12 | Service 264 Wilson ® Quad Action .............................................................................. 35 Wilson ® Quad Helix ................................................................................ 35 Wilson ® System .............................................................................. 26 - 37 Wilson ® Tube ............................................................................................. 30 Wilson ® -Omega-Zange ....................................................................... 208 Y Young-Schlaufenzange ..................................................................... 206 Z Zahnbürsten ................................................................................ 244-248 Zahnmodell in Übergröße ................................................................ 242 Zahnmodell mit Brackets .................................................................. 242 Zahnreinigungsbürstchen ................................................................. 251 Zahnreinigungspaste ......................................................................... 250 Zahnschmuck ......................................................................................... 156 Zahnseide ............................................................................................... 248 Zahnsonde .............................................................................................. 215 Zahnstripper ........................................................................................... 218 Zangenmarkierungsringe ................................................................. 223 Zangenständer ..................................................................................... 224 Zellstofftupfer ........................................................................................ 251 Zemententfernungsinstrument ..................................................... 202 Zertifi kate ............................................................................................... 263 Zirkel .................................................................................................. 12, 220 Zug- und Druckwaagen ..................................................................... 220 Zugfedern ................................................................................................ 126 Zugketten ........................................................................................ 47, 157 Zungenhalter ............................................................................................ 15 <strong>Telefon</strong> +49 (0) 72 31 . 97 81 - 0 | Telefax +49 (0) 72 31 . 97 81 - 15 | info@dentalline.de
1. Allgemeines 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die <strong>Dentalline</strong> (DL) in Bezug auf Dentalprodukte, orthodontische und prothetische Materialien, Systeme und Dienstleistungen (Vortragsprodukte) mit Dritten (Kunden) schließt. 1.2 Diese AGB fi nden Anwendung gegenüber Kaufl euten einschließlich Minderkaufl euten, wenn der Vertrag zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehört, sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögens. In anderen Fällen insbesondere bei Nichtkaufl euten gelten die in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen, soweit nicht § 10 und § 11 AGB entgegenstehen, in diesem Fall gilt das Sinngemäße. 1.3 Diese AGB gelten bei laufender Geschäftsbeziehung mit Kaufl euten auch ohne besonderen Hinweis oder Bezugnahme für alle geschäftlichen Kontakte, insbesondere auch im Falle mündlicher oder telefonischer Abruf und Folgeaufträge. 1.4 Von diesen AGB abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Auch wenn DL in Kenntnis derartiger Bedingungen eine Lieferung vorbehaltlos ausführt, sind diese nur gültig, wenn DL deren Geltung ausdrücklich als anstelle dieser AGB geltend schriftlich bestätigt. 1.5 Vertragliche Abweichungen von diesen AGB sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von DL bestätigt worden sind. Gleiches gilt für alle Zusicherungen, Ergänzungen und Nebenabreden 2. Angebot und Vertragsabschluss 2.1 Der Vertrag zwischen DL und dem Kunden kommt erst mit und nach Maßgabe des Inhalts der schriftlichen Auftragsbestätigung von DL oder mit der Auslieferung der Bestellung des Kunden zustande. Mündliche Zusagen, Prospekte und Werbeaussagen welcher Art auch immer, insbesondere Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Leistungsangaben aller Art, Maße, Gewichte und Verbrauchsangaben in Bezug auf Vertragsprodukte sind annähernd, beinhalten keine Zusicherung oder Garantiezusage, welcher Art auch immer, und können verbindlicher Vertragsinhalt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch DL werden. 