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GEMEINDEAMT TOLLET4710 Bezirk Grieskirchen – OÖDVR: 0563579; UID: ATU23423<strong>60</strong>4<strong>Tollet</strong>, am 26.09.2011Aktenzeichen: 813/2011Bearbeiterin: AL Verena HumerTelefon: + 43 7248 624 01Fax: +43 7248 624 01-4-mail: gemeinde@tollet.ooe.gv.atVERORDNUNGdes Gemeinderates der Gemeinde <strong>Tollet</strong> vom 22. September 2011 mit der eine neueAbfallgebührenordnung für die Gemeinde <strong>Tollet</strong> erlassen wird.Aufgrund des § 15 Abs. 3 Z. 4 des Finanzausgleichsgesetzes 2008, BGBl. I Nr. 103/2007 i.d.g.F.und des § 18 des Oö. Abfallwirtschaftsgesetzes 2009, LGBl. Nr. 71/2009 i.d.g.F., wird verordnet:§ 1Gegenstand der GebührFür die Sammlung und Behandlung von Siedlungsabfällen ist eine Abfallgebühr zu entrichten.§ 2Höhe der Gebühren:(1) Für die laut Abfallordnung vorgesehene Abholung der Hausabfälle ist folgende Gebühr zuentrichten:a) pro Abfallsack 90 Liter: 6,36 Eurob) pro Abfalltonne 90 Liter: 8,40 Euroc) pro Abfallcontainer 800 Liter: 75,57 Eurod) pro Abfallcontainer 1100 Liter: 100,76 Euro(2) Für die Aufbewahrung/Lagerung der biogenen Abfälle sind Einstecksäcke und Einstecktaschenam Gemeindeamt für folgende Gebühr erhältlich:a) pro 1 Pkg. Bioeinstecktaschen mit 8 Liter (10 Stk.) 3,64 Eurob) pro 1 Pkg. Bioeinstecksäcke mit 120 Liter (10 Stk.): 5,45 Euro§ 3GebührenschuldnerGebührenschuldner ist der Liegenschaftseigentümer, im Fall des Bestehens von Baurechten derBauberechtigte.§ 4Beginn der GebührenpflichtDie Verpflichtung zur Entrichtung der Gebühr nach § 2 beginnt mit Anfang des Monats, in demdie Sammlung (Erfassung) von Abfällen von den jeweiligen Liegenschaften erstmals stattfindet.§ 5FälligkeitDie Gebühren nach § 2 sind vierteljährlich, und zwar am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. einesjeden Jahres fällig.§ 5aUmsatzsteuerZu den Gebührensätzen in dieser Verordnung wird die gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet.I: Abfallgebühren/Abfallgebührenordnung 2012.docx 2


§ 6InkrafttretenDiese Verordnung tritt mit 01.01.2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Abfallgebührenordnung vom27.12.2010 außer Kraft.Die Bürgermeisterin:Dagmar Holter eh.angeschlagen am: 26.09.2011abgenommen am: 12.10.2011I: Abfallgebühren/Abfallgebührenordnung 2012.docx 2

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