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Schulbroschüre 2013/14 - Sekundarschule Aesch

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§ 6 FREI-TAGEZur Gewährung von schulfreien Tagen geltenfolgende Richtlinien:1. RECHT UND PFLICHT1.1 Jede Schülerin, jeder Schüler hat währendder Sekundarschulzeit die Möglichkeit, 5 schulfreieTage zu beziehen.1.2 Der verpasste Schulstoff muss selbständigaufgearbeitet werden.1.3 Unentschuldigte Absenzen können vom Saldoder Frei-Tage einer Schülerin, eines Schülersabgezogen werden.2. BEZUGSMODALITÄTEN2.1 Die Frei-Tage dürfen am Stück oder tageweisebezogen werden. Ein schulfreier Tag ist nichtteilbar. Ein bezogener Halbtag gilt als ganzer Tag.2.2 Die Frei-Tage dürfen nicht bezogen werdenbei schon angekündigten Klassen- oder Schulanlässenund Prüfungen.2.3 In der 4. Klasse gilt folgende Einschränkung:Im 2. Semester der 4. Klasse können bis Pfingstenmaximal 2 Tage bezogen werden.3. ANMELDUNG DES BEZUGS3.1 Der Bezug der Frei-Tage ist mit dem Formular„Dispensationsgesuch“ bei der Klassenlehrpersonanzumelden. Diese leitet es bei einer Dauervon mehr als einem Tag und bei Ferienverlängerungenan die Schulleitung weiter. Das Formularbedarf des Einverständnisses und der Unterschrifteines Erziehungsberechtigten.3.2 Bewilligungsinstanzen und FristenDauer:1 TagBewilligungsinstanz: KlassenlehrpersonSpäteste Einreichefrist: 3 Schultage vorherDauer:2-5 TageBewilligungsinstanz: SchulleitungSpäteste Einreichefrist: 2 Wochen vorher§ 7 URLAUB UND DISPENSATIONEine befristete Beurlaubung vom Schulbesuchist von den Erziehungsberechtigten mit einemschriftlichen Gesuch zu beantragen• Urlaubsgesuche von einem Tag könnenvon der Klassenlehrperson bewilligt werden.• Ab 2 bis <strong>14</strong> Tagen ist die Schulleitung zuständig,bei mehr als 2 Wochen der Schulrat aufAntrag der Schulleitung.• Urlaub für Schnupperlehren während derUnterrichtszeit: Schülerinnen und Schüler derNiveaus E und P können auf Gesuch hin ab 2.Semester der 3. Klasse für insgesamt 2 Wochenfür Schnupperlehren freigestellt werden.Für die Schülerinnen und Schüler des Niveaus Asind zwei offizielle Schnupperlehrwochen, je einein der 3. und 4. Klasse, vorgesehen. Zusätzlichesind auf Gesuch hin möglich. Ein Schnupperlehrgesuchist mit dem Formular (s. Homepage unter„Formulare“) im „Schnupperlehrbericht“ in derRegel bis spätestens eine Woche vor Schnupperlehrbeginnder Klassenlehrperson zuhanden derSchulleitung einzureichen.• Gesuche um Dispensation von einzelnenBildungsbereichen sowie vom Schulbesuch aneinzelnen Wochentagen sind von den Erziehungsberechtigtenschriftlich an die Schulleitungeinzureichen.• Für Dispensationen im Rahmen der Leistungssportförderungverweisen wir auf dieRegelung des Kantonalen Sportamtes Baselland.§ 8 SANKTIONENBei Verspätungen sowie verpassten Unterrichtsstundenergreift die Lehrperson geeignete Massnahmen.Bei wiederholten unentschuldigtenAbsenzen oder bei einem längeren Fernbleibenkann der Schulrat die Erziehungsberechtigten aufAntrag der Schulleitung ermahnen oder mit einerBusse von bis zu 5‘000 Franken bestrafen(§ 69 Bildungsgesetz).Dauer:ferienverlängerungBewilligungsinstanz: SchulleitungSpäteste Einreichefrist: 2 Wochen vorherDie Klassenlehrperson führt Buch über diebezogenen Frei -Tage.<strong>Sekundarschule</strong> <strong>Aesch</strong> <strong>2013</strong>/<strong>14</strong> 9

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