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Ausbildung in Teilzeit - Bundesministerium für Bildung und Forschung

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ImpressumHerausgeber Programmstelle beim B<strong>und</strong>es<strong>in</strong>stitut für Berufsbildung (BIBB) für dasProgramm JOBSTARTER des B<strong>und</strong>esm<strong>in</strong>isteriums für <strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Forschung</strong> (BMBF)Robert­Schuman­Platz 3, 53175 BonnTel.: (02 28) 1 07­29 09, Fax: (02 28) 1 07­28 87E­Mail: <strong>in</strong>fo@jobstarter.de, www.jobstarter.deBestellungen Tel.: (0 18 05) 26 23 02, Fax: (0 18 05) 26 23 03(Festnetzpreis 14 ct/m<strong>in</strong>, höchstens 42 ct/m<strong>in</strong> aus Mobilfunknetzen)oder per E­Mail: books@bmbf.b<strong>und</strong>.deAutor<strong>in</strong>nen Satiye Sarigöz, Annette LandRedaktion Sigrid Meiborg (verantw.), Satiye Sarigöz, Annette Land, Simone AsmuthGestaltung Conny Koeppl, vice versa, KölnHerstellung W. Bertelsmann Verlag, BielefeldBildnachweis ©iStockphoto.com / Hermann Liesenfeld (Titel) / Peter Booth (2) /rockz (6) / Matka Wariatka (9) / Lise Gagne (11) / Lum<strong>in</strong>aStock (14), shutterstock (16),www.photocase.de / momosu (19), ©iStockphoto.com / J. Hodge Photography (24).Bonn, dritte Auflage April 2013Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit vom B<strong>und</strong>esm<strong>in</strong>isterium für<strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Forschung</strong> unentgeltlich abgegeben. Sie ist nicht zum gewerblichen Vertrieb bestimmt.Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerber<strong>in</strong>nen/Wahlwerbern oder Wahlhelfer<strong>in</strong>nen/Wahlhelfernwährend e<strong>in</strong>es Wahlkampfes zum Zweck der Wahlwerbung verwendetwerden. Dies gilt für B<strong>und</strong>estags­, Landtags­ <strong>und</strong> Kommunalwahlen sowie für Wahlen zumEuropäischen Parlament. Missbräuchlich ist <strong>in</strong>sbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen<strong>und</strong> an Informationsständen der Parteien sowie das E<strong>in</strong>legen, Aufdrucken oder Aufklebenparteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabean Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg <strong>und</strong> <strong>in</strong>welcher Anzahl diese Schrift der Empfänger<strong>in</strong>/dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auchohne zeitlichen Bezug zu e<strong>in</strong>er bevorstehenden Wahl nicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Weise verwendet werden,die als Parte<strong>in</strong>ahme der B<strong>und</strong>esregierung zugunsten e<strong>in</strong>zelner politischer Gruppen verstandenwerden könnte.

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