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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46666 Nr. : RA ...

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<strong>Gutachten</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erteilung</strong> <strong>des</strong> <strong>Nachtrags</strong> 7 <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>46666</strong><strong>Nr</strong>. :<strong>RA</strong>-000373-H0-033Anlage-<strong>Nr</strong>. :14bSeite : 1 / 7Auftraggeber :Kronprinz GmbHTeiletyp :SO604MobilitätTechnische Daten, KurzfassungRaddatenRadtyp:Art <strong>des</strong> Sonderra<strong>des</strong>:Handelsmarke:Radausführung:Radgröße:Rad-Einpresstiefe:Lochkreisdurchmesser:SO604einteiliges LeichtmetallsonderradMagma SeismoLK1006Jx14H238 mm100 mmLochzahl: 5Mittenlochdurchmesser:Zentrierart:63,40 mmMittenzentrierungZentrierring: Ø57,1geprüfte Radlast:bei Reifenabrollumfang:VerwendungsbereichFahrzeughersteller oder Marke : Skoda (CZ)Radbefestigung625 kg1985 mmFahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment1U,6Y,5JRadschraube, Kegel 60°, GewindeM14x1,5, Schaftlänge 30 mmMK303120 NmTyp:1U<strong>ABE</strong> / EG-Genehmigung: e11*95/54*0066*..Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige ReifengrößenAuflagen und Hinweise(kW)vorne und hinten, ggf. Auflagen44 bis 75 Skoda Octavia,Skoda Octavia Kombi175/80R14 A02) bis A10)E03)195/70R14e1*95/54*0066*45E 1000/1000 5/100/57<strong>RA</strong>-000373-H0-033-14b~SK-5-100-57-ET38.docx


<strong>Gutachten</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erteilung</strong> <strong>des</strong> <strong>Nachtrags</strong> 7 <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>46666</strong><strong>Nr</strong>. :<strong>RA</strong>-000373-H0-033Anlage-<strong>Nr</strong>. :14bSeite : 2 / 7Auftraggeber :Kronprinz GmbHTeiletyp :SO604MobilitätTyp:1U<strong>ABE</strong> / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0011*..Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige ReifengrößenAuflagen und Hinweise(kW)vorne und hinten, ggf. Auflagen55 bis 75 Skoda Octavia,Skoda Octavia Kombi175/80R14 A02) bis A10)E03)195/70R14e11*2007/46*0011*04 1000/1000(0) 5/100/57Typ:6Y<strong>ABE</strong> / EG-Genehmigung: e11*98/14*0123*..Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige ReifengrößenAuflagen und Hinweise(kW)vorne und hinten, ggf. Auflagen37 bis 74 Skoda Fabia,165/70R14 A02) bis A10)Skoda Fabia Kombi, A93)E05)M00) E03)Skoda Fabia Stufenheck175/65R14A93) E18)185/60R14A93)195/60R14e1*98/14*0123*43E 900/840(855) 5/100/57<strong>RA</strong>-000373-H0-033-14b~SK-5-100-57-ET38.docx


<strong>Gutachten</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erteilung</strong> <strong>des</strong> <strong>Nachtrags</strong> 7 <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>46666</strong><strong>Nr</strong>. :<strong>RA</strong>-000373-H0-033Anlage-<strong>Nr</strong>. :14bSeite : 3 / 7Auftraggeber :Kronprinz GmbHTeiletyp :SO604MobilitätTyp:5J<strong>ABE</strong> / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0291*..Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige ReifengrößenAuflagen und Hinweise(kW)vorne und hinten, ggf. Auflagen47 bis 63 Skoda Roomster 175/70R14 A02) bis A10)(außer Roomster Scout) A93) E03)185/65R14A93)195/60R14A93)205/55R14A01)A93)K04)K42)44 bis 77 Skoda Fabia 165/70R14 A02) bis A10)A93)M00)E05)175/70R14A93)E03)E18)E20)185/60R14A93)E03)E20)185/65R14A93)E03)E20)195/60R14A01)A93)E03)E20)K04)205/55R14A01)A93)E03)E20)K01)K04)e11*2001/116*0291*28 920/840 (858) –Fabia - 960/900 (0)-Roomster 5/100/57<strong>RA</strong>-000373-H0-033-14b~SK-5-100-57-ET38.docx


<strong>Gutachten</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erteilung</strong> <strong>des</strong> <strong>Nachtrags</strong> 7 <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>46666</strong><strong>Nr</strong>. :<strong>RA</strong>-000373-H0-033Anlage-<strong>Nr</strong>. :14bSeite : 4 / 7Auftraggeber :Kronprinz GmbHTeiletyp :SO604MobilitätTyp:5J<strong>ABE</strong> / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0013*..Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige ReifengrößenAuflagen und Hinweise(kW)vorne und hinten, ggf. Auflagen51 bis 63 Skoda Pratik 175/70R14 A02) bis A10)A93) E03)185/65R14A93)195/60R14A93)205/55R14A01)A93)K04)K42)44 bis 77 Skoda Fabia 165/70R14 A02) bis A10)A93)M00)E05)175/70R14A93)E03)E18)E20)185/60R14A93)E03)E20)185/65R14A93)E03)E20)195/60R14A01)A93)E03)E20)K04)205/55R14A01)A93)E03)E20)K01)K04)e11*2007/46*0013*06 920/840(0) –Fabia / 920/900 (0)-Pratik 5/100/57<strong>RA</strong>-000373-H0-033-14b~SK-5-100-57-ET38.docx


