30.11.2012 Aufrufe

Initiativen der EU: Verhaltenscodex und Richtlinienvorschlag - Inmedio

Initiativen der EU: Verhaltenscodex und Richtlinienvorschlag - Inmedio

Initiativen der EU: Verhaltenscodex und Richtlinienvorschlag - Inmedio

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Prozess gewinnt, wenn sie sich vor <strong>der</strong> Prozesswahl nicht genügend um eine<br />

außergerichtliche Streitbeilegung bemüht hat 19 .<br />

6<br />

In Frankreich ist am 2. Dezember 2003 ein Dekret erlassen worden (Nr. 2003-<br />

1166) 20 , das ein staatliches Diplom für den Familienmediator regelt. Vorge-<br />

schrieben sind hierin übrigens 560 St<strong>und</strong>en, von denen 70 St<strong>und</strong>en <strong>der</strong> prakti-<br />

schen Ausbildung gewidmet sind.<br />

Die Europäische Kommission selbst för<strong>der</strong>t außergerichtliche Streitbele-<br />

gungsverfahren in erheblichem Maße 21 . Nach <strong>der</strong> Überweisungsrichtlinie (RL<br />

97/5/EG des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 27.01.1997 über<br />

grenzüberschreitende Überweisungen) sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet<br />

(Art. 10), ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren für grenzü-<br />

berschreitende Überweisungen zu schaffen. In Art. 17 <strong>der</strong> Fernabsatzrichtlinie<br />

(RL 97/7/EG des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 20.05. 1997<br />

über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz) <strong>und</strong> Art.<br />

17 <strong>der</strong> E-Commerce-Richtlinie (RL 2000/31 EG des Europäischen Parlaments<br />

<strong>und</strong> des Rates vom 08.06.2000 über rechtliche Aspekte im Dienste <strong>der</strong> Infor-<br />

mationsgesellschaft) werden die Staaten zu außergerichtlichen Streitbeile-<br />

gungsverfahren ermutigt. Nach <strong>der</strong> Empfehlung <strong>der</strong> Kommission vom<br />

04.04.2001 über die Gr<strong>und</strong>sätze für an <strong>der</strong> einvernehmlichen Regelung von<br />

Verbraucherstreitigkeiten beteiligte außergerichtliche Einrichtungen (Abl. EG<br />

NRL 109 vom 19.04.2001, Seite 56) hat die EG-Kommission empfohlen, bei<br />

entsprechenden Streitigkeiten vier Gr<strong>und</strong>sätze zu wahren: nämlich Unpartei-<br />

lichkeit, Transparenz, Effizienz <strong>und</strong> Fairness. Die <strong>EU</strong>-Kommission hat sich auch<br />

für die organisatorische För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> außergerichtlichen Streitbeilegung ein-<br />

gesetzt, so zB durch ein Verzeichnis <strong>der</strong> außergerichtlichen Streitschlichtungs-<br />

stellen in Europa. Im EEJ-Net (European Extra Judicial-Network) sind diese<br />

Stellen vernetzt.<br />

19 Wagner in ZKM 2004, 100 ff<br />

20 Documents Annexes au Journal „Le Mediateur Familial“ Nr. 41 – März 2004<br />

21 Einen guten Überblick mit F<strong>und</strong>stellen gibt Schmidt in Prütting (Hrsg), Außergerichtliche<br />

Streitschlichtung, 2003, Rn 762 ff

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!