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Netzanschlussvertrag für einen Niederdruckanschluss - Gas (NAV ...

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<strong>NAV</strong>-ND Seite 4 von 5a) Beschädigungen des Netzanschlusses, insbesondere undichte Absperreinrichtungen oderDruckregelgeräte, sowie das Fehlen von Plomben wahrnimmt,b) Unregelmäßigkeiten oder Störungen seiner Anlage, die Rückwirkungen auf das Netz derNetzbetreiber erwarten lassen, oder solche in der Anlage des Netzbetreibers feststellt,c) Beschädigungen, Störungen oder den Verlust von Mess- und Steuereinrichtungen erkennt,oderd) sich die Eigentumsverhältnisse am Grundstück, am Gebäude oder der Kundenanlage ändern;in diesem Fall hat der Anschlussnehmer dem Netzbetreiber die Person des neuenAnschlussnehmers und den Zeitpunkt des Eigentumsübergangs mitzuteilen.4. Vertragsbeginn, Vertragsdauer, Vertragsende4.1 Dieser Vertrag tritt zu dem im Datenblatt genannten Zeitpunkt in Kraft und läuft auf unbestimmteZeit.4.2 Der Vertrag kann vom Anschlussnehmer mit einer Frist von einem Monat auf das Ende einesKalendermonats gekündigt werden.4.3 Der Netzbetreiber kann – außer in den Fällen von § 27 NDAV - nur bei Vorliegen der Voraussetzungenvon Ziffer 1.3 kündigen.5. Vertragsbestandteile und Angaben des Anschlussnehmers5.1 Vertragsbestanteile sind das Datenblatt, die „Ergänzenden Bedingungen“ und die „TechnischenAnschlussbedingungen“ des Netzbetreibers, die auf der Internetseite des Netzbetreibers abgerufenwerden können, sowie die NDAV. Regelungen in diesem Vertrag gehen Regelungen nachSatz 1 vor.5.2 Fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Anschlussnehmers im Datenblatt berühren dieWirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Sind die Angaben des Anschlussnehmers im Datenblattnicht vollständig oder fehlerhaft, ist der Netzbetreiber berechtigt, den Anschlussnehmerzur Ergänzung oder Berichtigung unter Fristsetzung aufzufordern. Kommt der Anschlussnehmerdieser Aufforderung innerhalb der gesetzten Frist nicht nach, ist der Netzbetreiber berechtigt, diebetreffenden Angaben entsprechend den tatsächlichen Gegebenheiten selbst zu ergänzen oderzu berichtigen. Dies gilt auch <strong>für</strong> Änderungen oder Ergänzungen, die nach Abschluss des Vertrageseintreten.

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