Allgemeine Geschäftsbedingungen1. AnmeldungDer Vertrag zwischen der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong>,nachfolgend als „<strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong>“ bezeichnet, und demVertragspartner kommt zustande mit Bestätigung /Rechnung der zugegangenen Anmeldung. Die Bestätigungsfristbeträgt einen Monat.2. Inhalt und Durchführung des vereinbarten Lehrgangs /Seminars / der Prüfung2.1. Der Inhalt und die Durchführung richten sich nachdem jeweiligen Lehrgangs- und Seminarprogrammbzw. der Prüfungsordnung als ergänzendemVertragsbestandteil. Das jeweils aktuelle LehrgangsundSeminarprogramm bzw. die Prüfungsordnungkann auf Anforderung nochmals übermittelt werden.2.2. Die <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> behält sich vor, in zumutbaremund die Interessen des Vertragspartners nichtunangemessen benachteiligendem Umfang einzelneLehrinhalte ohne Zustimmung des Vertragspartnersan die Bedürfnisse des Unterrichts anzupassen.Entsprechendes gilt für Terminänderungen, Wechseldes Unterrichtsortes / der Räumlichkeiten, insbesondereinnerhalb des Gebäudes, Änderungen imRahmen des Dozenteneinsatzes sowie die Absagevon Lehrgängen / Seminaren / Prüfungen.3. Rücktritt / Kündigungsfristen / Zahlungsbedingungen3.1. Die Anmeldung zu einem Lehrgang / einem Seminar /einer Prüfung kann bis 4 Wochen vor Beginnkostenfrei widerrufen werden. Der Rücktritt / Widerrufbedarf der Schriftform. Erfolgt der Rücktritt / Widerrufbis 14 Tage vor Beginn wird für den entstehendenVerwaltungsaufwand eine Rücktrittsgebühr von 50 €erhoben, die mit Erhalt der Rücktrittsbestätigungfällig wird. Erfolgt der Rücktritt / Widerruf später als14 Tage vor Lehrgangsbeginn, ist die volle Gebühr zuentrichten. Sofern in der jeweiligen Lehrgangs- /Seminar- oder Prüfungsinformation weitergehendeKündigungsfristen aufgeführt sind, gelten diese.3.2. Die Nichtteilnahme an einem Lehrgang / Seminar /einer Prüfung oder Teilen davon entbindet nur dannvon der vereinbarten Zahlungsverpflichtung, wennder Vertragspartner diese nicht zu vertreten hat.Etwaige ersparte Aufwendungen werden erstattet.3.3. Die Gebühr kann bei Lehrgangs- / Seminar bzw.Prüfungsbeginn entrichtet werden.3.4. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Gebühr inmonatlichen Raten zu Beginn des jeweiligenKalendermonats während der Laufzeit des Lehrgangs /Seminars fällig.3.5. Muss ein Lehrgang / Seminar / eine Prüfung von der<strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> abgesagt werden, werden bereitsentrichtete Gebühren vollständig erstattet, sofernnicht der Ausfall vom Vertragspartner zu vertreten ist.Die <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> wird im Übrigen über denAusfall informieren.4. DatenschutzDem Vertragspartner wird hiermit bekannt gegeben, dassdie <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> personenbezogene Daten inautomatisierten Dateien speichert und versichert, dassderen Erfassung, Verarbeitung und Weitergabe ausschließlichim Rahmen des Fortbildungszweckes erfolgen. Dieunterschriebene Anmeldung umfasst das ausdrücklicheEinverständnis des Vertragspartners.5. HaftungDie <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> haftet nicht für Schäden desVertragspartners, insbesondere für solche, die durchUnfälle in den Schulungsräumen und durch Verlust oderDiebstahl von in die Schulungsräume mitgebrachtenSachen, insbesondere Garderobe und Wertgegenstände,entstehen. Ausgenommen hiervon sind Schäden beigrober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Bei leichter Fahrlässigkeitder gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestelltenoder bei jeglicher Fahrlässigkeit eines anderen Erfüllungsgehilfenhaften wir nur für den typischerweise vorhersehbarenSchaden. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht fürPersonenschäden.6. Schriftform / Sonstiges6.1. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden zudiesen Bedingungen sowie einseitige Willenserklärungenbedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichenBestätigung. Dies gilt auch für die Aufhebungdes Schriftformerfordernisses. Erklärungen unsererMitarbeiter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit derSchriftform.6.2. Die Unwirksamkeit einzelner Teilnahmebedingungenberührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungennicht. Etwaige unwirksame Bestimmungen werden dieVertragsparteien durch solche ersetzen, die ihremwirtschaftlichen Zweck nach den unwirksamen amnächsten kommen.7. GerichtsstandGerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Köln, wenn dieParteien Kaufleute oder juristische Personen desöffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögensind. Die <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> ist jedoch berechtigt,den Vertragspartner an seinem Sitz zu verklagen.26
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