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KW 16/2013 - Gemeinde Wallerfangen

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<strong>Wallerfangen</strong> - 7 - Ausgabe <strong>16</strong>/<strong>2013</strong>■■Mitteilung an die VerwaltungHerrn Bürgermeister der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallerfangen</strong>, Rathaus, 66798 <strong>Wallerfangen</strong>✁✁Ich habe am ..............................folgendes festgestellt:❑ Kinderspielplatz verunreinigt /Spielgeräte beschädigt❑ Schutt / Unratablagerung❑ Fahrbahndecke beschädigt❑ Hydrant / Kanaldeckel /Gully schadhaft❑ Straßenbeleuchtung defekt❑ Verkehrsschild beschädigt❑ Bäume, Hecken und Sträucher behindern die Übersicht❑ Straßenbaustelle nicht gesichertSonstige Anregungen:Kurze Ortsangabe:Name:Wohnort, Straße:Sicherheit und Ordnung■■Unicef-Spendenlauf um das „Alte Rathaus“am Samstag, den 20.04.<strong>2013</strong>Hinweis für alle Verkehrsteilnehmer auf der AdolphshöheDie Grundschule „Altes Rathaus“ auf der Adolphshöhe in <strong>Wallerfangen</strong>veranstaltet am Samstag, den 20.04.<strong>2013</strong>, einen Unicef-Spendenlaufrund um die Schule.Die Veranstaltung beginnt um 09.45 Uhr und endet gegen 13.00 Uhr.Die teilnehmenden Schüler starten auf der Straße neben der Turnhalle- weiter geht es auf dem Bürgersteig der Estherstraße am Schulhofvorbei, dann auf dem Bürgersteig links in der Louisenstraße (Museum)- weiter auf der linken Bürgersteigseite der Gabrielenstraße, links abbiegendetwa 5 m auf dem Bürgersteig der Elisabethstraße, dann einbiegendin die Adolphshöhe.Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, zu o.g. Zeit, auf den Straßenrund um die Grundschule besondere Vorsicht walten zu lassen und denAnweisungen des Streckensicherungspersonals Folge zu leisten.<strong>Wallerfangen</strong>, 15. April <strong>2013</strong>Der Bürgermeisterals OrtspolizeibehördeGünter Zahn■■Hinweis für die Anwohner der OrtsteileIttersdorf, Leidingen, Ihn, Rammelfangen,Gisingen, Kerlingen und BedersdorfAchtung Verkehrsregelung am 30. Überherrner Straßenrennen aufdem Wallerfanger Saargau am Sonntag, 21. April <strong>2013</strong>:Aufgrund der besonderen Situation an diesem Renntag bitten wir dieAnwohner der Ortsteile Ittersdorf, Leidingen, Ihn, Rammelfangen, Gisingen,Kerlingen, und Bedersdorf, den folgenden Hinweis zu beachten:Für das Radrennen am Sonntag, den 21. April <strong>2013</strong> wurden mit derPolizei und der Straßenverkehrsbehörde (<strong>Gemeinde</strong>verwaltung) fürdie Zeit von 8.30 Uhr bis ca. 17.30 Uhr folgende Verkehrsregelungenabgestimmt, die sich insbesondere auf die Anwohner der Rennstreckeauswirken. Der Verkehr von Ittersdorf Richtung Gisingen wird ab der EinmündungBedersdorferstr./ B 405, über die B 405 in die L354 (Leidingen,Ihn, Rammelfangen) umgeleitet.Die L 352 wird nur in Rennrichtung (von Gisingen kommend RichtungKerlingen, Bedersdorf, Ittersdorf) befahrbar sein, Anwohner der OrtsteileKerlingen und Bedersdorf werden gebeten nicht gegen die Rennstreckezu fahren. Die L 354 (Verbindungsstrasse zwischen Niedaltdorf und demehemaligen Grenzübergang Schreckling) wird ab Ortseingang Ihn (EinmündungRammelfanger Berg“) als Einbahnstraße deklariert, und derVerkehr in Richtung Rammelfangen geleitet. Anwohner des OrtsteilesLeidingen können die L 354 nur in Richtung Ihn befahren, nicht in RichtungGrenzübergang Schreckling (Leidinger Mühle).Die L 355 (Rammelfanger Berg) wird zur Einbahnstraße deklariert, und istnur in Richtung Gisingen (bergauf) zu befahren.Ferner möchten wir die Anwohner in Kerlingen und Bedersdorf bitten, imabschüssigen Bereich der L 352, im Zeitraum von 7 Uhr bis 17 Uhr nichtam Fahrbahnrand zu parken.Für eventuelle Unannehmlichkeiten in Verbindung mit den Absperrmaßnahmenwährend der Rennveranstaltung, möchten wir um Ihr Verständnisbitten, und Sie in Ihrem eigenen Interesse darauf hinweisen denAnweisungen des Streckensicherungspersonals Folge zu leisten.Der Bürgermeisterals OrtspolizeibehördeGünter Zahn■■WER FLÄMMT,DER TÖTET PFLANZEN UND TIERE„Wer flämmt, der tötet“. Dieser Ausspruch, den Naturschützer gernegebrauchen, gewinnt wieder Aktualität, denn„GANZJÄHRIG“ist nach § 24 Abs. 3 des saarländischen Naturschutzgesetzes (SNG)vom 26.04.1993 das Abbrennen von Wiesen, Feldrainen, Hecken undGehölzen, Röhrichten, Schilfbeständen, Stoppelfeldern, Brach- undÖdland verboten. In der Zeit vom 15. Februar bis 30. September ist inder freien Landschaft verboten,1. Feldraine, Feuchtgebiete, Brach- und Ödland zu zerstören, aufsonstige Weise zu schädigen oder zu beseitigen,2. Bäume, Hecken und sonstige Gehölze zu fällen, zu roden, ab- oderzurückzuschneiden, zu verbrennen oder auf sonstige Weise zu beseitigen,3. Bäume mit Horsten und Bruthöhlen sowie deren Standorte zu beseitigen,zu zerstören, zu beschädigen oder zu beseitigen.Das Verbot gilt nicht für behördlich angeordnete oder zugelassene Maßnahmen,die im öffentlichen Interesse nicht zu anderer Zeit oder aufandere Weise mit gleichem Ergebnis durchgeführt werden können.

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