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Download Verkehrsrecht für Radfahrer - Dahme-Radweg

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<strong>Verkehrsrecht</strong> für <strong>Radfahrer</strong>Ein einzeln stehendes Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ erlaubt das Fahren aufdem linksseitigen <strong>Radweg</strong>, verpflichtet aber nicht dazu. Doch auch wenn <strong>Radfahrer</strong>erlaubterweise den linken <strong>Radweg</strong> benutzen, werden Autofahrer oft von ihnenüberrascht, was zu Unfällen führen kann. Deshalb werden sie an Einmündungendurch Zusatzzeichen an dem Schild „Vorfahrt gewähren“ auf <strong>Radfahrer</strong> aus beiden Richtungenhingewiesen (siehe links).EinbahnstraßenZeichen 267Verbot der Einfahrtmit ZusatzschildZeichen 220Einbahnstraßemit ZusatzschildWenn Einbahnstraßen mit diesen Zusatzschildernfrei gegeben sind, dürfen <strong>Radfahrer</strong>sie entgegen der Fahrtrichtung benutzen –und nur dann. Bei der Ausfahrt aus solchenEinbahnstraßen in Gegenrichtung gelten dienormalen Vorfahrtregeln, also „rechts vorlinks“, wenn keine Schilder die Vorfahrt regeln.Auch in freigegebenen Einbahnstraßenmüssen Autofahrer auf entgegenkommende<strong>Radfahrer</strong> warten, wenn aufgrund von Hindernissen(wie z. B. parkende Autos) auf ihrer Fahrbahnseite zu wenig Platzvorhanden ist, um gefahrlos aneinander vorbeizufahren.Sondervorschriften für Rad fahrende KinderBis zum achten Geburtstag müssen Kinder auf dem Gehweg fahren, nicht auf der Straße oder aufdem <strong>Radweg</strong>. Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen den Gehweg benutzen, könnenaber auch auf dem <strong>Radweg</strong> bzw. auf der Fahrbahn fahren. Der Gesetzgeber begründet diesdamit, dass Kinder unter zehn Jahren im Verkehr besonders gefährdet sind, weil sie sich nochnicht die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten angeeignet haben. Unter anderem legen sie erst inder vierten Klasse, also mit etwa zehn Jahren, die Radfahrprüfung ab. Den Wert dieser Radfahrprüfungin der Schule darf man allerdings nicht überschätzen. In erster Linie sind die Eltern gefordert,ihren Kindern verkehrsgerechtes Verhalten beizubringen. Dazu gehört zum Beispiel, dassKinder auf dem Gehweg absteigen und ihr Rad schieben müssen, wenn sie an eine Einmündungkommen und die Straße überqueren wollen.Kinder tun oft nicht das, was die Eltern ihnen sagen – sondern das, was sie ihnen vorleben. Deshalbsind gemeinsame Fahrten wichtig, um einen sicheren Weg zur Schule zu finden und um dasrichtige Verhalten an gefährlichen Stellen zu üben. Dafür, dass ihr Kind sein Fahrrad beherrschtund die Verkehrsregeln kennt und befolgt, sind die Eltern verantwortlich. Bei solchen Übungsfahrtenund beim Familienausflug mit dem Fahrrad gibt es allerdings ein Problem, auf das im Folgendeneingegangen wird.Stand 05/2013 <strong>Verkehrsrecht</strong> für <strong>Radfahrer</strong> Seite 5

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