<strong>Gutachten</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erteilung</strong> <strong>des</strong> <strong>Nachtrags</strong> 7 <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>46666</strong><strong>Nr</strong>. :<strong>RA</strong>-000373-H0-033Anlage-<strong>Nr</strong>. :14bSeite : 5 / 7Auftraggeber :Kronprinz GmbHTeiletyp :SO604MobilitätTyp:5J<strong>ABE</strong> / EG-Genehmigung: N083Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige ReifengrößenAuflagen und Hinweise(kW)vorne und hinten, ggf. Auflagen51 bis 63 Skoda Praktik 175/70R14 A02) bis A10)A93) E03)185/65R14A93)195/60R14A93)205/55R14A01)A93)K04)K42)N083 NT01 900/900 5/100/57Auflagen und HinweiseA01) Der vorschriftsmäßige Zustand <strong>des</strong> Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigenoder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigenoder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb <strong>zur</strong> StVZO aufeinem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichtenMuster bescheinigen zu lassen.A02) Wird eine in diesem <strong>Gutachten</strong> aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits inden Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in denFahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigungist dann nicht erforderlich, wenn die <strong>ABE</strong> <strong>des</strong> Sonderra<strong>des</strong> eine Freistellung von derPflicht <strong>zur</strong> Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.A03) Die min<strong>des</strong>tens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zuverwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, ausder in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl undGeschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermitteltenMin<strong>des</strong>twerten nicht, so sind sie nicht zulässig.A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durchkeine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitigmit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese undihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugenmit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventilemüssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder T<strong>RA</strong> entsprechen, sollen möglichst kurz seinund dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung denFahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht andersangegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zuverwenden.<strong>RA</strong>-000373-H0-033-14b~SK-5-100-57-ET38.docx


<strong>Gutachten</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erteilung</strong> <strong>des</strong> <strong>Nachtrags</strong> 7 <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>46666</strong><strong>Nr</strong>. :<strong>RA</strong>-000373-H0-033Anlage-<strong>Nr</strong>. :14bSeite : 6 / 7Auftraggeber :Kronprinz GmbHTeiletyp :SO604MobilitätA07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenherstellervorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Min<strong>des</strong>tluftdruck zu beachten ist.A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nichtlänger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantriebist bei Verwendung <strong>des</strong> Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleichgroßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteileverwendet werden.A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, essei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im<strong>Gutachten</strong> erlaubt wird.A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen - je nach Fahrzeugtyp- ist es möglich, dassunterhalb <strong>des</strong> Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, istnur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung <strong>des</strong>Fahrzeugherstellers).E03) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung undgrößer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung <strong>des</strong>Fahrzeuges zugelassen sind.E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßigeingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung <strong>des</strong>Fahrzeuges zugelassen ist.E18) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe165/70R14 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung deFahrzeuges zugelassen sind.E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen, die als 3-Liter oder 5-Liter Auto eingestuft sind.K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und <strong>des</strong> Kotflügelsoder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °hinter der Radmitte herzustellen.Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung <strong>des</strong>maximalmöglichen Betriebsmaßes <strong>des</strong> Reifens (1.04 fache der Nennbreite <strong>des</strong> Reifens),in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.<strong>RA</strong>-000373-H0-033-14b~SK-5-100-57-ET38.docx


<strong>Gutachten</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erteilung</strong> <strong>des</strong> <strong>Nachtrags</strong> 7 <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>46666</strong><strong>Nr</strong>. :<strong>RA</strong>-000373-H0-033Anlage-<strong>Nr</strong>. :14bSeite : 7 / 7Auftraggeber :Kronprinz GmbHTeiletyp :SO604MobilitätK04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und <strong>des</strong> Kotflügelsoder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinterder Radmitte herzustellen.Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung <strong>des</strong>maximalmöglichen Betriebsmaßes <strong>des</strong> Reifens (1.04 fache der Nennbreite <strong>des</strong> Reifens),in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.K42) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 100 mm unterhalb seitlicherTürschutzleiste bis ca. 100 mm hinter der senkrechten Radmittenachse aufzuweiten.M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im <strong>Gutachten</strong> beschriebenenFelgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit <strong>des</strong> Reifens auf der hierbeschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung <strong>des</strong> jeweiligen Reifenherstellersnachzuweisen.Die Anlage <strong>Nr</strong>. 14b mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem <strong>Gutachten</strong>für die Sonderräder Typ SO604 <strong>des</strong> Auftraggebers Kronprinz GmbH.Geschäftsstelle Essen, 21.12.2010<strong>RA</strong>-000373-H0-033-14b~SK-5-100-57-ET38.docx

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