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Technische Produktinformation - Rhebau GmbH

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KLÄRTECHNIK MEHRKAMMERKLÄRANLAGENe) Reinigung:Mehrkammer-Absetzgruben sind nach Feststellung halber Füllung des Nutzvolumens zuentleeren. Mehrkammer-Ausfaulgruben sind nach Feststellung halber Füllung desNutzvolumens zu entschlammen. Bei Räumungsvorgang sind zunächst die Schwimmschlammdeckenaller Kammern zu entfernen. Nach der anschließenden Schlammentnahmesollte in der ersten Kammer ein vermischter Restschlamm von etwa 30cm Höhe alsImpfschlamm verbleiben. Die Kammern der Grube sind nach Entleerung bzw. Entschlammungwieder mit Wasser zu füllen.f) Bemessungsgrundlagen:Kleinkläranlagen sind zu bemessen nach dem Einwohnerwert (EW) (Summe ausEinwohnerzahl (EZ) und Einwohnergleichwert (EGW).Bei der Festlegung der Bemessungswerte wurde ein Schutzwasserzufluss von täglich150 l je Einwohnerwert (EW) und ein stündlicher Schmutzwasserzufluss von 1/10 des Tageszuflusseszugrunde gelegt. Ist durch die Nutzung der baulichen Anlage ein anderer Schmutzwasserzufluss zuerwarten, so kann dieser bei der Bemessung berücksichtigt werden.Bemessungswerte von Wohngebäuden:Kläranlagen für Wohngebäude sind nach der Einwohnerzahl zu bemessen.Je Wohneinheit mit einer Wohnfläche über 60m 2 ist jedoch mit mindestens 4 Einwohnernund je Wohneinheit mit einer Wohnfläche bis 60 m 2 mit mindestens zwei Einwohnernzu rechnen:Bemessungswerte bei anderen Anlagen:1. Beherbergungsgaststätten1 Bett = 1 bis 3 EGW je nach Ausstattung2. Camping- und Zeltplätze2 Personen = 1 EGW3. Gaststätten- ohne Küchenbetrieb3 Plätze = 1 EGW- mit Küchenbetrieb und höchstens dreimaliger Ausnutzungeines Sitzplatzes in 24 Stunden1 Platz = 1 EGW- je weitere dreimalige Ausnutzung in 24 StundenZuschlag je 1 EGW- Gartenlokale ohne Küchenbetrieb10 Plätze = 1 EGW4. Vereinshäuser ohne Küchenbetrieb5 Benutzer = 1 EGW5. Sportplätze ohne Gaststätte und Vereinshaus30 Besucherplätze = 1 EGW6. Fabriken, Werkstätten ohne Küchenbetrieb2 Betriebsangehörige = 1 EGW7. Bürohäuser ohne Küchenbetrieb3 Betriebsangehörige = 1EGW8. Werden bauliche Anlagen für verschiedene Anlagen nach den Abschnitten1. bis 7. gleichzeitig genutzt, so ist jede Nutzungsart bei der Bemessung einzelnzu berücksichtigen9. Wohnungen in baulichen Anlagen nach den Abschnitten 1. bis 7. sind nach denBemessungswerten für Wohngebäude zu berücksichtigen.10. Nicht genannte bauliche Anlagen oder andere Nutzungsarten sind bei der Bemessungsinngemäß zu berücksichtigen.Sämtliche Klär- und Abwasseranlagen werden aus Beton der Festigkeitsklasse B45 nachDIN 4045 hergestellt.RHEBAU <strong>GmbH</strong> | Düsseldorfer Str. 118 | D–41541 DormagenTel.: +49 (0) 2133/7703-0 | Fax: +49 (0) 2133/7703-77 | info@rhebau.de | www.rhebau.deStand: Februar 2009

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