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Abfallkalender 2012.pdf - Stadt Hofheim am Taunus

Abfallkalender 2012.pdf - Stadt Hofheim am Taunus

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Sperrmüll<br />

Zu den sperrigen Abfällen (Sperrmüll) aus<br />

Haushalten gehören nur Einrichtungs- und<br />

Gebrauchsgegenstände, welche in Folge<br />

ihrer Größe nicht in die Restmülltonne<br />

passen und die man auch bei einem Umzug<br />

mitnehmen würde. Das sind z.B. Sofas,<br />

Sessel, Schränke, Stühle, Betten, Liegen,<br />

Kellerregale (die einzelnen Gegenstände<br />

dürfen eine Länge von 2 m und ein Gewicht<br />

von 50 kg nicht überschreiten.), Matratzen,<br />

Fahrräder, Teppiche und Teppichbodenreste<br />

(verschnürt aber nicht verpackt).<br />

Gas-, Öl- und Kohleöfen, deren Sch<strong>am</strong>ottsteine<br />

entfernt wurden, werden bei der<br />

Sperrmülls<strong>am</strong>mlung mitgenommen. Bei<br />

Ölöfen ist das Heizöl zu entfernen und umweltgerecht<br />

zu entsorgen.<br />

Von der kostenlosen Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen<br />

sind:<br />

Haus-(Rest-)müll, der in ein zugelassenes<br />

Müllgefäß passen würde und alle Arten von<br />

Sonderabfällen, Schadstoffe, gewerbliche<br />

Abfälle sowie Behälter jeder Art, die mit<br />

Restmüll gefüllt sind und die wegen ihrer<br />

Größe und Beschaffenheit nicht in ein Restmüllgefäß<br />

passen.<br />

Sperrmüll über das haushaltsübliche Maß<br />

hinaus, kann gegen entsprechende Gebühr<br />

abgefahren werden. Dies ist gesondert mit<br />

der <strong>Stadt</strong> zu vereinbaren. Zum Sperrmüll<br />

gehören K E I N E Gegenstände, die mit<br />

einem Grundstück oder einem Gebäude<br />

Wichtig:<br />

fest verbunden waren, wie z.B. Bauholz,<br />

Dachlatten, Ziegel, Zäune, Türen, Gartenhäuser,<br />

-geräte und -bänke, Rankgitter u.ä.,<br />

Fenster, Vertäfelungen aus Wohnungen,<br />

Fußböden, Tapeten, Heizkessel, Öltanks,<br />

Sanitäreinrichtungen, Abfälle aus Gebäude-<br />

und Wohnungsrenovierungen, Bauschutt<br />

und Baustellenabfälle. Ebenso gehören<br />

nicht zum Sperrmüll Kraftfahrzeuge,<br />

Fahrzeugteile, Auspuffanlagen, Autoreifen,<br />

Grünabfälle, Kühl- und Gefriergeräte und<br />

andere Elektro- und TV-Geräte.<br />

Gefüllte Plastiksäcke oder andere Behältnisse<br />

sind nicht erlaubt und werden deshalb<br />

nicht abgefahren.<br />

Die Sperrmüllabfuhr ist keine erweiterte<br />

Hausmüllabfuhr!<br />

Die Mitarbeiter der Müllabfuhr sortieren den<br />

Sperrmüll nicht aus, d.h. mit Rest- oder<br />

Sondermüll vermischter sperriger Abfall<br />

wird nicht abgefahren.<br />

Das Sperrgut darf in der Regel erst <strong>am</strong><br />

Vortag des Abholtermins bereitgestellt<br />

werden. Dazu hat die Bereitstellung im<br />

öffentlichen Straßenraum – auf dem Gehweg<br />

oder <strong>am</strong> äußersten Straßenrand - vor<br />

dem eigenen Grundstück beziehungsweise<br />

Mietwohngrundstück - zu erfolgen.<br />

