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Die Sicherheitsprüfung (SP) im Kfz-Gewerbe - Kfz-Innung Oberfranken

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DIE SICHERHEIT<strong>SP</strong>RÜFUNG (<strong>SP</strong>)1.5 Wirkungsprüfung der BremsanlageSeit dem 01.07.2012 wird auf die Durchführung einer Hochrechnung auf demBremsprüfstand verzichtet, wenn Bezugsbremskräfte für das zu prüfende Fahrzeugexistieren. Für eine <strong>SP</strong>-Durchführung sind diese Bezugsbremskräfte ein wichtiges Hilfsmittel,um eine effiziente <strong>SP</strong>-Durchführung ohne Qualitätsverlust in allen berechtigtenUntersuchungsstellen sicherzustellen. Jede Bezugsbremskraft setzt sich aus einerBezugsgröße (dem Bremsleitungsdruck oder einer vergleichbaren Kenngröße) und derzugehörigen Bremskraft der jeweiligen Achse zusammen.1.5.1 BezugsbremskräfteBezugsbremskräfte sind Vorgaben des jeweiligen Fahrzeugherstellers; diese werden gemäßden gesetzlichen Regelungen an die Zentrale Stelle (FSD Fahrzeugsystemdaten GmbH)weitergeleitet und von dieser für die <strong>SP</strong>-Durchführung aufbereitet. <strong>Die</strong> Informationen zurWirkungsprüfung der Bremsanlage <strong>im</strong> Rahmen der <strong>SP</strong> werden von der Zentralen Stelle überden Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) den anerkannten <strong>SP</strong>-Werkstätten fahrzeugbezogen bereitgestellt. <strong>Die</strong>se für die <strong>SP</strong>-Durchführung erforderlichenInformationen können entweder aus den <strong>SP</strong>-Prüfbüchern der Nutzfahrzeuge entnommenoder über das EDV-Programm <strong>SP</strong> Plus abgerufen werden.<strong>Die</strong> Bremswirkung auf dem Bremsprüfstand ist mittels Bezugsbremskräfte nachzuweisen.Hierfür ist pro Achse mindestens eine Bezugsbremskraft kurz vor Erreichen derBlockiergrenze zu überprüfen. <strong>Die</strong> Mindestabbremsung gilt bei der Bremswirkungsprüfungmittels Bezugsbremskräfte als nachgewiesen, wenn die bei einer Bezugsgröße gemesseneBremskraft jeder Achse mindestens genauso groß oder größer ist als der für denentsprechenden Bremsleitungsdruck vorgegebene Wert. Be<strong>im</strong> Nachweis derMindestabbremsung mittels Bezugsbremskräfte sind die gemessenen Bremskräfte und diezugehörigen Bremsdrücke <strong>im</strong> <strong>SP</strong>-Prüfprotokoll zu dokumentieren.1.5.2 Einpunkt-HochrechnungLiegen für Nutzfahrzeuge mit Druckluft- oder Drucklufthydraulikbremsanlage keineBezugsbremskräfte vor oder sollte eine Prüfung mittels Bezugsbremskräfte aufgrund dertechnischen Ausführung der Bremsanlage oder des Fahrzeuges nicht möglich sein, ist eineEinpunkt-Hochrechnung bezogen auf die zulässige Gesamtmasse durchzuführen.8

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