VORWORTVor Ihnen liegt der Jahresbericht zur Umsetzung des Betreuungsrechts in Rheinland-Pfalz.Dieser Bericht zur Umsetzung des Betreuungsrechts basiert im Wesentlichen auf den jährlichenSachberichten der Bereuungsvereine.Anerkennung, Förderung und fachliche Beratung der Betreuungsvereine ist gesetzliche Aufgabeder überörtlichen Betreuungsbehörde (ÜÖBtB) in Rheinland-Pfalz, die beim Landesamtfür Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz angesiedelt ist. Sie stellt somit auch dieSchnittstelle dar, innerhalb der die verschiedenen Daten und Zahlen über alle Betreuungsvereinein Rheinland-Pfalz zusammenlaufen, gesammelt und ausgewertet werden.Die eingereichten statistischen Angaben sind in dem Bericht in anschaulichen Abbildungenzusammengefasst, so dass Ihnen diese Information gebündelt zur Verfügung steht.Die Zusammenarbeit mit den Betreuungsvereinen, den Betreuungsbehörden, den Betreuungsgerichtenund der Landesarbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten (LAGBtG) in Rheinland-Pfalz ist ebenso ein wichtiger Gegenstand des Jahresberichtes.Herbert RetaiskiAbteilungsleiter, Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Mainz- 4 -
1. BETREUUNGSRECHT UND NETZWERKARBEITDie rechtliche Betreuung ist - nach §§ 1896 ff BGB - eine gesetzliche Vertretung für einevolljährige Person, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigenoder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr oder nur teilweise regelnkann. Somit bekommen betroffene Personen einen Betreuer oder eine Betreuerin zurSeite gestellt, deren Aufgabe darin besteht, qualifizierte Teilhabe und die fördernde Unterstützungbei der Integration der Betreuten zu ermöglichen. Zentrale Aufgaben nach demBGB ist es, den Willen und das Wohl der betroffenen Menschen zu realisieren. DieseBetreuungsaufgabe gilt sowohl für ehrenamtliche als auch für hauptamtliche Betreuer undBetreuerinnen.Das Betreuungsgesetz ist am 1. Januar 1992 in Kraft getreten und hat das alte Recht überdie Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige abgelöst. In den Jahren seines Bestehenserfuhr das Betreuungsrecht vielfache Änderungen. Zuletzt wurde es zum 1. Juli 2005 reformiertund modernisiert. Der Schwerpunkt wurde auf die rechtliche Betreuung gesetzt, einigeVerfahrenshandlungen geändert und Vergütungs- sowie Aufwendungsregelungen für Betreuerund Betreuerinnen neu festgesetzt. Ein besonders großer Wert wurde darauf gelegt,dass keine Betreuung gegen den Willen einer betroffenen Person errichtet werden darf undsomit Zwangsbetreuungen ausgeschlossen sind. Das Betreuungsrecht hat die Entmündigungstark reduziert und damit den betreuten Menschen Würde, Freiheit, Selbstbestimmungund Teilhabe ermöglicht. Statt zu entmündigen, stellt das Gericht geistig behinderte, psychischund abhängig erkrankte und verwirrte Menschen unter Betreuung. Nur noch 4% allerMenschen, die eine rechtliche Betreuung brauchen, haben heute einen sogenannten „Einwilligungsvorbehalt“.Insgesamt werden in Rheinland-Pfalz ca. 65.000 Menschen im Rahmender rechtlichen Betreuung unterstützt.Das Betreuungsrecht geht davon aus, dass bestimmte Institutionen unterschiedliche Aufgabenim Rahmen der Betreuungen erfüllen. Das sind im Einzelnen:■ Die Betreuungsvereine (ehrenamtliche sowie hauptamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen)■ Die Betreuungsbehörden (örtliche und überörtliche BtB)■ Die Betreuungsgerichte (Betreuungsrichter und Betreuungsrichterinnen, Rechtspflegerund Rechtspflegerinnen)■ Die Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen■ Die Landesarbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten (LAG BtG) und dieörtlichen Arbeitsgemeinschaften auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte(öAG BtG`s) und verschiedene regionale Arbeitsgemeinschaften.Das Ziel ist es, eine möglichst intensive und effektive Zusammenarbeit sowie eine Verbesserungder Kommunikationsstruktur zwischen allen Beteiligten zu erreichen. Die Zusammenarbeitund regelmäßiger Erfahrungsaustausch dieser Institutionen bilden ein Netz, das für einfunktionierendes <strong>Betreuungsnetzwerk</strong> ausschlaggebend ist. Bedeutend sind nicht die einzelnenInstitutionen an sich, sondern die in dem sozialen Netzwerk entstandenen Beziehungenund Kontakte. Ein soziales Netzwerk ist ein „System von Transaktionen, in dem Ressourcengetauscht, Informationen übertragen, Einfluss und Autorität ausgeübt, Unterstützungmobilisiert, Koalitionen gebildet, Aktivitäten koordiniert, Vertrauen aufgebaut oder durch GemeinsamkeitenSentiments gestiftet werden“ (Ziegler, 1984). Von daher ist es sehr wichtig,Betreuer und Betreuerinnen, Behördenvertreter und Behördenvertreterinnen, Richter undRichterinnen, Berufsbetreuer und Berufsbetreurinnen regelmäßig zum fachlichen Austauschan einen Tisch zu bringen.- 5 -