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Vorgestellt Die Fachabteilungen I: Anästhesie und ... - Reichenbach

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Öffentliche Bekanntmachung des<br />

Ordnungsamtes der Stadt <strong>Reichenbach</strong><br />

Öffentliche Zustellung<br />

gemäß § 15 Verwaltungszustellungsgesetz<br />

(VwZG)<br />

Es wird bekannt geggeben, dass im<br />

Ordnungsamt / Bußgeldstelle Schriftstücke für<br />

folgende Person zum Empfang ausliegen:<br />

Mario W<strong>und</strong>erlich, Zwickauer Straße 91,<br />

08468 <strong>Reichenbach</strong><br />

Aktenzeichen: 30.09.122.11.026<br />

<strong>Die</strong> Schriftstücke gelten nach Ablauf von zwei<br />

Wochen ab Tag der Veröffentlichung als<br />

zugestellt.<br />

Tag der Veröffentlichung: 14.06.2009<br />

<strong>Die</strong>ter Kießling<br />

Oberbürgermeister<br />

Öffentliche Zustellung<br />

gemäß § 15 Verwaltungszustellungsgesetz<br />

(VwZG)<br />

Es wird bekannt geggeben, dass im<br />

Ordnungsamt / Bußgeldstelle Schriftstücke für<br />

folgende Person zum Empfang ausliegen:<br />

Tim Bauer, co. Zwickauer Straße 92, 08468<br />

<strong>Reichenbach</strong><br />

Aktenzeichen: 30.09.122.11.024<br />

<strong>Die</strong> Schriftstücke gelten nach Ablauf von zwei<br />

Wochen ab Tag der Veröffentlichung als<br />

zugestellt.<br />

Tag der Veröffentlichung: 14.06.2009<br />

<strong>Die</strong>ter Kießling<br />

Oberbürgermeister<br />

Sächsiches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft<br />

<strong>und</strong> Geologie:<br />

Bekanntmachung über die Erstellung<br />

von Managementplänen für die FFH-<br />

Gebiete „Waschteich Reuth“ <strong>und</strong><br />

„Bachtäler südlich Zwickau“<br />

Einladung zur öffentlichen Informationsveranstaltung<br />

Für die sächsischen FFH-Gebiete als Bestandteile des<br />

europäischen Schutzgebietssystems „NATURA 2000“<br />

ist entsprechend Artikel 6 (1) <strong>und</strong> (2) der Richtlinie<br />

92/43/EWG (FFH-Richtlinie) die Erarbeitung von<br />

Managementplänen vorgesehen.<br />

Zur Erarbeitung der Managementpläne für die FFH-<br />

Gebiete „Waschteich Reuth“ <strong>und</strong> „Bachtäler südlich<br />

Zwickau“ hat das Sächsische Landesamt für Umwelt,<br />

Landwirtschaft <strong>und</strong> Geologie ein Planungsbüro mit<br />

<strong>Reichenbach</strong>er Anzeiger 8/09, 14.06. 2009<br />

Untersuchungen beauftragt. Mitarbeiter des<br />

betreffenden Büros werden dafür die entsprechenden<br />

Flächen im Sinne des § 54 (2) SächsNatSchG bis<br />

voraussichtlich Dezember 2010 begehen. Im Rahmen<br />

dieser Erfassungen werden auch auf Einzelflächen<br />

bezogene Daten erhoben. Hierfür bitten wir die<br />

betroffenen Eigentümer <strong>und</strong> Nutzer um Verständnis.<br />

Interessierte Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger sind<br />

eingeladen, sich in der Auftaktveranstaltung über<br />

das Vorgehen bei der Erstellung der<br />

Managementpläne, mögliche Auswirkungen auf die<br />

Landnutzung sowie über die Mitwirkung von Nutzern<br />

<strong>und</strong> Eigentümern bei der Planung zu informieren.<br />

<strong>Die</strong> Veranstaltung findet am Montag, dem 06.<br />

Juli 2009, in der Außenstelle des Landesamtes<br />

für Umwelt, Landwirtschaft <strong>und</strong> Geologie<br />

(Ausbildungshalle), Werdauer Straße 70, 08060<br />

Zwickau statt. Beginn ist 18 Uhr. Nähere<br />

Auskünfte erteilt das Landesamt für Umwelt,<br />

Landwirtschaft <strong>und</strong> Geologie, Ref.<br />

Flächennaturschutz, Herr Pausch, (Tel. 03731/<br />

294-278). Informationen sind auch im Internet<br />

verfügbar: http://www.umwelt.sachsen.de<br />

Zenkergasse<br />

Zwickauer Str.<br />

Oststraße<br />

Postplatz<br />

Am Graben<br />

Rathenaustraße<br />

Trinitatisgasse<br />

Friedrich-Engels-Platz<br />

Lageplan:<br />

Trinitatispark<br />

Teichgasse<br />

Karolinenstraße<br />

Obere Dunkelgasse<br />

13<br />

Bekanntmachung über eine Straßenbenennung<br />

in der Stadt <strong>Reichenbach</strong><br />

<strong>Die</strong> Benennung der innerhalb einer Gemeinde dem<br />

öffentlichen Verkehr dienenden Straßen ist gemäß<br />

§ 5 Abs. 4 der Sächsischen Gemeindeordnung<br />

Angelegenheit der Gemeinde.<br />

Mit Beschluss des Stadtrates der Stadt<br />

<strong>Reichenbach</strong> vom 01.12.2008 erfolgte die<br />

Benennung der an der Trinitatiskirche gelegenen<br />

Parkanlage vormals bezeichnet als „Alter Friedhof“.<br />

<strong>Die</strong> Parkanlage erhält den amtlichen Namen<br />

„Trinitatispark“.<br />

<strong>Die</strong> genaue Lage der Parkanlage „Trinitatispark“<br />

ist aus der beigefügten Karte zu ersehen.<br />

<strong>Die</strong> Benennung erfordert keine meldeamtlichen<br />

Änderungen.<br />

Stadt <strong>Reichenbach</strong><br />

<strong>Die</strong>ter Kießling<br />

Oberbürgermeister

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