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HAUPTPROGRAMM - Climed

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14212. GEDENKEN DER VERSTORBENEN MITGLIEDER13. NEUAUFNAHME VON MITGLIEDERN14. ALLFÄLLIGESLAUT § 14/ABS.2 DER STATUTEN kann jedes Mitglied binnen einer Woche nach Empfang derEinladung, unterstützt durch zwei weitere Mitglieder, eine Ergänzung der Tagesordnung fordern.LAUT § 15/ABS.1 ist zur Fassung gültiger Beschlüsse der Vollversammlung die Anwesenheitvon mindestens einem Drittel der ordentlichen Mitglieder und die einfache Mehrheit der gültigabgegebenen Stimmen erforderlich.LAUT § 15/ABS.2 ist bei Statutenänderungen, Verwendung des Vereinsvermögens und Publikationendie Anwesenheit von zwei Dritteln der ordentlichen Mitglieder und die Zweidrittelmehrheit der gültigabgegebenen Stimmen notwendig.LAUT § 15/ABS.4 erfolgen alle Abstimmungen offen, sofern nicht die Satzung anderes bestimmtoder fünf ordentliche Mitglieder geheime Abstimmung fordern.IST DIE VOLLVERSAMMLUNG ZUR FESTGESETZTEN STUNDE NICHT BESCHLUSSFÄHIG, SOFINDET 15 MINUTEN SPÄTER EINE VOLLVERSAMMLUNG MIT DERSELBEN TAGESORDNUNGSTATT, DIE OHNE RÜCKSICHT AUF DIE ZAHL DER ANWESENDEN MITGLIEDER BESCHLUSSFÄHIGIST (STATUTEN § 15/ABS.2).Zur Teilnahme an Abstimmungen ist der Nachweis der Mitgliedschaft erforderlich (Mitgliedsausweis= Zahlungsabschnitt des Jahresbeitrages, Statuten § 6/Abs.6)Wir bitten um zahlreiches Erscheinen.Univ.Prof.Dr.Rudolf RokaGeneralsekretärUniv.Prof.Dr.Hans Werner WaclawiczekPräsidentÖGC-VOLLVERSAMMLUNG

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