2.3 DL bleibt es vorbehalten, ohne vorherige Ankündigung jederzeit Änderungen der Vertragsprodukte vorzunehmen. Bei bereits abgeschlossenen Verträgen gilt dies nur insoweit, als eine solche Änderung dem Kunden zumutbar ist. 3. Lieferzeit 3.1 Wird aus von DL zu vertretenden Gründen ein vereinbarter Liefertermin nicht eingehalten, kann der Kunde nach Ablauf der Lieferfrist DL schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Verstreicht diese fruchtlos, ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Falle des Lieferverzuges oder Rücktritts vom Vertrag ist beschränkt auf 10 % des Wertes der betroffenen Lieferung oder einem Betrag von 500,– €, je nachdem welcher Betrag höher ist. Ein Ersatz mittelbarer Schäden ist ausgeschlossen. Die vorstehende Haftungsbegrenzung und der vorstehende Haftungsausschluss gelten nicht, soweit der Lieferverzug auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten von DL beruht. 3.2 Sollte DL die Einhaltung vereinbarter Liefertermine wegen höherer Gewalt, Eingriffen von hoher Hand, Katastrophen, Krieg, Aufruhr, Streik im eigenen Betrieb, Auslieferungseinrichtungen, Zulieferungsbetrieben oder im Bereich der Transportmittel, gleich ob diese das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder Gebiete betreffen, aus denen und/oder durch die hindurch die Selbstlieferung erfolgt, nicht möglich sein, ist DL berechtigt, die Lieferung nach Fortfall des Hinderungsgrundes nachzuholen. Der Kunde hat unter solchen Umständen keine Rechte oder Ansprüche wegen Nichtbelieferung oder Spätbelieferung. 3.3 DL ist zu Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen gelten als selbstständige Rechtsgeschäfte, die nach Maßgabe von Ziffer 5 gesondert zu bezahlen sind. 3.4. DL ist dem Kunden gegenüber berechtigt, die Leistungen zurückzuhalten, solange der Kunde seine Verpfl ichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag oder einem sonstigen Rechtsgrund nicht erfüllt. 4. Gefahrenübergang und Versand 4.1 Die Gefahr einer Beschädigung oder eines Verlustes der Vertragsprodukte geht mit Verlassen des DL-Lagers in Pforzheim auf den Kunden über. 4.2 Wenn der Kunde nicht ausdrücklich schriftlich gegenüber DL verbindliche Anweisungen für den weiteren Versand ab Gefahrenübergang erteilt hat, sorgt DL für den weiteren Versand zum Kunden oder zu dem vom Kunden bei Bestellung angegebenen Lieferort auf Kosten des Kunden. Die Auswahl der zur Versendung bestimmten Person trifft DL nach bestem Wissen, übernimmt dafür aber keine Haftung. DL erteilt diese Aufträge ohne Sondervereinbarungen zu den jeweils branchenüblichen Bedingungen der Spediteure und/ oder Frachtführer. DL sorgt nicht für eine Versicherung des Transportes. Alle Kosten und Nebenkosten des Versandes gehen zu Lasten des Kunden. 4.3 Alle Beanstandungen wegen eventueller Schäden im Zusammenhang mit dem Transport muss der Kunde fristgerecht auch gegenüber den Transporteuren und deren Versicherungen o. ä. selbst geltend machen. 5. Preise und Zahlungsbedingungen 5.1 Maßgeblich sind allein die in der DL-Auftragsbestätigung bzw. dem DL-Lieferschein angegebenen Preise zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Auslieferung der Vertragsprodukte geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt. Die Preisstellung und Berechnung erfolgt in Eure und versteht sich verzollt netto mit Standardverpackung ab DL-Lager in Pforzheim. Nicht enthalten sind alle Nebenkosten, insbesondere Porto, Frachten, Versicherung, Zustellgebühren. 5.2 Rechnungen sind fällig 30 Tage ab Rechnungsstellung rein netto, Kleinsendungen (bis 50,– €) sind sofort zahlbar. Skontoabzüge sind unzulässig. Das von beiden Parteien als verbindlich anerkannte Fälligkeitsdatum ist in der Rechnung kalendermäßig bezeichnet und ausgedruckt. Zahlungen des Kunden haben ausschließlich an DL zu erfolgen. Wechsel nimmt DL nicht entgegen. Schecks werden nur nach vorheriger Rücksprache angenommen. 5.3 Der Kunde kommt DL gegenüber ohne besondere Mahnung bei Überschreiten des Fälligkeitsdatums in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt ist DL berechtigt, Verzugszinsen für den Verbraucher in Höhe von 5 %, für den Unternehmer iHv 8 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. 5.4 Befi ndet sich der Kunde nach diesen Bestimmungen in Verzug, ist DL berechtigt, nach Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen und/oder Rechte anderer Art geltend zu machen. 5.5 DL gegenüber kann der Kunde mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen nicht aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte oder sonstige Leistungsverweigerungsrechte können DL gegenüber nur geltend gemacht werden, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Auch bei laufender Geschäftsbeziehung ist jeder einzelne Auftrag als gesondertes Vertragsverhältnis zu betrachten. 