Abfallkalender 2012.pdf - Stadt Hofheim am Taunus
Abfallkalender 2012.pdf - Stadt Hofheim am Taunus
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Sperrmüll<br />
Zu den sperrigen Abfällen (Sperrmüll) aus<br />
Haushalten gehören nur Einrichtungs- und<br />
Gebrauchsgegenstände, welche in Folge<br />
ihrer Größe nicht in die Restmülltonne<br />
passen und die man auch bei einem Umzug<br />
mitnehmen würde. Das sind z.B. Sofas,<br />
Sessel, Schränke, Stühle, Betten, Liegen,<br />
Kellerregale (die einzelnen Gegenstände<br />
dürfen eine Länge von 2 m und ein Gewicht<br />
von 50 kg nicht überschreiten.), Matratzen,<br />
Fahrräder, Teppiche und Teppichbodenreste<br />
(verschnürt aber nicht verpackt).<br />
Gas-, Öl- und Kohleöfen, deren Sch<strong>am</strong>ottsteine<br />
entfernt wurden, werden bei der<br />
Sperrmülls<strong>am</strong>mlung mitgenommen. Bei<br />
Ölöfen ist das Heizöl zu entfernen und umweltgerecht<br />
zu entsorgen.<br />
Von der kostenlosen Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen<br />
sind:<br />
Haus-(Rest-)müll, der in ein zugelassenes<br />
Müllgefäß passen würde und alle Arten von<br />
Sonderabfällen, Schadstoffe, gewerbliche<br />
Abfälle sowie Behälter jeder Art, die mit<br />
Restmüll gefüllt sind und die wegen ihrer<br />
Größe und Beschaffenheit nicht in ein Restmüllgefäß<br />
passen.<br />
Sperrmüll über das haushaltsübliche Maß<br />
hinaus, kann gegen entsprechende Gebühr<br />
abgefahren werden. Dies ist gesondert mit<br />
der <strong>Stadt</strong> zu vereinbaren. Zum Sperrmüll<br />
gehören K E I N E Gegenstände, die mit<br />
einem Grundstück oder einem Gebäude<br />
Wichtig:<br />
fest verbunden waren, wie z.B. Bauholz,<br />
Dachlatten, Ziegel, Zäune, Türen, Gartenhäuser,<br />
-geräte und -bänke, Rankgitter u.ä.,<br />
Fenster, Vertäfelungen aus Wohnungen,<br />
Fußböden, Tapeten, Heizkessel, Öltanks,<br />
Sanitäreinrichtungen, Abfälle aus Gebäude-<br />
und Wohnungsrenovierungen, Bauschutt<br />
und Baustellenabfälle. Ebenso gehören<br />
nicht zum Sperrmüll Kraftfahrzeuge,<br />
Fahrzeugteile, Auspuffanlagen, Autoreifen,<br />
Grünabfälle, Kühl- und Gefriergeräte und<br />
andere Elektro- und TV-Geräte.<br />
Gefüllte Plastiksäcke oder andere Behältnisse<br />
sind nicht erlaubt und werden deshalb<br />
nicht abgefahren.<br />
Die Sperrmüllabfuhr ist keine erweiterte<br />
Hausmüllabfuhr!<br />
Die Mitarbeiter der Müllabfuhr sortieren den<br />
Sperrmüll nicht aus, d.h. mit Rest- oder<br />
Sondermüll vermischter sperriger Abfall<br />
wird nicht abgefahren.<br />
Das Sperrgut darf in der Regel erst <strong>am</strong><br />
Vortag des Abholtermins bereitgestellt<br />
werden. Dazu hat die Bereitstellung im<br />
öffentlichen Straßenraum – auf dem Gehweg<br />
oder <strong>am</strong> äußersten Straßenrand - vor<br />
dem eigenen Grundstück beziehungsweise<br />
Mietwohngrundstück - zu erfolgen.<br />
Auf Privatgrund bereitgestellte Sperrgüter<br />
