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12. Heidelberger Bankrecht-Tage - TILP Rechtsanwälte

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<strong>12.</strong> <strong>Heidelberger</strong> <strong>Bankrecht</strong>-<strong>Tage</strong>: Rechtsprechung, Praxis und Ausblick zu Kick-backs<br />

09.00 –11.00 Dr. Jürgen Ellenberger, Richter am BGH-<br />

<strong>Bankrecht</strong>ssenat, Karlsruhe<br />

Aktuelle Rechtsprechung zum Wertpapierrecht: Kick-<br />

back; Risiko Outsourcing; Lehman-Zertifikate: Abgren-<br />

zung zur Gewinnmarge; (Zins-)Swaps: Festpreis- oder<br />

Kommissionsgeschäft, negativer Marktwert; Neues<br />

zur Verjährung und weitere aktuelle Fragen<br />

Neues von der Kick-back-Front: Hinweisbeschluss BGH v. 9.3.11, Beschlüsse vom<br />

19.7.2011 und 24.8.2011<br />

Aufklärungspflicht auch bzgl. der Höhe der Rückvergütung nicht notwendig,<br />

sondern Erkundigungspflicht des Anlegers beim freien Anlageberater nach<br />

Ansicht III. BGH-Zivilsenat, BGH v. 15.4.10, 3.3.11 und 5.5.11<br />

Berücksichtigung des Schutzzweckgedankens bei Kick-backs bzgl. freiem Anlagevermittler<br />

(Vermögensverwalter?) nach Ansicht des II. Zivilsenats v. 20.9.11?<br />

Folgen der unterschiedlichen Rechtsprechung – und damit des unterschiedlichen<br />

Pflichtenumfangs von freien und bankgebundenen Anlageberatern - für die<br />

Bankpraxis mit Bestätigung durch BVerfG v. 8.<strong>12.</strong>11?<br />

Abgrenzung freier und bankgebundener Anlageberater auch dann berechtigt,<br />

wenn Anleger den freien Berater für die Beratung bezahlt, OLG München v. <strong>12.</strong>1.11<br />

(beim BGH anhängig)?<br />

Risiko Outsourcing: Anwendbarkeit der Kick-back-Rechtsprechung bei Outsourcing<br />

der Anlageberatung einer Bank auf Tochtergesellschaft? - Offenkundigkeit des Interessenkonflikts?<br />

OLG München v. 29.3.11 und OLG Hamm v. 14.7.11(nicht rechtskräftig)<br />

Aufklärungspflicht bei (Indexzertifikaten) Lehman-Zertifikaten über allg. Emittentenrisiko<br />

auch bei fehlenden konkreten Anhaltspunkten? Über konkret bestehendes<br />

Insolvenzrisiko des Emittenten? Zusätzliche Aufklärungspflicht bzgl.<br />

des Nichteingreifens von Einlagensicherungssystemen? Aufklärung über und<br />

Abgrenzung zur Gewinnmargen: je nachdem, ob ein Festpreis- oder Kommissionsgeschäft<br />

vorliegt? Einfluss der Finanzmarktrichtlinie diesbzgl. (Vorlagepflicht<br />

zum EUGH?)? Aufklärung über Zertifikateerwerb im Eigengeschäft/Festpreisgeschäft?<br />

BGH v. 27.9.11 (und BGH v. 27.9.11 zu Lehman-Basketzertifikaten)<br />

Generelle Erkundigungspflicht der Bank hinsichtlich Risikobereitschaft des Anlegers<br />

und Ausnahmen; Bank muss den Kunden auf den gleichen Kenntnis- und Wissensstand<br />

bringen, den die Bank (!) selbst hat, da er nur so eine eigenverantwortliche<br />

Entscheidung treffen kann; Aufklärungspflicht auch über negativen Marktwert?<br />

Schwerwiegender Interessenkonflikt? Keine Kick-back-Aufklärung bei Empfehlung<br />

von eigenen Produkten? BGH v. 22.3.2011 (CMS Spread Ladder Swaps)<br />

und unterinstanzliche Anschlussurteile: LG Stuttgart v. 10.5.11 zu Bonus-Zinssatzswaps,<br />

LG Stuttgart v. <strong>12.</strong>7.11 zu Cross-Currency-Swap und LG Bielefeld v.<br />

5.8.11 zur Haftung eines GF einer kommunalen Betriebsgesellschaft; OLG Stuttgart<br />

v. 14.<strong>12.</strong>11 zu Zinswährungsswaps<br />

Beratungsumfang beim Verkauf von (Zins-/Währungs-)Swaps: Gerichtliche Vorgaben,<br />

welche Informationen „in den Mittelpunkt“ der Beratung zu rücken sind,<br />

Absicherung versus Spekulation, genügt das Termsheet als Informationsgrundlage?<br />

