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Studienplan - Institut für Pädagogik - Christian-Albrechts-Universität ...

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- 12 -II. Hauptstudium und Diplomprüfung1. Aufbau des HauptstudiumsDas Hauptstudium dient der Vertiefung und Erweiterung der im Grundstudium erworbenenKenntnisse. Es ist auf 5 Semester angelegt und umfasst mindestens 50 SWS. Das Hauptstudiumschließt mit der Diplomprüfung ab, die aus zwei Teilen besteht:• dem studienbegleitenden Teil und• der Diplomarbeit.2. Diplomprüfunga) Studienbegleitender Teil der DiplomprüfungDer studienbegleitende Teil der Diplomprüfung ist absolviert, wenn mindestens 100 anrechenbarePrüfungspunkte im Rahmen von Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums (Vorlesungen,Fortgeschrittenenkurse) erbracht wurden. Prüfungspunkte werden in Lehrveranstaltungen desHauptstudiums vergeben, wenn die zugehörige studienbegleitende Prüfungsleistung mindestensmit der Note „ausreichend“ erworben wurde.Der studienbegleitende Teil der Diplomprüfung umfasst die folgenden Prüfungsgebiete, in denenfür das Bestehen der Diplomprüfung Mindestpunktzahlen zu erwerben sind:• für die Studienrichtung Diplom-Handelslehrerin bzw. Diplom-Handelslehrer mit zweitemSchulfach1. Pflichtteil Betriebswirtschaftslehre: mindestens 20 Prüfungspunkte2. Volkswirtschaftslehre: mindestens 20 Prüfungspunkte3. Spezialisierungsteil Betriebswirtschaftslehre: mindestens 20 Prüfungspunkte4. ein zweites Schulfach: mindestens 20 Prüfungspunkte5. Wirtschaftspädagogik: mindestens 20 Prüfungspunkte• für die Studienrichtung Diplom-Handelslehrerin bzw. Diplom-Handelslehrer mit SchwerpunktVolkswirtschaftslehre1. Volkswirtschaftslehre: mindestens 40 Prüfungspunkte2. Pflichtteil Betriebswirtschaftslehre: mindestens 20 Prüfungspunkte3. Wirtschaftspädagogik: mindestens 20 Prüfungspunkte4. Wahlpflichtfach bzw. zweites Schulfach: mindestens 20 PrüfungspunkteWird anstelle des Wahlpflichtfaches ein zweites Schulfach gewählt, ist das Grundstudiumin diesem Fach nachzuholen.In jedem Prüfungsfach sind mindestens vier Prüfungspunkte in Fortgeschrittenenkursen zuerwerben. Für die Studienrichtung Diplom-Handelslehrerin bzw. Diplom-Handelslehrer mitSchwerpunkt Volkswirtschaftslehre sind im Prüfungsfach Volkswirtschaftslehre mindestens achtPrüfungspunkte in Fortgeschrittenenkursen zu erbringen, in allen anderen Prüfungsfächern sindmindestens vier Prüfungspunkte in Fortgeschrittenenkursen zu erbringen. Generell gilt: Die Anzahlder Prüfungspunkte, die aus Fortgeschrittenenkursen einer Speziellen Betriebswirtschaftslehrein den Pflichtteil Betriebswirtschaftslehre oder in den Spezialisierungsteil Betriebswirtschaftslehreeingebracht werden, darf die Anzahl der Prüfungspunkte, die aus Vorlesungen dieser SpeziellenBetriebswirtschaftslehre eingebracht werden, nicht übersteigen.

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