigung vom Notar ver-<br />
langen.<br />
oder, wenn Ausfertigung zu Händen des Vollmachtgebers erteilt werden soll noch folgenden Zusatz:<br />
--------<br />
Damit ich selbst über die Aushändigung an den Bevollmächtigten (ggf. weiteren Bevollmächtigten)<br />
entscheiden kann, bitte ich um Übersendung dieser Ausfertigung(en) an mich. Der Notar hat darüber<br />
belehrt, dass die Vollmacht daraufhin erst mit Zugang beim Bevollmächtigten (ggf. weiteren Bevoll-<br />
mächtigten) wirksam wird.<br />
4. Den Wert meines aktuellen Vermögens (gem. § 18 Abs. 3 KostO ohne Schuldenabzug) gebe ich im<br />
Kosteninteresse mit ca. € ................................... an.<br />
Diese Niederschrift wurde dem/der Erschienenen von dem Notar vorgelesen, von ihm/ihr genehmigt <strong>und</strong><br />
sodann eigenhändig wie folgt unterschrieben: