Merkblatt Umgang mit Gefahrstoffen
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<strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> <strong>Gefahrstoffen</strong>Werden Gefahrstoffe aus großen Gebinden in kleinereBehälter umgefüllt, ist die zuständige Führungs- oderLeitungskraft dafür verantwortlich, dass auch die kleinerenBehälter vorschriftsmäßig gekennzeichnet werden.Aber Achtung!Ein Umfüllen in Behälter, die <strong>mit</strong> Lebens<strong>mit</strong>telbehälternverwechselt werden können (z.B. Trinkgläser, Getränkeflaschenoder ähnliches) ist ausdrücklich verboten!Beispielkennzeichnung für Ottokraftstoff(Benzin)<strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> <strong>Gefahrstoffen</strong>Wenn die Kennzeichnung fehltEine fehlende Kennzeichnung kann verschiedene Gründehaben: Nicht alle Betriebe kommen ihrer vorschriftsmäßigenKennzeichnungspflicht nach. Auch werden häufigaus Originalgebinden abgefüllte Gefahrstoffe in ihrenneuen Behältern nicht gekennzeichnet oder nicht mehrrichtig lesbare Kennzeichnungen nicht rechtzeitig erneuert.Eine fehlende Gefahrstoffkennzeichnung bedeutet keinesfalls,dass eine gesundheitliche Gefährdung ausgeschlossenwerden kann.Generell sollte man deshalb niemals <strong>mit</strong> Produktenarbeiten, von denen man nicht genau weiß, ob undwenn ja welche Gefahrstoffe sie enthalten, welcheEigenschaften die Stoffe haben und welche Vorsichtsmaßnahmenzu treffen sind.BetriebsanweisungFür jeden in der Einheit oder in der Bereitschaft verwendetenGefahrstoff muss eine „Gefahrstoff-Betriebsanweisung“ vorhanden sein. Diese enthält Hinweisezum richtigen <strong>Umgang</strong>, zu Gefahren beim <strong>Umgang</strong>,zu Maßnahmen bei Notfällen, Erste-Hilfe-Maßnahmen und zur Entsorgung.Jeder, der <strong>mit</strong> <strong>Gefahrstoffen</strong> umgeht, muss entsprechendseiner Tätigkeit anhand der Betriebsanweisung unterwiesenwerden.Deutsches Rotes Kreuz <strong>Merkblatt</strong> Seite 2<strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> <strong>Gefahrstoffen</strong>