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„Regulierung: Ja - Dona Carmen e.V.

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6.Gesetzliche Festschreibung von Prostitutionsausübung in Wohngebieten -Anwendung von Baurecht statt Diskriminierung durch Sperrgebiete!Anmerkung:Die Politik der Sperrgebiete war und ist Teil eines ausgrenzenden Umgangs mit Prostitution, derbeendet werden muss. Auf Grundlage einer einheitlichen Definition von Prostitutionsstätten sowieder Anerkennung von selbständig ausgeübter Prostitutionstätigkeit als ‚freiberufliche Tätigkeit‘ ist diebauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Prostitutionsausübung gesetzlich in dem Sinne festzuschreiben,dass deren Ausübung in so genannten „Kleinsiedlungsgebieten“, in „reinen“ sowie „allgemeinenWohngebieten“ (§§ 2 - 4 BauNVO) in Räumen und in den Gebietskategorien der §§ 4a – 9 BauNVOzusätzlich auch in Gebäuden möglich ist. Sexarbeit darf nicht länger als „gewerbliche Nutzung“qualifiziert und damit in diskriminierender Weise aus Wohngebieten ausgegrenzt werden. Sie istnachweislich zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Wohngebiets erforderlich unddaher zuzulassen.7.Festlegung örtlicher Obergrenzen von Prostitution sowie der örtlichenAngebotsstruktur durch eine neu zu schaffende BundesSexarbeits-Kammer!Anmerkung:Durch die Einrichtung einer BundesSexarbeits-Kammer als berufsständische Körperschaft desöffentlichen Rechts organisieren sich Sexarbeiter/innen sowie Organisator/innen von Sexarbeit inSelbstverwaltung und nehmen die Vertretung ihrer Interessen in die eigenen Hände. Denlandesrechtlich organisierten Sexarbeits-Kammern obliegt die Interessenvertretung ihrer Mitglieder,insbesondere durch Vergabe von Berufszulassungen vor dem Hintergrund örtlicher Obergrenzen beider Ausübung von Prostitution. Als Durchschnitts-Richtwert für örtliche Obergrenzen gilt (aktuell) einWert von 2,5 Sexarbeiter/innen pro eintausend Einwohner/innen. Vor diesem Hintergrund befindetdie BundesSexarbeits-Kammer in Kooperation mit dem Berufsverband der Sexarbeiter/innen überdie örtliche Struktur des Angebots an sexuellen Dienstleistungen.8.Festlegung von Standards für gute Arbeitsbedingungen in der Sexarbeit durchden Berufsverband der Sexarbeiter/innen und die Bundessexarbeits-Kammer!Anmerkung:Gemeinsam mit dem Berufsverband der Sexarbeiter/innen legt die BundesSexarbeits-KammerQualitätsstandards für gute Arbeitsbedingungen in Sexarbeit und Prostitution fest. Ausgehend vonMinimalstandards, zu denen sich Mitglieder der BundesSexarbeits-Kammer verpflichten, werden mitörtlichen Prostitutionsstätten Zielvereinbarungen zur Erreichung besserer Arbeitsbedingungenabgeschlossen, deren Stand und Entwicklung kontrolliert, dokumentiert und jährlich veröffentlichtwird.

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