Anfänglicher Marktwert als besondere, aufklärungspflichtige Risikoposition, Besonderheiten<br />

bei Kommunen, Mittelständlern etc., BGH v. 22.3.2011<br />

Zertifikate: Verpflichtung der Bank zur verlustfreien Geldanlage bei Anlageziel<br />

„Ertrag generieren“? OLG München v. 5.7.2011 (kein Zertifikat ohne hundertprozentigen<br />

Kapitalschutz?)<br />

Höchst problematischer Umgang mit Widerruf von am Telefon oder per E-Mail<br />

abgeschlossenen Zertifikatekäufen – Fernabsatz-Widerrufsrecht? OLG Karlsruhe v.<br />

13.9.11 (anhängig beim BGH)<br />

Fragen zur Verjährung und zum Verjährungsbeginn bei Aufklärungspflichtverletzungen;<br />

grob fahrlässige Unkenntnis in Prospekthaftungs- und Anlageberatungsfällen,<br />

wenn beim Lesen eines Folgeprospekts das Risiko der damaligen Anlage hätte<br />

erkannt werden müssen?, BGH v. 27.9.11<br />

Verjährungsrechtliche Behandlung unterschiedlicher Pflichtverletzungen auch<br />

bei einheitlicher Schadensfolge? BGH v. 24.3.2011<br />

Neu konkretisierte Anforderungen an die Aufklärungspflicht einer Finanzierungsbank<br />

wegen eines schwerwiegenden Interessenkonflikts durch Verlagerung<br />

des eigenen notleidenden Kreditengagements im Rahmen des finanzierten<br />

Geschäfts auf die Erwerber., BGH v. 5.4.2011<br />

Treuewidrige Berufung der finanzierenden Bank auf das Vertreterwissen bei arglistiger<br />

Täuschung des Anlegers (und die Bank damit rechnen musste, dass der<br />

Vertreter dem Anleger sein Wissen vorenthalten wird), BGH v. 5.7.11<br />

11.30 –<strong>12.</strong>30 Prof. Dr. Petra Buck­Heeb, Lehrstuhl für<br />

Zivilrecht, Europäisches und Internationales<br />

Wirtschaftsrecht, Leibniz-Universität Hannover<br />

Rechtliche Einordnung der Zuwendungs-/Kick-back-<br />

Thematik, aktuelle und noch ungeklärte Streitpunkte<br />

mit praxisbezogenem Ausblick:<br />

Derzeitiger Stand der Kick-back-Rechtsprechung des BGH, rechtliche Würdigung<br />

derselben und Auswirkungen auf die Praxis<br />

Auswirkungen des Urteils des BVerfG v. 8.<strong>12.</strong>2011 zur Kick-back- Rechtsprechung<br />

des III. und des XI. Zivilsenats des BGH?<br />

Abgrenzung Kick-back/Rückvergütung, offen ausgewiesene Vertriebsprovisionen<br />

und bloße Innenprovisionen sowie der hiermit verbundene unterschiedliche<br />

Pflichtenumfang bzgl. der Aufklärung<br />

Richtiger Umgang bzgl. der (Nicht-)Aufklärung über Gewinnmargen; Aufklärungspflicht<br />

über „fairen Preis“ und anfänglichen negativen Marktwert – Definition<br />

des negativen Marktwerts = Gewinnmarge?<br />

Art und Weise der korrekten Aufklärung: Angabe der genauen Höhe der Rückvergütung?<br />

Für welche Wertpapiere? Ausnahmen? Maßgebliche Prospektangaben?<br />

Richtiger Angabe des Empfängers der Rückvergütungen? Wann ist<br />

die Zurverfügungstellung/Aushändigung der Informationen rechtzeitig? Ausreichender<br />

Umfang der Informationen?<br />

Kausalität: Probleme bei der Widerlegung der Vermutung aufklärungsrichtigen<br />

Verhaltens durch die Bank und rechtliche Vorgaben/Möglichkeiten diesbezüglich;<br />

Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens bei Medienfonds oder sonstigen<br />

steuerlich orientierten Beteiligungen<br />

Rechtsfolgen einer Haftung wegen einer Aufklärungspflichtverletzung: entgangener<br />

Gewinn?<br />

Mitverschulden als tauglicher Einwand für die Bank?<br />

Droht den Banken eine neue Gefahr durch § 31d WpHG? Auswirkungen der<br />

Gesetzesänderung mit Geltung auch für geschlossenen Fonds zum 1.6.2012, der<br />

Abschaffung der gesetzl. Vermutung einer Qualitätsverbesserung und einer mögliche<br />

zivilrechtliche Wirkung<br />

Vergleich der BGH-Vorgaben mit den Regelungen des WpHG: Umgang mit Interessenkonflikten:<br />