bleiben liegen. Öffentliche Grünflächen<br />
sind für die Lagerung von Abfallgütern ungeeignet.<br />
Um Schäden zu vermeiden dürfen<br />
diese keinesfalls genutzt werden.<br />
Zur Beseitigung der liegengebliebenen Abfälle ist der jeweilige<br />
Grundstücksbesitzer, vor dessen Grundstück der Abfall<br />
auf der öffentlichen Straße lagert, verpflichtet.<br />
Gartenabfälle<br />
Grünabfälle werden an bestimmten Tagen<br />
ohne Anmeldung abgefahren. Mitgenommen<br />
werden gebündelte Äste oder Reisig,<br />
Stämme mit höchstens 8 cm Durchmesser<br />
und einer maximalen Länge von 1,50 m<br />
(ausgenommen Baumwurzeln). Laub, Gras<br />
und kleine Abschnitte müssen in speziellen,<br />
verrottbaren Papiersäcken <strong>am</strong> Straßenrand<br />
nicht in Einfahrten auf Privatgelände o.ä.,<br />
bereitgestellt werden. Diese Papiersäcke<br />
kosten 1,20 € und sind in <strong>Hofheim</strong>er Geschäften,<br />
den Außenstellen und im Bürgerbüro<br />
des Rathauses zu erhalten.<br />
Wichtig:<br />
Plastiksäcke und andere Behältnisse als<br />
die obengenannten Papiersäcke sind<br />
nicht erlaubt, sie werden nicht abgefahren.<br />
Dezentrales Bringsystem (DB)<br />
In den <strong>Stadt</strong>teilen Langenhain (Friedhof),<br />
Lorsbach (Talstrasse) und Wildsachsen<br />
(Friedhof) sowie an der Drachenwiese<br />
(Frankfurter Straße) und <strong>am</strong> Nordring (Finanz<strong>am</strong>t)<br />
stehen an bestimmten Tagen in<br />
der Zeit von 9.00 bis 14.00 Uhr Preßfahrzeuge<br />
der Firma Meinhardt, die die Grünabfälle<br />
direkt aufnehmen.<br />
Die Grünabfälle aus Diedenbergen und Wallau<br />
können s<strong>am</strong>stags von 8.00 Uhr bis 12.00<br />
Uhr im Recyclinghof der Firma Meinhardt,<br />
Nassaustraße 13 - 15, in Wallau abgegeben<br />
werden.<br />
Auch im Wertstoffhof an der Ahornstraße<br />
können Grünabfälle abgegeben werden.<br />
Eine Anlieferung bis zu 0,5 m³ ist kostenfrei.<br />
Nur in Gartenabfallsäcken verpackter Grünschnitt<br />
darf in größeren Mengen entsorgt<br />
werden.<br />
Haushaltsübliche Mengen<br />
Sowohl bei der Bereitstellung von Grünschnitt<br />
und Sperrmüll als auch bei der Abgabe<br />
von Grünabfällen zum Dezentralen<br />
Bringsystem wird eine Menge von 1,5 m 3<br />
als haushaltsübliche Menge angesehen.<br />
Mengen über dieses Maß hinaus werden<br />
nicht abgefahren. Auch das Aufsichtspersonal<br />
im Wertstoffhof ist berechtigt,<br />
das Abladen dieser Mengen über das im<br />
dortigen Aushang genannte Maß hinaus<br />
zu verbieten und den Ablieferungswilligen<br />
vom Wertstoffhof zu verweisen.<br />
Die Weihnachtsbäume werden <strong>am</strong> S<strong>am</strong>stag, den 14.01.2012<br />
im ges<strong>am</strong>ten <strong>Stadt</strong>gebiet von den Jugendfeuerwehren entsorgt.<br />
Die freiwilligen Helfer sind für eine kleine Spende dankbar.<br />
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