6. Gewährleistung und Haftung Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der <strong>Dentalline</strong> GmbH & Co. KG August 2009 6.1 DL gewährleistet, dass die Vertragsprodukte bei Gefahrenübergang frei von Fabrikations und Materialmängeln sind. 6.2 Offensichtliche Fehler der Vertragsprodukte hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt der Vertragsprodukte, DL schriftlich mitzuteilen. Kaufl eute sind darüber hinaus verpfl ichtet, andere Fehler, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, DL unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach deren Auftreten, schriftlich mitzuteilen. Vor Durchführung der Gewährleistung muss DL die Möglichkeit gegeben werden, die Vertragsprodukte zu prüfen. 63 Die Gewährleistung erfolgt nach freier Wahl von DL durch Nachbesserung oder Neulieferung der Vertragsprodukte. Führt die Durchführung einer Nachbesserungsmaßnahme auch beim zweiten Versuch nicht zu einer Beseitigung des Fehlers, oder ist auch die zweite Neulieferung mangelhaft, oder kommt DL seiner Nachbesserungs oder Neulieferungsverpfl ichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, ist der Kunde berechtigt, eine angemessene Herabsetzung des vereinbarten Preises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. 6.4 Die Vornahme von Gewährleistungsmaßnahmen führt bei Kaufl euten grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist. 6.5 Ein Gewährleistungsanspruch des Kunden ist ausgeschlossen, wenn er ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von DL in die Vertragsprodukte eingreift, sie modifi ziert, gleich auf welche Art und Weise und unabhängig von weichem Umfang. Eine Gewährleistung ist ferner ausgeschlossen, wenn Betriebs und/oder Wartungsanweisungen von DL nicht befolgt werden. 6.6 Keine Gewährleistung wird von DL übernommen für Mängel durch Gewalteinwirkung aller Art, durch Unfall, Zerstörung, nachlässige und/oder fehlerhafte Handhabung, ungeeignete Stromversorgung, Einwirkung von Hitze oder Kälte, große Temperaturschwankung, mechanische Erschütterungen, Einfl üsse von Magnetismus oder elektrischer Induktion, Feuchtigkeit Stäube oder Gase. 6.7 Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche des Kunden, unabhängig von deren Rechtsgrund, aufgrund von Mängeln oder Fehlern der Vortragsprodukte oder wegen des Fehlens ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften, oder Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens einschließlich des Ersatzes von solchen Schäden, die nicht an den Vertragsprodukten selbst, sondern durch ihre Benutzung, Unbrauchbarkeit oder in anderer Weise an anderen Geräten, Sachen oder Personen entstehen (z. B. Betriebsausfall, entgangener Gewinn), sind ausgeschlossen. Ferner sind ausgeschlossen Ansprüche aufgrund der Verletzung nebenvertraglicher Pfl ichten, insbesondere Beratungs und Aufklärungspfl ichten, einschließlich eines Verschulden bei Vertragsabschluss, sowie Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse gelten nicht, sofern DL Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, eine Haftung nach dem Produkthaftpfl ichtgesetz gegeben ist oder vertragswesentliche Pfl ichten verletzt werden. 7. Eigentumsvorbehalt 7.1 Dem Kunden verkaufte Vertragsprodukte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller DL gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit der Lieferung von Vertragsprodukten zustehenden Forderungen Eigentum von DL. 7.2 Der Kunde ist berechtigt, die Vertragsprodukte im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern; er ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Kunde tritt DL hiermit alle ihm aus einer künftigen Veräußerung der Vorbehaltsware zustehenden Ansprüche gegen seine Abnehmer als Sicherheit für die Forderung von DL ab. DL nimmt diese Abtretung an. Veräußert der Kunde die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, DL nicht gehörenden Sachen oder nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit anderen nicht im Eigentum von DL stehenden Sachen, so gilt die Abtretung nur in Höhe des offenen Rechnungswertes der jeweiligen Vorbehaltsware. 7,3 Vorbehaltlich eines jederzeit zulässigen Widerrufs von DL ist der Kunde berechtigt, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen. Im Falle des Zahlungsverzuges oder einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ist DL berechtigt. die Einzugsermächtigung zu widerrufen und die Abtretung den Abnehmern des Kunden anzuzeigen, notwendige Auskünfte zu erteilen beziehungsweise Unterlagen auszuhändigen sowie die Abtretung gegenüber seinen Abnehmern offenzulegen. DL ist berechtigt, von dem Kunden jederzeit Auskunft über den Verbleib der Vorbehaltsware und über die aus ihrer Weiterveräußerung entstehenden Forderungen zu verlangen. Im Falle des Zugriffs Dritter auf die Vorbehaltsware oder die DL abgetretenen Forderungen hat der Kunde dies DL unverzüglich anzuzeigen, den Zugreifenden auf die Rechte von DL hinzuweisen und DL bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu unterstützen, insbesondere auf seine Kosten die notwendigen Rechtsbehelfe/Rechtsmittel zur Wahrung der Rechte von DL einzulegen. 