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Abfallkalenderseiten Hamminkeln - Städtereinigung Gerke

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Eine häufig gestellte Frage zur Abfallentsorgung in<br />

<strong>Hamminkeln</strong>:<br />

Macht das Mülltrennen überhaupt Sinn?<br />

Natürlich macht das Mülltrennen nicht nur in <strong>Hamminkeln</strong> Sinn.<br />

Die erfassten Wertstoffe wie Glas, Papier und die Verpackungen aus dem gelben Sack werden<br />

getrennt erfasst, im Bedarfsfall nachsortiert und gehen in eine entsprechende Verwertung. Sie<br />

gelangen in keinem Fall wieder zu dem Restabfall in der Müllverbrennungsanlage.<br />

So geht das Altglas wieder in die Glasindustrie, Altpapier wird wieder für die Papierherstellung<br />

gebraucht und aus Kunststoffverpackungen werden bei bestimmten Kunststoffen wieder Kunststoffe.<br />

Die Sortierreste aus der Sortierung des Gelben Sackes sind Restmüll und müssen entsprechend<br />

beseitigt werden.<br />

Daher macht Trennen Sinn - und die <strong>Hamminkeln</strong>er Bürgerinnen und Bürger trennen wie die Weltmeister.<br />

CD/DVD-Sammlung ...........................Verwertung!<br />

Ab dem 1. Januar 2007 werden CD´s/DVD´s im Kreisgebiet gesammelt......................und recycelt.<br />

An folgenden Stellen werden ab Januar Sammeltonnen für CD’s/DVD´s aufgestellt:<br />

- Rathaus <strong>Hamminkeln</strong><br />

- Realschule und Hauptschule <strong>Hamminkeln</strong><br />

- Hauptschule Dingden<br />

- Akademie Klausenhof<br />

Die CD’s/DVD´s können aus Datenschutzgründen mit Hilfe eines Mechanismus an der Sammeltonne<br />

bei der Abgabe zerstört (unbrauchbar gemacht) werden.<br />

Hinweise zur Straßenreinigung<br />

Sommer-/ Winterwartung<br />

Die Straßenreinigung im Stadtgebiet <strong>Hamminkeln</strong> ist durch Satzung geregelt u.a. mit der Maßgabe, dass die<br />

Reinigung aller Gehwege einschließlich deren Winterwartung und der Fahrbahnen (hier jedoch nur die<br />

Anliegerstraßen und diese ohne Winterwartung) den Grundstückseigentümern auferlegt worden ist.<br />

In dem in diesem Kalender abgedruckten Revierplan (Seite 8-9) sind die Anliegerstraßen mit einem A<br />

gekennzeichnet.<br />

Das bedeutet für Sie, dass der Gehweg/ die Fahrbahn vor Ihrem Grundstück gemäß Satzung nach Bedarf,<br />

mindestens jedoch einmal wöchentlich zu säubern ist, wobei belästigende Staubentwicklung zu vermeiden<br />

ist. Die Reinigung umfasst unabhängig vom Verursacher alle Verunreinigungen, die die Hygiene oder das<br />

Straßenbild beeinträchtigen oder eine Gefährdung des Verkehrs darstellen können einschließlich der Beseitigung<br />

von Unkraut, wobei das Aufbringen von Herbiziden nicht erlaubt ist, da bis auf bestimmte Berufszweige<br />

für die Handhabung keine Berechtigung besteht. Laub ist unverzüglich zu beseitigen, wenn es eine<br />

Gefährdung des Verkehrs darstellt.<br />

Die anschließende Entsorgung der Verunreinigungen hat unter Berücksichtigung der Abfallbeseitigungsbestimmungen<br />

ordnungsgemäß zu erfolgen.<br />

Kombinierte Geh/ Radwege ohne oder mit Hochbordstein werden vom städtischen Bauhof gereinigt bzw.<br />

in den Wintermonaten abgestreut. Das trifft ebenfalls für Verbindungswege zwischen zwei Wohnsammelstraßen<br />

zu.<br />

In der Winterzeit ist der Gehweg in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von mindestens<br />

1,50 m von Schnee freizuhalten. Bei Eis- und Schneeglätte ist der Gehweg mit abstumpfenden Mitteln zu<br />

bestreuen. Auf Mischverkehrsflächen (Spielstraßen, verkehrsberuhigte Bereiche) hat der Anlieger vor<br />

seinem Grundstück einen Fußweg von mindestens 1,50 m Breite von Schnee zu räumen und mit bremsenden<br />

Mitteln rutschfest abzustreuen.<br />

Die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen ist lediglich in besonders klimatischen<br />

Ausnahmefällen (z.B. Eisregen) und an gefährlichen Stellen auf Gehwegen (z.B. Treppen, Rampen) erlaubt.<br />

Ebenfalls dürfen eventuell auf dem Gehweg befindliche Baumscheiben und begrünte Flächen nicht<br />

mit auftauenden Mitteln bestreut werden.<br />

In der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach<br />

Beendigung des Schneefalls bzw. dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener<br />

Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden<br />

Tages zu beseitigen.<br />

Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Teil des Gehweges oder, wo dieses nicht möglich<br />

ist, auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr hierdurch nicht mehr als<br />

unvermeidlich gefährdet oder behindert wird.<br />

Straßeneinläufe und Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Schnee und Eis vom Grundstück des<br />

Anliegers dürfen nicht auf dem Gehweg/ der Fahrbahn gelagert werden, sondern haben auf dem Grundstück<br />

zu verbleiben.<br />

Weitere Informationen,<br />

wie die Straßenreinigungssatzung und das Straßenverzeichnis, können Sie aus dem Internet unter<br />

www.hamminkeln.de\Rathaus\Ortsrecht abrufen.<br />

Des weiteren steht Ihnen als Ansprechpartner Herr Möllmann unter der Tel.-Nr. (02852) 88 175 zur<br />

Verfügung.<br />

Anmerkung zur Straßenkennzeichnung im Revierplan<br />

Wenn ein Straßenname im Revierplan hinter der Reviernummer mit einem roten A gekennzeichnet ist, sind<br />

diese Straße und ihre eventuellen Stichwege Anliegerstraßen.<br />

Beispiel: Straßenname X 1 A<br />

Bei einigen Straßen sind jedoch nur ein Bereich oder die Stichwege Anliegerstraßen. Diese Bereiche oder<br />

Stichwege der Straße sind im Revierplan mit einem Zusatz und einem dahinterstehenden A gekennzeichnet.<br />

Beispiel: Straßenname X 1<br />

- von Straße YY<br />

- bis Straße ZZZ A<br />

- Stichwege A

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