Auf Privatgrund bereitgestellte Sperrgüter<br />

bleiben liegen. Öffentliche Grünflächen<br />

sind für die Lagerung von Abfallgütern ungeeignet.<br />

Um Schäden zu vermeiden dürfen<br />

diese keinesfalls genutzt werden.<br />

Zur Beseitigung der liegengebliebenen Abfälle ist der jeweilige<br />

Grundstücksbesitzer, vor dessen Grundstück der Abfall<br />

auf der öffentlichen Straße lagert, verpflichtet.<br />

Gartenabfälle<br />

Grünabfälle werden an bestimmten Tagen<br />

ohne Anmeldung abgefahren. Mitgenommen<br />

werden gebündelte Äste oder Reisig,<br />

Stämme mit höchstens 8 cm Durchmesser<br />

und einer maximalen Länge von 1,50 m<br />

(ausgenommen Baumwurzeln). Laub, Gras<br />

und kleine Abschnitte müssen in speziellen,<br />

verrottbaren Papiersäcken <strong>am</strong> Straßenrand<br />

nicht in Einfahrten auf Privatgelände o.ä.,<br />

bereitgestellt werden. Diese Papiersäcke<br />

kosten 1,20 € und sind in <strong>Hofheim</strong>er Geschäften,<br />

den Außenstellen und im Bürgerbüro<br />

des Rathauses zu erhalten.<br />

Wichtig:<br />

Plastiksäcke und andere Behältnisse als<br />

die obengenannten Papiersäcke sind<br />

nicht erlaubt, sie werden nicht abgefahren.<br />

Dezentrales Bringsystem (DB)<br />

In den <strong>Stadt</strong>teilen Langenhain (Friedhof),<br />

Lorsbach (Talstrasse) und Wildsachsen<br />

(Friedhof) sowie an der Drachenwiese<br />

(Frankfurter Straße) und <strong>am</strong> Nordring (Finanz<strong>am</strong>t)<br />

stehen an bestimmten Tagen in<br />

der Zeit von 9.00 bis 14.00 Uhr Preßfahrzeuge<br />

der Firma Meinhardt, die die Grünabfälle<br />

direkt aufnehmen.<br />

Die Grünabfälle aus Diedenbergen und Wallau<br />

können s<strong>am</strong>stags von 8.00 Uhr bis 12.00<br />

Uhr im Recyclinghof der Firma Meinhardt,<br />

Nassaustraße 13 - 15, in Wallau abgegeben<br />

werden.<br />

Auch im Wertstoffhof an der Ahornstraße<br />

können Grünabfälle abgegeben werden.<br />

Eine Anlieferung bis zu 0,5 m³ ist kostenfrei.<br />

Nur in Gartenabfallsäcken verpackter Grünschnitt<br />

darf in größeren Mengen entsorgt<br />

werden.<br />

Haushaltsübliche Mengen<br />

Sowohl bei der Bereitstellung von Grünschnitt<br />

und Sperrmüll als auch bei der Abgabe<br />

von Grünabfällen zum Dezentralen<br />

Bringsystem wird eine Menge von 1,5 m 3<br />

als haushaltsübliche Menge angesehen.<br />

Mengen über dieses Maß hinaus werden<br />

nicht abgefahren. Auch das Aufsichtspersonal<br />

im Wertstoffhof ist berechtigt,<br />

das Abladen dieser Mengen über das im<br />

dortigen Aushang genannte Maß hinaus<br />

zu verbieten und den Ablieferungswilligen<br />

vom Wertstoffhof zu verweisen.<br />

Die Weihnachtsbäume werden <strong>am</strong> S<strong>am</strong>stag, den 14.01.2012<br />

im ges<strong>am</strong>ten <strong>Stadt</strong>gebiet von den Jugendfeuerwehren entsorgt.<br />

Die freiwilligen Helfer sind für eine kleine Spende dankbar.<br />

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