Anreize wie Kick-Backs, Vertriebs-/Bestandsprovisionen, Finders<br />

Fee etc.: Höhe und Berechnungsmethode, wann liegt eine „Verbesserung der Beratung“<br />

durch die Zuwendung vor? Auch hier: Weitreichende Offenlegungspflichten<br />

Ist maßgebend allein, welche Risikobereitschaft die Kunden im Hinblick auf die konkrete<br />

Investitionsentscheidung erklärt hatten, LG Düsseldorf v. 30.6.11? Erstmals<br />

haftungsrechtliche Unterscheidung nach Risikotragfähigkeit einerseits und der<br />

Überschreitung der konkret gewählten Risikoklasse andererseits - zum ersten<br />

Mal wird die Haftung einer Beraterbank allein deshalb bejaht, weil das empfohlene<br />

Produkt eine höhere Risikoklasse aufweist als vom Kunden gewählt und über diese<br />

Risikoabweichung nicht aufgeklärt wurde. Auswirkungen? Ausblick?<br />

Neue Planungen des Gesetzgebers/der Aufsicht im Wertpapierrecht: Produktampeln,<br />

Produkt-TÜV, BaFin-Vorgaben zur Gestaltung von Werbung/Produktinformation<br />

14.00 –15.00 Dirk Beule, HSBC Trinkaus & Burkhardt AG,<br />

Düsseldorf<br />

Richtiger Umgang mit Zuwendungen/Kick-backs in<br />

der Bankpraxis: Lösungsansätze, Risiken und mögliche<br />

strafrechtliche Folgen<br />

Mögliche strafrechtliche Folgen (Untreue/Betrug) wegen vorsätzlich verschwiegener<br />

Rückvergütungen (Verschulden/Vorsatz) für Kreditinstitute, insbesondere Bankenhaftung<br />

(„Bankvorstände am Rande der Legalität“) und Imageschaden „Sparkasse<br />

unter Betrugsverdacht“; Risiko Rückabwicklung, da erst nach 30 Jahren<br />

Verjährung!! OLG Stuttgart vom 16.3.2011<br />

Trennung von Anlageberatung, Vermögensverwaltung, Execution-Only-<br />

Geschäften und Nichtberatungssituationen und daran anknüpfende Informations-,<br />

Abfrage-, Prüf-, Beratungs- und Dokumentationspflichten<br />

Konsequenzen aus den Kundenangaben: Folgen aus Berufsangaben, Kundenerfahrungen,<br />

Bildungsstand etc. für die Wertpapierberatung; Schriftform/Unterschrift<br />

erforderlich?<br />

Über welche Arten von Provisionen/Zahlungen sollen die Banken wie aufklären?<br />

Ausgabeaufschläge, Verwaltungsgebühren, Vertriebs- und Bestandsprovisionen,<br />

Vertriebsfolgeprovision, sogar Margen etc.?<br />

Offenlegungsanspruch bzgl. der kassierten Rückvergütungen als Vorbereitung<br />

von Schadensersatzklagen, LG Karlsruhe v. 22.10.2010; Umgang mit Auskunftsansprüchen<br />

des Kunden zu Kick-Backs (Rechtsgrundlage des Auskunftsanspruchs,<br />

prozessuale Geltendmachung, Erfüllung und Beweislast, Verjährung)<br />

Aufsichtsrechtliche/BaFin-Sicht: Qualitätsverbessernde Zuwendungen, Information<br />

der Kunden über Zuwendungen bei verschiedenen Produkten<br />

Herausgabeanspruch des Kunden auf die Kick-backs, Verhältnis zur Rückabwicklung<br />

Wie muss die Bank die Aushändigung des Prospektes dokumentieren? Beweislastfragen<br />

zur Aushändigung des Anlageprospektes<br />

Korrektes Gestalten und vor allem Ausfüllen von Beratungs-/Aufklärungsbögen<br />

Probleme mit Provisionen/Rückvergütungen im Hinblick auf die variable/erfolgsabhängige<br />

Vergütung von einzelnen Beratern: Noch mögliche Steuerungsinstrumente<br />

Schadensersatz bei vorsätzlicher Falschberatung z. B. durch „Verharmlosung“<br />

der Risiken bzw. zu optimistischen Wertsteigerungsprognosen, niedrige Schwelle<br />

der Haftung nach § 826 BGB<br />

15.00 –16.00 RA Dr. Hervé Edelmann, Kanzlei Thümmel,<br />

Schütze & Partner, Stuttgart & RA Andreas W.<br />

Tilp, Kanzlei Tilp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,<br />

Kirchentellinsfurt & Dirk Beule, Rechtsabteilung,<br />

HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf unter<br />

der Leitung von Prof. Dr. Petra Buck­Heeb,<br />

Leibniz-Universität Hannover<br />

Diskussionsforum: Kick-back als „Allzweckwaffe“ zur<br />

Abwälzung aller wirtschaftlicher Risiken auf die Bank?<br />

Banken- versus Verbrauchersicht mit Plenumsdiskussion

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