7.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere im Falle des Zahlungsverzuges, ist DL berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Kunde ist insoweit zur Herausgabe verpfl ichtet. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, DL erklärt dies ausdrücklich schriftlich. 7.5 Macht DL von ihrem Eigentumsvorbehalt gegenüber dem Kunden Gebrauch, ist DL berechtigt, Grundstück, Gelände und Gebäude des Kunden zu betreten, das Eigentum von DL in Besitz zu nehmen und an einen anderen Ort zu verbringen beziehungsweise verbringen zu lassen. 7.6 Der Kunde ist, soweit er Kaufmann ist, verpfl ichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für DL zu verfahren und gegen Feuer, Wasser, Einbruch, Diebstahl und sonstige Beeinträchtigungen durch Dritte ausreichend zu versichern. Auf Verlangen ist DL die Versicherungspolice zur Einsicht vorzulegen. Der Kunde tritt DL schon jetzt diesbezügliche Ansprüche gegen die Versicherung ab. DL erklärt die Rückabtretung an den Kunden mit der Maßgabe, dass diese wirksam ist, wenn und sobald der Eigentumsvorbehalt wegen vollständiger Bezahlung der Forderungen von DL erloschen ist. 7.7 Übersteigt der Wert der DL nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten die Forderung von DL gegenüber dem Kunden insgesamt um mehr als 20 %, ist DL auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten verpfl ichtet. 8. Mustersendung 8.1 Mustersendungen zur Ansicht sind innerhalb von 14Tagen nach Erhalt ohne Kosten für die Firma DL zurückzusenden. Andernfalls wird die Sendung als gekauft angesehen und es erfolgt eine Rechnungsstellung. 9. Rücksendungen 9.1 Rücksendungen können nur nach Rücksprache mit DL erfolgen. Sie setzen die Vorlage der Originalrechnung / Lieferschein bzw. die Angabe von Rechnungs- / Lieferscheinnummer voraus. 9.2 Waren, deren Liefertermin mehr als 2 Monate zurückliegt, sind vom Umtausch bzw. Rücknahme ausgeschlossen. 9.3 Eine Rücknahme oder Umtausch von Sonderanfertigungen ist nicht möglich. 9.4 Klebesortimente und deren Einzelteile, Kunststoffe, Zemente, Materialien aus synthetischem oder natürlichem Kautschuk oder Ähnliches können im Interesse des Verbrauchers nur in ungeöffneter Originalverpackung und innerhalb von 4 Wochen zurückgenommen werden. 9.5 Auf Grund der CE Vorschriften weisen wir darauf hin, dass die Kosten für Wiedereinlagerung von Ware weiterberechnet werden. 10. Sonderanfertigungen 10.1 Aufträge für Sonderanfertigungen können nicht storniert werden. Geschieht dies dennoch, so berechnet die Firma die gesamten bis dahin geleisteten Arbeiten bzw. verarbeiteten Teilen bis zum Höchstbetrag der Gesamtlieferung. 10.2 Sonderanfertigungen sind grundsätzlich vom Umtausch / Rückgabe ausgeschlossen. 11. Schlussbestimmungen 11.1 Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass die aus der Vertragsbeziehung mit ihm gewonnenen personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes von DL für gesellschaftseigene Zwecke auch im Konzern verwendet werden. 11.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und/oder Pfl ichten gegenüber DL aus den Vertragsbeziehungen mit DL ohne vorherige schriftliche Zustimmung von DL auf Dritte zu übertragen bzw. diesen zur Ausübung zu überlassen. 11.3 Der Kunde verpfl ichtet sich, alle Informationen, gleich ob schriftlicher oder mündlicher Art, die ihm im Zusammenhang mit den Vertragsbeziehungen zu DL zugänglich gemacht werden und die ihrer Art nach nicht für die Allgemeinheit bestimmt sind, streng vertraulich zu behandeln und weder während des Bestehens dieser Vertragsbeziehung noch nach ihrer Beendigung Dritten zugänglich zu machen. Der Kunde wird entsprechende Verpfl ichtungen auch seinen Angestellten bzw. anderen in die Vertragsabwicklung eingeschalteten Personen auferlegen. Diese Verpfl ichtungen gelten nicht, sofern der Kunde nachweist, dass ihm diese Informationen schon vor der Zusammenarbeit mit DL bekannt waren, oder diese ohne sein Verschulden allgemein bekanntgeworden sind, 11.4 Zwischen den Vertragsparteien fi ndet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. 4. 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) sind ausgeschlossen. 11.5 Gerichtsstand ist bei allen Verträgen Pforzheim . 11.6 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. <strong>Telefon</strong> +49 (0) 72 31 . 97 81 - 0 | Telefax +49 (0) 72 31 . 97 81 - 15 | info@dentalline.de 12 | Service 265
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